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Daheim gefangen: Was bringt die Fußfessel?

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Karl-Heinz Grasser ist der wohl prominenteste Fußfesselträger Österreichs.

Die Fußfessel gibt Strafgefangenen die Möglichkeit, eine Haftstrafe im Hausarrest zu verbringen. Doch taugt das Instrument nur zur Entlastung der Gefängnisse oder auch zum Schutz potenzieller Gewaltopfer?

Es ist ein schwarzes Kunststoffgehäuse, kaum größer als eine Zigarettenschachtel. Rund um den Knöchel befestigt, Tag und Nacht getragen. Wasserfest und manipulationssicher. Kein spektakuläres Gerät. Und doch richtet sich derzeit viel Aufmerksamkeit auf diese elektronische Fußfessel. Die bekannteste trägt Karl-Heinz Grasser. Der frühere Finanzminister verbüßt seine Haftstrafe nicht hinter Gefängnismauern, sondern in den eigenen vier Wänden. Während sein Fall die Schlagzeilen dominiert, beschäftigt dieselbe Technik die Justiz aus einem ganz anderen Grund.

Österreichs Haftanstalten sind voll. Seit Jahren kämpfen Gefängnisse mit Überbelag, Personalmangel und steigenden Insassenzahlen. Zuletzt löste die Diskussion über eine mögliche vorzeitige Entlassung von rund 500 Häftlingen heftige Debatten aus. Die Idee verschwand rasch wieder. Die Platzprobleme blieben. Damit rückt eine Frage in den Mittelpunkt, die weit über den Fall Grasser hinausreicht: Kann ein schwarzes Kästchen am Knöchel dabei helfen, ein überlastetes Strafsystem zu entlasten?

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Platzbedarf. In Österreichs Gefängnissen mangelt es an Platz – daher wird die Fußfessel populärer.

 © APA-Images / KURIER / Franz Gruber

Strafe im Wohnzimmer

Die Befürworter liefern dafür mehrere Argumente. Wer eine Fußfessel trägt, bleibt Teil seines bisherigen Lebens. Arbeit, Wohnung und familiäre Bindungen bleiben erhalten. Statt hinter Gittern zu sitzen, geht die verurteilte Person tagsüber ihrem Beruf nach und kehrt danach in die eigenen vier Wände zurück. Im Vorjahr waren rund zehn Prozent der Personen im elektronisch überwachten Hausarrest Frauen.

Auch finanziell ist das Modell attraktiv. Die Betroffenen leisten einen Kostenbeitrag, bleiben weiterhin erwerbstätig und verursachen deutlich geringere Ausgaben als ein Gefängnisinsasse. Ein Tag im elektronisch überwachten Hausarrest kostet den Staat weniger als ein Viertel eines Hafttags in einer Justizanstalt.

Die Hürden für eine Fußfessel sind allerdings hoch. Seit Anfang des Jahres darf die zu verbüßende Strafzeit grundsätzlich nicht mehr als 24 Monate betragen, für bestimmte Delikte gelten weiterhin strengere Grenzen. Voraussetzung sind zudem eine geeignete Wohnung, ein geregelter Tagesablauf und in der Regel ein regelmäßiges Einkommen. Kann ein schwarzes Kästchen am Knöchel dabei helfen, ein überlastetes Strafsystem zu entlasten? Oder wird Strafe ohne Gitter von der Öffentlichkeit am Ende doch nicht als echte Strafe akzeptiert?

Haftstrafen können Betroffene aus ihrem sozialem Umfeld reißen und von ihrer Familie entfremden – da ist der Hausarrest ein geeignetes Instrument

Daniel StraussRechtsanwalt
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 © Beigestellt

Zweite Chance

Der Wiener Rechtsanwalt Daniel Strauss unterstützt Klienten beim Antrag auf eine Fußfessel. „Haftstrafen können Betroffene aus ihrem sozialem Umfeld reißen und von ihrer Familie entfremden – da ist der Hausarrest ein geeignetes Instrument.“ Neben den niedrigeren Kosten pro Tag müssten auch die langfristigen Folgen einer Gefängnisstrafe wie Arbeitslosigkeit und erneute Haft berücksichtigt werden. Der Antrag kann entweder gestellt werden, bevor eine Haftstrafe angetreten wird (das nennt man „front door“) oder wenn jemand schon im Strafvollzug ist und den Rest seiner Strafe mit Fußfessel absolvieren will (back door).

