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Ermittlungen zu totem Häftling in Wiener JA Josefstadt

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Der Ire starb am 27. August 2025 in einer Zelle der JA Josefstadt
©APA/APA/HELMUT FOHRINGER/HELMUT FOHRINGER
Nachdem eine von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) eingesetzte Untersuchungskommission zu Wochenbeginn systemische Mängel im Strafvollzug aufgezeigt und erheblichen Reformbedarf geortet hat, kommen die Gefängnisse nicht aus den Schlagzeilen. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ermittelt im Zusammenhang mit dem Tod eines Häftlings, der am 27. August 2025 in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt an einer Medikamentenvergiftung gestorben ist.

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Der Sprecher der Korneuburger Staatsanwaltschaft, Josef Mechtler, bestätigte Freitagmittag Recherchen der APA. Im Zusammenhang mit dem Ableben des Mannes wird demnach "umfassend und in alle Richtungen ermittelt", sagte Mechtler: "Es wird überprüft, ob jemandem ein Fehlverhalten vorgeworfen werden muss." Konkret untersucht wird, ob sich jemand der fahrlässigen Tötung bzw. des Missbrauchs der Amtsgewalt schuldig gemacht hat.

Die Ermittlungen richten sich nicht nur gegen Beamte der JA Josefstadt, "sondern den gesamten, mit dem Sachverhalt befasst gewesenen Personenkreis", wie Mechtler erläuterte. Das bezieht sich auf Beamtinnen und Beamte anderer JA sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Klinik in Niederösterreich. Für sämtliche Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.

Der 50-Jährige - irischer Staatsbürger und Vater einer vierjährigen Tochter - war zuletzt an einer Salzburger Adresse wohnhaft. Dort wurde er Mitte Februar 2025 fest- und in weiterer Folge in U-Haft genommen. Die britischen Strafverfolgungsbehörden hatten wegen mehrerer Sexualdelikte die Auslieferung des Mannes beantragt. Am 26. August sollte die Übergabe stattfinden, der Mann wurde als sogenannter Übergabehäftling von einer Salzburger JA zum Flughafen Wien-Schwechat gebracht.

Der Mann wollte keinesfalls abgeschoben werden. Das soll er im Vorfeld mehrfach betont haben. Er kollabierte am Flughafengelände - später konnten in seinem Körper Beruhigungsmittel, Methadon und Antidepressiva nachgewiesen werden. Er soll schon während des Häftlingstransports - wohl aufgrund der Medikamente - benommen gewirkt haben. Er wurde vom Flughafen in eine Klinik überstellt, wo der Verdacht einer Medikamentenintoxikation geäußert wurde, der sich dann auch bestätigte.

Der Mann war von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr in der Früh nicht ansprechbar. Laut Beamten der JA Hirtenberg, die ihn am Krankenbett bewachten, soll er gegen 11.00 Uhr aufgewacht sein und sich "unruhig, unkooperativ und aggressiv" verhalten haben. Obwohl erörtert wurde, den Häftling in ein anderes, in Wien gelegenes Krankenhaus zu überstellen, wurde entschieden, ihn in die JA Josefstadt zu bringen. In weiterer Folge sollte ein zweiter Abschiebeversuch unternommen werden.

Maßgeblich für die Überstellung in die JA Josefstadt dürften auch die beschränkten personellen Kapazitäten bei der Justizwache gewesen sein. Eine Verlegung in das Wiener Spital hätte zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen bedurft und weitere Kräfte der Justizwache gebunden.

Die Verlegung in die JA Josefstadt gestaltete sich offenbar schwierig. Laut Aktenlage wurde der 50-Jährige in einem Rollstuhl zum Einsatzfahrzeug gebracht, wo er sich geweigert haben soll aufzustehen. Er soll versucht haben, "aus dem Rollstuhl zu rutschen", wie in einem Protokoll festgehalten wird. Deshalb wurde er im Rollstuhl ins Fahrzeug gehoben und angegurtet, wo er sich dann wiederholt "ruckartig nach vorn" bewegt haben soll.

In der JA Josefstadt ließ er sich nach Darstellung der Justizwache wiederholt zu Boden fallen, sei dabei aber "ansprechbar" gewesen. In der Zelle habe sich der Mann wieder "fallen gelassen", plötzlich habe sich sein Zustand "verschlechtert". Die Justizwache spritzte ihm Wasser ins Gesicht und alarmierte einen Arzt und Sanitäter, die mit Reanimationsmaßnahmen begannen. Diese setzten die beigezogenen Einsatzkräfte der Berufsrettung fort, die nach einer halben Stunde den Tod des Mannes feststellten.

Wie das umfassende Obduktionsgutachten eines Gerichtsmediziners ergab, war eine Medikamentenintoxikation kausal für das Ableben des Mannes. "Fassbare Anhaltspunkte für andere dem Tod vorangegangene grobe mechanische Gewalteinwirkungen oder Misshandlungen waren nicht zu eruieren", ist dem Gutachten zu entnehmen, das der APA vorliegt. Der Sachverständige geht davon aus, dass bei dem Häftling schon kurze Zeit nach Fahrtantritt aus Salzburg "Symptome einer Quetiapinintoxikation vorlagen" (Quetiapin ist ein starkes Antidepressivum, Anm.).

Unklar ist, wie der 50-Jährige in der Salzburger JA in den Besitz der vielen Tabletten gekommen ist. Im Gutachten des Gerichtsmediziners wird festgehalten, dass schon während der Fahrt nach Wien eine "unverzügliche Beiziehung ärztlicher Hilfe bei merkbarer Benommenheit" eben so sinnvoll gewesen wäre wie eine "längere klinische Beobachtung" im Spital in Niederösterreich und eine "umgehende psychiatrische Vorstellung beim Verdacht auf eine suizidale Medikamentenintoxikation". In jedem Fall hätte "eine rechtzeitige Ankündigung" des Transports in die JA Josefstadt "entsprechende personelle bzw. organisatorische Vorkehrungen" möglich gemacht, wird im Gutachten dargetan.

Der Gutachter sieht in seiner schriftlichen Expertise "eine nicht optimale Versorgungskette bzw. Kommunikation zwischen den beteiligten Organisationen und Personen". Mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit könne aber nicht gesagt werden, "ob der kritische Zustand für die Beamten erkennbar war (...) und ob der Tod des Mannes (...) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte werden können". Die Notfallversorgung in der JA Josefstadt bezeichnet der Gerichtsmediziner als "sachgerecht".

"Zum konkreten Fall können wir aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens derzeit keine näheren Angaben machen", hieß es am Freitagnachmittag aus dem Justizministerium. Die zuständige Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen unterstütze die Ermittlungsbehörden sowie die Volksanwaltschaft selbstverständlich bei ihrer Arbeit, wurde betont. Eine umfassende interne Prüfung des Vorfalls sei im Gang: "Deren Ergebnis ist auch vom Ausgang des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abhängig."

Der Volksanwaltschaft ist der Fall bekannt. "Es läuft ein amtswegiges Prüfverfahren", teilte eine Sprecherin der APA Freitagmittag mit. Eine Stellungnahme des Justizministeriums bzw. der Generaldirektion für den Strafvollzug und freiheitsentziehende Maßnahmen wurde auf APA-Anfrage zeitnahe in Aussicht gestellt.

( S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.)

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