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Die Einigung sei am Mittwoch "in mehrstündigen Gesprächen" zwischen Vertretern von Bund, Ländern und Gemeinden erfolgt, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung aus dem Finanzressort. Die ab 2028 geplante Senkung der Lohnnebenkosten umfasse ein Volumen von 2 Milliarden Euro, diese führe zu einem Minus im Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) in Höhe von etwa 600 Millionen Euro. In den Gesprächen am Mittwoch einigte man sich darauf, dieses Minus gemeinsam zwischen Bund, Ländern und Gemeinden auszugleichen.
Wie schon am Vortag verkündet beteiligen sich die Länder und Gemeinden mit 200 Millionen Euro pro Jahr an der Finanzierung. Der Bund übernimmt zwei Drittel der Kosten. Bestätigt wurde am Donnerstag, dass die Finanzierung nur bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode gilt - also befristet für das Jahr 2028. Eine Weiterführung der Regelung darüber hinaus soll Teil der Verhandlungen zum nächsten Finanzausgleich (ab 2029) sein.
Festgehalten wurde seitens des Finanzministeriums am Donnerstag, dass den Ländern und Gemeinden durch die Maßnahmen im Doppelbudget 2027/2028 Mehreinnahmen zugutekommen. Diese würden auf den entsprechenden Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben für die Länder und Gemeinden basieren und vom Bund zugesichert. Sollten sie nicht erreicht werden, müssen entsprechende Verhandlungen zwischen den Finanzausgleichspartnern geführt werden, hieß es.
Zudem stellt der Bund den Ländern einen Investitionszweckzuschuss in der Höhe von 166,86 Millionen Euro zur Verfügung. Gespeist werden diese Gelder aus dem EU-Wiederaufbau- und Resilienzplan (RRF) und entsprechen laut der Aussendung jenem Anteil, der den Ländern bereits zugesagt war. 50 Millionen davon sollen noch heuer ausbezahlt werden, der Rest in den Folgejahren.
Zur Stärkung der Gemeinden wird noch im Jahr 2026 ein Infrastruktur-Investitionspaket in der Höhe von 30 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Damit sollen aufgeschobene Investitionen mobilisiert und insbesondere Projekte für die Energiewende vorangetrieben werden, hieß es.
Die Regelungen sollen parallel zur Beschlussfassung des Doppelbudgets 2027/2028 in Kraft treten.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) sprach von einem "fairen Modell zur Aufteilung der Finanzierung" der "größten Senkung der Lohnnebenkosten, die es in Österreich je gegeben hat". Diese sei eine "wichtige Strukturreform", durch die der Faktor Arbeit ab dem Jahr 2028 "merklich entlastet" werde. Auch die Länder und Gemeinden als Arbeitgeber würden davon profitieren. "Sie werden sich in Zukunft etwa 100 Millionen Euro an Dienstgeberanteil sparen", so der Ressortchef. Darüber hinaus würden den Ländern durch die erhöhten Steuereinnahmen des Staates signifikant höhere Ertragsanteile zugutekommen.
Von einem "Schulterschluss zwischen Bund und Ländern" und einem "wichtigen Signal für den Standort" sprach Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP). Auch Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS) betonte, man ziehe "an einem Strang", diesen "gesamtstaatlichen Reformgeist" brauche es jetzt auch in der "Reformpartnerschaft".
Landeshauptleute-Konferenz-Vorsitzender und Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) freute sich über einen "erfolgreichen Abschluss" der Verhandlungen. Kritische Worte kamen hingegen vom oberösterreichischen Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP). Er sprach von einem Vertrauensverlust, der durch die gewählte Vorgangsweise des Finanzministers entstanden sei: "Wer Reformen will, muss sie gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden entwickeln und nicht über ihre Köpfe hinweg entscheiden."
Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl (ÖVP) betonte, dass es angesichts der Finanzlage vieler Gemeinden "kein leichter Schritt" gewesen sei, dass sich auch die Gemeinden beteiligen müssen. Man sehe aber gleichzeitig, dass die Senkung der Lohnnebenkosten auch Gemeinden als Arbeitgeber entlasten werde.