„Es ist trotzdem nicht lustig für die Betroffenen und bedeutet Stress“, sagt Strauss. Denn wer eine Fußfessel trägt, muss sich an Vorschriften halten. Eine Abweichung vom minutiös geplanten Stundenplan, der unter anderem genaue Zeiten für die An- und Abfahrt zur (verpflichtenden) Arbeitstätigkeit enthält, gibt es nicht. Auch Zeiten zum Einkaufen oder für Arztbesuche müssen abgestimmt werden. Wer abweicht, wird sofort kontaktiert, und es droht der Verlust des Hausarrests.

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 © Waltl & Waltl

So ist es beispielsweise Hannes Kartnig ergangen: Der ehemalige Werbeunternehmer und Präsident von Sturm Graz konnte einen Teil seiner Haftstrafte im Hausarrest verbringen, musste dann die Fußfessel aber wieder ablegen. Laut Medienberichten war der Besuch eines Restaurants mit einem Geschäftspartner der Grund dafür.

Überprüft werden die Voraussetzungen vom Verein Neustart, der unter anderem Bewährungshilfe und Prävention anbietet. Dazu wird das gesamte Umfeld der Person evaluiert, auch mit der Familie wird gesprochen. Diese Erhebungen gehen an die Justizanstalt, die letztlich entscheidet, ob jemand den Hausarrest bewilligt bekommt. Danach besteht engmaschiger Kontakt mit den Personen, berichtet Neustart-Sprecher Thomas Marecek. Der strikte Tagesplan sei herausfordernd, denn man habe so gut wie keinen Spielraum bei der Tagesgestaltung. „Es braucht hohe Struktur und Verlässlichkeit.“ Auch dass man daheim keine Möglichkeit habe, sich Abstand zu verschaffen, kann auf Dauer belastend sein.

Ein Ex-Fußfesselträger erzählt

Wie lebt man mit einer Fußfessel und was bringt es? News hat mit einem ehemaligen Häftling gesprochen: Herr N. hat für rund fünf Monate eine Fußfessel getragen. Wegen eines Drogendelikts drohten ihm drei bis zehn Jahre Haft, er hatte daheim Marihuana angebaut – eigentlich für den Eigenbedarf, aber später auch einen Freund damit versorgt. Der gab das Marihuana weiter und N. ist aufgeflogen. „Schon die U-Haft von 25 Tagen war schlimm für mich, ich hatte ja kleine Kinder und meine Frau daheim“, erzählt er. Eine drohende lange Haftstrafte setzte ihm zu: „Das war ein extremer Schock.“

In der Verhandlung zeigte er sich geständig und reumütig; er fasste schließlich 16 Monate aus, davon acht unbedingt, von denen er fünf Monate absitzen musste. „Mein Anwalt brachte mich auf die Idee, eine Fußfessel zu beantragen.“ Der Antrag wurde genehmigt. „Es war eine riesige Erleichterung, dass ich nach der U-Haft nicht nochmals ins Gefängnis musste.“ Die Fußfessel war ein Lichtblick und eine Chance, sein Leben in den Griff zu bekommen, erinnert sich N. „Ohne diese Chance wäre vielleicht alles vorbei gewesen.“

Der Sozialbetreuer konnte schließlich seinen Job behalten und weiter mit seiner Familie leben – die Fußfessel ist ja gedacht, um Verurteilte nicht aus ihrem sozialen System zu reißen. Vom Hausarrest wusste sein Arbeitgeber nichts, das war so ausgemacht. Es hätte dort zwar zu einer Überprüfung durch Beamte in Zivil kommen können, doch in diesem Fall hätten die sich als Verwandte ausgegeben.

