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Der Vergewaltigungs-Prozess gegen den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit war im März zu Ende gegangen. Schon seit Beginn der Verhandlung Anfang Februar sitzt Høiby in U-Haft. Er hatte gegen ein Kontaktverbot in Bezug auf eine Ex-Freundin verstoßen. Einen früheren Antrag auf Freilassung hatte das Gericht mit Verweis auf "die Schwere und den Umfang des Falls sowie die hohe Wiederholungsgefahr" bereits abgelehnt. Auch die Fußfessel lehnte der zuständige Richter am Mittwoch wegen "erheblicher Wiederholungsgefahr" ab.
Nach einer Recherche der norwegischen Nachrichtenagentur NTB sitzen aktuell nur zwölf von fast 800 Personen ihre Untersuchungshaft mit einer elektronischen Fußfessel ab. Für Høiby macht das Gericht nun keine dieser seltenen Ausnahmen.
In dem wochenlangen Mammut-Prozess war Høiby in 40 Punkten angeklagt. Allein 20 davon bezogen sich auf eine Ex-Freundin, gegen die ein Kontaktverbot besteht. Dem Norweger werden unter anderem vier Vergewaltigungen vorgeworfen. Die mutmaßlichen Opfer soll Mette-Marits Sohn bei den Taten gefilmt haben.
Die Staatsanwälte hatten zum Ende des Prozesses sieben Jahre und sieben Monate Haft gefordert. Høibys Verteidiger hatten dagegen für eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren plädiert. In Bezug auf die Vergewaltigungs-Anklagen solle er dagegen freigesprochen werden, meinten die Anwälte.






