Die EU-Kommission verlängert die Stillhaltefrist für Österreichs geplantes Social-Media-Verbot für Jugendliche um ein Jahr. ÖVP und SPÖ kritisieren den Aufschub, während NEOS und Grüne auf eine gemeinsame europäische Lösung drängen.
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Zum Ende der Begutachtungsfrist für nationale Gesetzesentwürfe für ein Social-Media-Verbot für Jugendliche hat die EU-Kommission die dafür zuständige Stillhaltefrist für ein Jahr verlängert. Das gab die Kommission am frühen Donnerstagnachmittag in Brüssel bekannt. „Das ist absolut notwendig, um eine Fragmentierung unseres Binnenmarktes zu verhindern“, sagte ein Sprecher der Kommission. Von ÖVP und SPÖ hagelte es unmittelbar darauf Kritik am Vorgehen der Kommission.
Als Grund nannte der Sprecher am Nachmittag den EU-Kids-Act. Damit soll ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen geschaffen werden, der den Schutz von Kindern und Jugendlichen in allen Mitgliedstaaten sicherstellen soll. Man wolle einen Fleckerlteppich an nationalen Regelungen verhindern, hieß es seitens der Kommission. „Wir können uns keine Zersplitterung unseres Marktes leisten“, so der Sprecher. Man wolle an einer „harmonisierten Lösung arbeiten“, hieß es weiter. „Um die Arbeit unserer Mitgesetzgeber zu wahren, müssen wir uns auf die Verhandlungen zum EU-Kids Act konzentrieren.“
Plattformen wie Snapchat, TikTok und Instagram betroffen
Damit kann das nationale Gesetzesvorhaben frühestens Ende Juli 2027 in Kraft treten, ohne ein EU-Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren. Im Sommer war der Gesetzesentwurf zur Einführung eines Mindestalters von 14 Jahren für die Nutzung bestimmter Social-Media-Plattformen in Begutachtung gegangen. Die Regelung soll durch eine Novellierung des Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetzes umgesetzt werden. Ziel der Bundesregierung ist es, Kinder und Jugendliche besser vor den schädlichen Auswirkungen einer frühen Social-Media-Nutzung zu schützen.
Künftig sollen Nutzerinnen und Nutzer ihr Alter nachweisen müssen, wenn sie Plattformen verwenden möchten, die mindestens eine suchtfördernde oder gesundheitsgefährdende Funktion aufweisen. Die Liste derartiger Funktionen ist in dem Entwurf geregelt. Betroffen wären davon beispielsweise Plattformen wie TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat.
Ärger bei ÖVP und SPÖ
SPÖ-Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler zeigte am Donnerstag in einer Reaktion Unverständnis über den Aufschub. „Unser Gesetz soll Kinder vor dem täglichen Schaden, den Social-Media-Konzerne anrichten, bewahren, das hat keinen Aufschub verdient. Wir werden deswegen den Prozess auf nationaler Ebene so weit tragen, dass das Social-Media-Verbot umgehend nach Ablauf der EU-Fristen umgesetzt werden kann“, sagte Babler.
Auch SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried, zuständig für Staatsschutz, erklärte: „Die Altersbeschränkung ist ein wesentlicher Baustein zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen und ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Radikalisierung, Extremismus und Terrorismus.“ Die Zeit dränge, jedes Zuwarten sei „eine unnötige und unverständliche Verzögerung“, hieß es.
Ähnlich äußerte sich der zuständige Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP). Es sei „nicht akzeptabel, dass Brüssel die Mitgliedstaaten in ihrer nationalen Gesetzgebung blockiert, ohne selbst eine fertige europäische Lösung vorzulegen“, so der Staatssekretär. Man habe der Kommission heute einen Brief mit einem konkreten Fahrplan übermittelt. „Wir erwarten, dass sich Brüssel daran hält.“
Positive Reaktionen von NEOS und Grünen
Positiv reagierten hingegen die NEOS. „Statt nationaler Alleingänge müssen wir jetzt die Zeit nutzen, um uns auf eine europäische Lösung vorzubereiten, sowohl bei der technischen Umsetzung als auch beim gemeinsamen Schutz vor Desinformation oder Falschinformation“, sagte Digitalisierungssprecherin Ines Holzegger in einer Aussendung.
Österreich müsse sich in den Verhandlungen für Lösungen einsetzen, bei denen weder Plattformen noch Staaten Daten sammeln, hieß es von den Grünen. Süleyman Zorba, Digitalisierungssprecher, sparte dabei auch nicht mit Kritik an der rot-schwarz-pinken Koalition: „Die Ankündigungsshow der Regierung“ sei nun mit der Entscheidung der Kommission vorbei.
Von dem Aufschub der EU-Kommission sind auch weitere Mitgliedstaaten betroffen. Darunter sind etwa Spanien, Polen, Dänemark und Slowenien.