Das Haus von N. wurde zunächst penibel auf die Tauglichkeit für den elektronisch überwachten Hausarrest überprüft. Eine Stunde täglich durfte er in den Garten, außerdem waren zwölf Stunden Ausgehzeit pro Monat vorgesehen – die nutzte er etwa zum Sport mit seinen Kindern. „Der Zeitdruck war enorm, denn man durfte nicht mal eine Minute zu spät zurück sein.“

Überhaupt war die Überwachung lückenlos: War das GPS-Signal gestört, etwa weil N. in der Badewanne saß oder im Keller etwas holte, folgte prompt ein Anruf aus der Überwachungszentrale. „Es gab einen fixen Zeitplan mit Arbeitszeiten und dem Weg zur Arbeit.“ Auch dank der wöchentlichen Betreuung durch Neustart habe alles gut funktioniert, vor allem aber wollte N. sichergehen, dass er nichts falsch macht. „Ich wollte diese Chance nicht vermasseln, ich war ja dankbar, dass ich sie hatte.“

Schwieriger Spagat

Die Zeit sei nicht immer leicht gewesen, erzählt er rückblickend. Besonders eine Herausforderung habe ihn beschäftigt: „Schwierig war es vor allem, die Fußfessel vor meinen Kindern zu verbergen – ich wollte sie nicht mit diesem Wissen belasten.“ Herr N. hatte sich überlegt, das Gerät als Fitnesstracker zu bezeichnen, hätten es seine Kinder doch bemerkt. Es sei zwar nicht einfach, das strenge Setting einzuhalten, und es brauche viel persönliche Disziplin, sagt N. Heute hat er wieder einen Job und hat das Kapitel abgeschlossen. „Statt einer Woche Gefängnis würde ich jederzeit fünf Monate Fußfessel nehmen. Dank der hat sich für mich alles zum Positiven gewendet.“

Was bei Herrn N. den Neustart nach einer Verurteilung erleichterte, könnte nach dem Willen mancher Politiker künftig eine andere Aufgabe erfüllen: Menschen überwachen, bevor sie zu Tätern werden. Jetzt gibt es Überlegungen, die Fußfessel auch zur Prävention einzusetzen. Die Idee: Mögliche Täter mit diesem oder ähnlichen Geräten überwachen, um Gewalttaten zu verhindern, vor allem gegen Frauen. Im internationalen Vergleich gibt es in Österreich eine erschreckend hohe Zahl an Femiziden: Im Vorjahr gab es 16 solcher vorsätzlichen Tötungen von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts, heuer bereits 14. Am 12. Juni wurde eine 27-jährige Frau mutmaßlich von ihrem Ex-Partner getötet.

Als weiteres Instrument neben einem Betretungsverbot – das von der Polizei ausgesprochen werden kann – und einer U-Haft könnte eine Fußfessel dazu beitragen, Gefährder von ihren Opfern fernzuhalten. Dieses Electronic Monitoring – so der Fachbegriff – soll nach Plänen von Innenminister Gerhard Karner auch gegen islamistische Gefährder eingesetzt werden.

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Die Fußfessel ist mit einem GPS-Sender ausgestattet und wird am Fußgelenk getragen.

 © APA-Images / APA / GEORG HOCHMUTH

Sicherheit zuerst

Die Fußfessel verspricht Kontrolle. Ob daraus auch mehr Sicherheit entsteht, darüber wird unter Experten intensiv diskutiert. Besonders genau beobachten die Debatte jene Organisationen, die Opfer von Gewalt begleiten und Gefährdungslagen einschätzen. Gewaltschutzzentren sind Opferschutzeinrichtungen, die Menschen bei häuslicher Gewalt, Stalking oder Gewalt im sozialen Umfeld unterstützen.

