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Patientenvertreter beklagen geschwärzte Gutachten

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Gutachten der PVA: Forderung nach mehr Transparenz
©HELMUT FOHRINGER, APA, Themenbild
Patientenvertreter beklagen im Bereich der Begutachtungen, dass Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt teils mit Schwärzungen versehen sind. Betroffen sind insbesondere psychologische Testungen, sagte der Obmann des Vereins ChronischKrank, Jürgen Holzinger, gegenüber APA und ORF. Problematisch sei dies etwa bei der Vorbereitung auf Einsprüche gegen Bescheide vor Gericht. Seitens der PVA hieß es, die Nichtveröffentlichung diene dem Schutz der methodischen Validität.

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Holzinger verwies gegenüber der APA sowie in der aktuellen Ausgabe der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" auf seinem Verein vorliegende Unterlagen von Patientinnen und Patienten: Die Schwärzungen betreffen psychologische Testungen im Rahmen von medizinischen Begutachtungen.

In den auch der APA vorliegenden Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist ersichtlich, dass es teils zu seitenweise kompletten Schwärzungen kommt. Betroffen sind Leistungstests oder Fragebögen, die etwa auf "Aggravation" (Übertreibung) testen oder Leistungen wie Konzentration oder Gedächtnis messen sollen. Gleiches gilt u.a. für Tests zur Persönlichkeitsdiagnostik. Laut Holzinger komme dies nicht bei allen Gutachten vor; die Anzahl sei schwer zu beziffern, betreffe aber in etwa ein knappes Viertel der dem Verein vorgelegten psychologischen Testungen.

Festzuhalten sei, "dass das Gutachten für Betroffene im Sinne des Rechtsstaates von zentraler Bedeutung ist, da dies die Grundlage für die jeweilige rechtliche Entscheidung ist", sagte Holzinger. Die Rechte der betroffenen Person würden aber nur dann gewahrt bleiben, wenn sowohl über die Methodik als auch die Diagnostik Kenntnis vorliegt. Denn beides stelle (zusammenfassend für das Gutachten) die Grundlage für die rechtliche Entscheidung dar - etwa über Anerkennung oder Nicht-Anerkennung eines Antrags auf Pflegegeld oder Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension.

"Betroffene brauchen Einsicht in die verwendeten Verfahren, Kriterien und Bewertungen, damit sie nachvollziehen können, wie eine konkrete Entscheidung entstanden ist", so der Obmann. Nur so lasse sich sicherstellen, dass Rechtsmittel sinnvoll und wirksam eingesetzt werden können. Für das Recht auf volle Transparenz spreche auch das seit 1. September 2025 geltende Grundrecht auf Zugang zu Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. Gutachten müssten "so transparent wie möglich" gestaltet sein, so die Forderung des Vereins.

Mit der Nicht-Veröffentlichung sollen laut PVA allfällige Vorbereitungen der Antragsteller auf die Tests unterbunden werden: Auf Anfrage hieß es seitens der PVA, es sei festgestellt worden, "dass Testverfahren mehrfach im Internet veröffentlicht wurden". "In diesem Zusammenhang wurden auch Empfehlungen gegeben, welche Antworten zur Erreichung bestimmter Testergebnisse hilfreich sind. In den Gutachten wird daher den Versicherten die detaillierte Beschreibung der Testverfahren nicht mehr zur Verfügung gestellt."

Damit die Testergebnisse valide sind, sei es "aus fachlich-medizinischer Sicht wichtig, dass die Testungen ohne vorherige Vorbereitung und unvoreingenommen durchgeführt werden". Eine Veröffentlichung der konkreten Testinhalte, Bewertungsmaßstäbe und Durchführungskriterien könne dazu führen, "dass die Aussagekraft der Testverfahren nicht mehr gegeben ist und die tatsächliche Beschwerdesituation nur eingeschränkt abgebildet wird".

Die Nichtveröffentlichung dieser Inhalte diene "dem Schutz der methodischen Validität und Objektivität des Verfahrens". "Nur wenn die Durchführung und Bewertung nicht durch detaillierte Vorkenntnisse beeinflusst werden, kann eine zuverlässige Einschätzung der subjektiven Angaben erfolgen."

Die Vorgehensweise habe bei einigen Versicherten "zu Unklarheiten geführt", so die PVA zur APA. "Die psychologischen Untersuchungsbefunde wurden daher bereits formal umgestaltet", hieß es - weitere Details dazu wurden aber nicht genannt. Darüber hinaus hieß es, es sei "eine persönliche Einsichtnahme in der jeweiligen Landesstelle in das Gutachten möglich".

Holzinger berichtet darüber hinaus, die PVA habe bezüglich der Schwärzungen auch argumentiert, dass es sich bei Test- und Untersuchungsverfahren um den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen handle und diese daher nicht veröffentlicht werden dürften. Diese Aussagen würden jedoch "jedweder Grundlage" entbehren. Denn insbesondere im Bereich medizinischer und psychischer Diagnostik und Behandlungsmethoden sei eine Nachvollziehbarkeit der Beurteilung ein wesentliches Element und im Sinne der Transparenz unumgänglich.

Auch betonte der Obmann, selbst wenn die Testbögen selbst aus den Gutachten entfernt werden, müssten die Ergebnisse in der Zusammenfassung sichtbar gemacht werden - dies finde jedoch "auch immer wieder nicht statt".

Holzinger hatte das Thema der Schwärzungen bereits im Vorjahr auch bei Gesundheits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) vorgebracht. Auch ihr gegenüber habe er darauf hingewiesen, dass diese "nicht rechtskonform" seien. Gefordert worden sei damals seitens des Vereins eine "Weisung und Klarstellung", dass dieses Vorgehen seitens der PVA eine Rechtswidrigkeit darstellt. Seitens des Ministeriums sei jedoch die Sichtweise der Pensionsversicherung mitgetragen worden.

Das Thema der Begutachtungen steht schon länger im Fokus der Öffentlichkeit, insbesondere die Praxis der Pensionsversicherung (PVA). Im Mai des Vorjahres wies etwa eine gemeinsame Recherche von APA, ORF und Dossier auf Missstände im Bereich von Post Covid- und ME/CFS-Betroffenen hin. Erneut für Kritik sorgte im März dieses Jahres eine von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebene Studie: Die Rede war von als "wenig" oder "gar nicht" respektvoll empfundenen PVA-Begutachtungen, "kasernenartigem Ton" bis hin zu "Anschreien" und Simulationsvorwürfen.

Nach massiver öffentlicher Kritik wurden dann auf Betreiben von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) ein Maßnahmenpaket erarbeitet, etwa ein Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter, außerdem gilt seit 1. September ein Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson bei allen Begutachtungen. Die Kritik riss allerdings auch danach nicht ab, Ende April wurden interne Kursunterlagen des für die Gutachter-Schulungen zuständigen Vereins ÖBAK zu den Themen ME/CFS und Post Covid bekannt. Experten kritisierten die darin empfohlenen Texte deutlich: Diese seien dazu geeignet, Patienten zu delegitimieren und deren Sozialleistungsbezug zu blockieren, hieß es. Zuletzt forderten vergangene Woche rund 30 Hilfs- und Patientenorganisationen weitere umfassende Schritte für "faire ärztliche Begutachtungen", etwa mehr "Respekt statt Misstrauen".

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