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Kritik von allen Seiten an Budget-Maßnahmen

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Viel Kritik muss die Regierung in der Begutachtung für ihre Maßnahmen zur Budgetsanierung einstecken. Auch Prestigeprojekte wie die Senkung der Lohnnebenkosten sind nicht unumstritten. Auf Arbeitgeberseite wird wiederum die Teil-Erhöhung der Körperschaftssteuer abgelehnt. Auch die eingeschränkte Pensionsanpassung sowie die Neuregelung des Familienbonus plus gefallen nicht jedem.

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Am Einhalten der Sparpläne Zweifel hat die Nationalbank. Angesichts der Kostenentwicklung bei Pensionen und Zinsen bestehe "ein erhebliches Risiko", dass die Zielerreichung der Verringerung des Budgetdefizits bis 2028 auf drei Prozent des BIP nicht erreicht werden könne, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme der OeNB zum Budgetbegleitgesetz. Es wäre daher angemessen, weitere Maßnahmen zu setzen.

Wie von der Regierung gespart wird, wird von Arbeitnehmer- und -Dienstgeber-Seite unterschiedlich betrachtet. Die für eine nachhaltige Konsolidierung notwendigen insbesondere ausgabenseitigen, strukturellen Reformen fehlten, meint die Wirtschaftskammer, die mehr Entlastungen für die Unternehmen gewünscht hätte. Die Industriellenvereinigung befindet in ihrer Stellungnahme, dass die vorgesehenen Maßnahmen nahezu ausschließlich auf der Einnahmenseite ansetzten.

Ganz anders sieht das der ÖGB. Eine Vielzahl an Maßnahmen betreffe Personen mit niedrigem Einkommen, eine Einführung von gerechten Steuerbeiträgen von Millionenvermögen und -erbschaften finde hingegen de facto keine Beachtung und große Konzerne leisteten vergleichsweise geringe Beiträge. Die Arbeiterkammer denkt in die gleiche Richtung, wenn sie schreibt, dass strukturelle vermögensbezogene Reformen weiterhin ausblieben.

Zufrieden ist die Dienstgeber-Seite immerhin, was die Senkung der Lohnnebenkosten angeht. Für den ÖGB ist die Senkung der FLAF-Beiträge hingegen sehr kritisch zu bewerten, umso mehr da die Familienleistungen neuerlich nicht valorisiert würden.

Dass künftig auch für ältere Arbeitnehmer Beiträge zum FLAF zu zahlen sein werden, stößt auf breite Ablehnung. Für das Land Vorarlberg wird damit die Lohnnebenkostensenkung gleich wieder "konterkariert". Der Seniorenrat argumentiert, dass so die Lohnnebenkosten für ältere Beschäftigte erhöht und in der Folge diese für einen Arbeitgeber unattraktiver würden.

Auch nicht viel Freude hat man mit der außertourlichen Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage. Das Land Vorarlberg sieht eine weitere Erhöhung der Lohnnebenkosten und eine Reduktion des Netto-Einkommens von jenen, die aufgrund der Steuerprogression bereits überdurchschnittlich zum Steueraufkommen beitrügen.

Auf der anderen Seite ärgern sich die Dienstgeber über steuerliche Maßnahmen im Gesetzesbündel. Die negativen Effekte einer Erhöhung der Körperschaftsteuer auf BIP-Wachstum, Beschäftigtenzahlen und Investitionen seien hinlänglich bekannt, findet die IV. Die Wirtschaftskammer nennt die Maßnahme "standortpolitisch schädlich, systematisch problematisch und fiskalisch nicht überzeugend". Dabei hätte der ÖGB sogar eine deutlich höhere Anhebung befürwortet.

Überraschend unbeliebt ist die deutliche Erhöhung der Alkoholsteuer. Die Landwirtschaftskammer, die sich immerhin über Agrardiesel und Waldresilienzfonds freut, argumentiert, dass der Erhalt der für das Landschaftsbild so wichtigen Streuobstwiesen stark von ökonomisch sinnvollen Verwertungsmöglichkeiten abhänge. Interessant die IV: Es handle sich um die "Beschädigung eines gewachsenen Kulturguts". Sowohl von Arbeitgeber- wie Arbeitnehmer-Seite kritisch gesehen wird die Abschaffung der Telearbeitspauschale.

Eingeschränkt wird die Möglichkeit zum vollständigen Lukrieren des Familienbonus plus bei größeren Kindern, wenn nicht beide Eltern entsprechend beschäftigt sind. Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gibt - ebenso wie die IV - diesbezüglich zu bedenken, dass mit der Differenzierung die ohnehin schon bestehende Komplexität der Regelung weiter erhöht werde.

Viel Raum in den Stellungnahmen nimmt ein, dass der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag befristet nicht für Wertpapiere gilt. So meint beispielsweise die Bundeskonferenz der freien Berufe, dass damit der Anreiz reduziert werde, unternehmerisch tätig zu sein.

Dass den Pensionisten die Teuerung nicht ganz abgegolten wird, stört den Seniorenrat, der auch die Senkung der Notstandshilfe kritisch sieht, wirke sich dies doch auch negativ auf den künftigen Ruhensbezug aus. Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst wendet sich wiederum gegen die Absenkung der maßgeblichen Grenze für die Zahlung eines Pensionssicherungsbeitrags von bisher 150 auf künftig 100 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage. Dies entspreche einer durchschnittlichen zusätzlichen Belastung von mehr als 1.000 Euro pro betroffener Person und Jahr.

Dazu kommen noch jede Menge Beschwerden unterschiedlicher Art. Etwa wendet sich der Verband österreichischer Zeitungen (VÖZ) dagegen, dass die Gesamtsumme der dem Österreichischen Rundfunk zur Verfügung stehenden Mittel aus ORF-Beiträgen von 710 auf 780 Millionen Euro steige, während die AK besorgt ist, dass der ORF wegen des Wegfalls der Vorsteuerabzugskompensation nicht mehr in der Lage sein könnte, den Weiterbestand und die Weiterentwicklung der Programminhalte zu garantieren. Die Richter und Staatsanwälte in der GÖD merken wiederum an, dass österreichweit rund 250 richterliche und etwa 60 bis 70 staatsanwaltschaftliche Planstellen fehlten.

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