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Neuer Erlass für Polizei-Einsätze an Gedenkstätten

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Polizeieinsatz am Persmanhof jährt sich
©APA/APA/THEMENBILD/WOLFGANG JANNACH
Ein Jahr nach dem umstrittenen Einsatz am Peršmanhof hat das Innenministerium für die Polizei einen Erlass zum Verhalten auf Gedenkstätten vorgelegt. Unter anderem wird darin festgehalten, dass "bei einem Einschreiten die historischen Ereignisse besonders zu berücksichtigen und im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung miteinzubeziehen sind". Außerdem wurde ein Zwischenbericht zur Umsetzung der Empfehlungen nach dem Einsatz eingesetzten Analysekommission veröffentlicht.

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Am Montag (27. Juli) jährt sich der Einsatz zum ersten Mal. In dem Erlass wird etwa festgehalten, dass vor einem Einschreiten an sensiblen Örtlichkeiten wie Gedenkstätten oder Erinnerungsorten "die gesetzlichen Zuständigkeiten, jedenfalls vor geplanten Einsätzen, eindeutig geklärt werden" muss. Außerdem müssen alle vorbereitenden Schritte und durchgeführten Maßnahmen vollständig und transparent dokumentiert werden. Darüber hinaus sei eine "frühzeitige, strukturierte und dokumentierte Kontaktaufnahme mit Veranstalter*innen, Betreiber*innen oder Kuratorien der Gedenkstätte oder des Erinnerungsortes anzustreben".

Festgehalten wird außerdem: "Deeskalierende Gesprächsführung hat Vorrang vor repressivem Einschreiten." Bei rechtswidrigen Störungen unterhalb der Strafrechtsschwelle sei "zunächst aufklärend einzuschreiten und weitere Maßnahmen sind sorgfältig abzuwägen". Außerdem haben die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit und die Landespolizeidirektionen für entsprechende Fortbildungen zu sorgen, in zweisprachigen Gebieten sind außerdem "geeignete Maßnahmen zur Förderung und Stärkung der sprachlichen Kompetenz der Bediensteten zu setzen."

Diese Maßnahmen finden sich auch in den Empfehlungen der Analysekommission. Diese war als Reaktion auf den Einsatz zusammengestellt worden. Laut Umsetzungs-Zwischenbericht seien von den 13 Empfehlungen neun bereits komplett und vier teilweise realisiert. Im Oktober soll dann der Endbericht vorliegen.

Zu dem Großeinsatz der Polizei und weiterer Behörden war es am 27. Juli 2025 am Peršmanhof in Unterkärnten gekommen. Dort hatte gerade ein antifaschistisches Camp stattgefunden. Der vierstündige Großeinsatz an einer wichtigen Gedenkstätte für den Widerstand slowenischer Partisanen gegen das NS-Regime hatte für massive Kritik - auch aus Slowenien - gesorgt. Grundlage für den Einsatz, an dem Beamte von Polizei, LSE und BFA, Mitglieder der Schnellen Interventionsgruppe (SIG), eine Diensthundeführerin sowie ein Polizeihubschrauber beteiligt waren, war der Verdacht von Verwaltungsübertretungen durch falsch aufgestellte Zelte.

Dem Einsatzleiter, dem Bezirkshauptmann und einem Beamten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl waren in einem im Oktober präsentierten Abschlussbericht der vom Innenministerium eingesetzten Analysekommission Verfehlungen vorgeworfen worden: Der Einsatzleiter habe den Einsatz ohne Abstimmung mit Vorgesetzten initiiert und polizeilich geleitet, "obwohl er dafür weitgehend nicht zuständig war", hieß es in dem Bericht. Der Bezirkshauptmann habe sich auf eine Beobachterrolle beschränkt und sei damit seiner Verantwortung für einen rechtmäßigen Ablauf als behördlicher Leiter nicht nachgekommen. Der BFA-Beamte wiederum habe Festnahmen ausgesprochen, ohne dazu ermächtigt zu sein, so die Kommission.

Der Bauernhof Peršmanhof, der heute eine Gedenkstätte und ein Museum ist, war am 25. April 1945 Schauplatz eines Nazi-Massakers an Kärntner Slowenen, darunter auch Kinder. Insgesamt wurden elf Zivilisten getötet.

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