In einem Positionspapier wurde kürzlich zum Electronic Monitoring Stellung bezogen: Man stehe dem Instrument offen gegenüber, doch es brauche klare Voraussetzungen. Barbara Jauk vom Gewaltschutzzentrum Steiermark war eine der Verfasserinnen. Wichtig sei zunächst die klare Trennung, sagt sie: „Es darf nicht die Verwendung der Fußfessel im elektronisch überwachten Hausarrest mit Electronic Monitoring für die Prävention vermischt werden.“ Das wichtigste Ziel dieser Maßnahme müsse immer sein, dass sich gefährdete Personen sicherer fühlen. „Electronic Monitoring kommt nur für Hochrisikofälle in Frage, es müssen also gewisse Risikofaktoren gegeben sein: Die gefährdete Person müsste potenzielles Opfer schwerer Gewalt oder eines Mordversuchs sein.“

Sollte diese Überwachung potenzieller Täter als Ausweitung des Betretungs- und Annäherungsverbots angewendet werden, wie dies angedacht wird? Für Jauk ist das aus fachlicher Sicht „als Automatismus weder möglich noch sinnvoll“. Electronic Monitoring könnte in sehr gefährlichen Situationen eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme darstellen, doch es wäre nicht adäquat, es mit jedem Annäherungsverbot zu verbinden. Für Anwalt Strauss stellt sich die Frage, wie das verfassungskonform umgesetzt werden kann. „Es wäre ja ein gravierende Eingriffin Grundrechte.“ Auch Gefährder müssten die Möglichkeit haben, sich zu äußern.

Geräte für zwei Personen

Heikel ist die präventive Überwachung zudem wegen der Auswirkungen auf Opfer, denn es müsste auch die gefährdete Person ein Gerät tragen, damit die Annäherung eines potenziellen Gefährders erkannt wird. „Für Opfer bedeutet das ja, auf eine Weise immer mit der gefährdenden Person verbunden zu sein, auch wenn es nur elektronisch ist“, warnt Jauk. Die Einwilligung gefährdeter Personen sei eine Voraussetzung, diese müsste jederzeit zurückgezogen werden können.

Neben den hohen Kosten – es braucht eine Überwachungszentrale – könnten gefährdende Personen auch immer wieder gegen die Verbote verstoßen, um herauszufinden, wo sich die gefährdete Person befindet. Auch Thomas Marecek von Neustart sieht Electronic Monitoring eher als Ergänzung; es brauche eine gute Einbettung in das Rechtssystem.

Das spanische Modell

Ein Vergleich mit anderen Ländern ist schwierig: Spanien gilt als Vorbild, dort werden seit 2009 Hochrisikotäter überwacht, im Schnitt sind jährlich bis zu 4.800 Fußfesseln im Einsatz. Dass die Zahl der Femizide dort gesunken ist, liegt aber nicht nur an dieser elektronischen Überwachung, sondern einem ganzen Paket an Gesetzen und Maßnahmen. So werden alle geschlechtsspezifischen Gewaltdaten systematisch in einer Datenbank erfasst, woraus unter anderem ein detaillierter Fragenkatalog für Strafanzeigen erstellt wird.

„Ein weiterer Faktor ist die Frage, ob das Instrument der U-Haft durch Electronic Monitoring ausgehöhlt werden könnte. Es darf nicht weniger U-Haft geben“, sagt Jauk. Eine Überlegung wäre, Electronic Monitoring mit einer bedingten Entlassung zu verbinden. Es gibt nämlich Fälle, wo jemand bedingt entlassen wird, aber weiterhin eine Gefährdung für eine bestimmte Person darstellt. In solchen Fällen wäre man schon im Strafrecht, Electronic Monitoring könnte daher als Voraussetzung für die bedingte Entlassung diskutiert werden. Jedenfalls müsste man sich ein ganzes Paket an Instrumenten überlegen, an denen alle Institutionen und Beteiligten mitmachen, um die Sicherheit hoch gefährdeter Menschen zu erhöhen. Die Technik könne stets nur ein Teil eines umfassenden Konzepts sein, meint auch Marecek.

Wer bekommt eine Fußfessel?

Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 27/2026 erschienen.

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