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Der Gesetzesentwurf der Dreierkoalition zur geplanten Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft als unabhängige Weisungsspitze der Justiz befindet sich seit Anfang Juli in Begutachtung. Er sieht unter anderem vor, dass die Bundesstaatsanwaltschaft künftig aus drei Personen bestehen soll. Diese werden laut dem aktuellen Entwurf für sechs Jahre bestellt. Eine Auswahlkommission, bestehend aus Justizvertretern, Rechtsanwälten oder Universitätsprofessorinnen, soll diese drei Personen auswählen und dem Nationalrat vorschlagen, der diese dann absegnen oder ablehnen kann.
Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen läuft noch bis heute, Montag. Die überwiegende Mehrheit fällt jedoch kritisch aus. Auch von den Oppositionsparteien FPÖ und Grüne kam bisher massive Ablehnung. Für einen Beschluss braucht die Regierung aber eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat - also neben den Stimmen der Koalition von ÖVP, SPÖ und NEOS auch die Zustimmung der FPÖ oder der Grünen.
Deutliche Kritik an dem Vorhaben kam aus der Justiz. Die beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingerichtete Generalprokuratur etwa ortet durch die geplante Bundesstaatsanwaltschaft eine "massive Verschlechterung gegenüber dem Status quo". Etwa werde der Anschein des politischen Einflusses durch eine "- jedenfalls dem Anschein nach - parteipolitische Auswahl der BundesstaatsanwältInnen und ihrer StellvertreterInnen durch den Nationalrat nicht beseitigt, sondern nur verlagert, wenn nicht gar verstärkt", heißt es in der Stellungnahme der Behörde. Aber auch für den Obersten Gerichtshof (OGH) selbst würde die Neuregelung einen "massiven Rückschritt gegenüber dem Status quo" bedeuten.
Ebenso negativ wird der Gesetzesentwurf von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), den Oberstaatsanwaltschaften (OStA) Graz, Innsbruck, Linz und Wien, der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, der Staatsanwälte-Vereinigung, der GÖD-Bundesvertretung für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, dem Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck sowie den Staatsanwaltschaften St. Pölten und Wels beurteilt.
Transparency International wiederum fordert Nachschärfungen beim Ernennungsverfahren durch gesetzlich klar geregelte Ablehnungsgründe, eine umfassende und öffentliche Begründungspflicht und ein qualifiziertes Quorum für eine Ablehnung. Auch Korruptionsexperte Martin Kreutner sowie die frühere OGH-Präsidentin Irmgard Griss lehnen die Regelung ab. Bemängelt wurde unter anderem, dass der derzeitige Entwurf die parlamentarische Kontrolle selbst auf laufende Verfahren ausdehnen wolle. Außerdem würde die vorgesehene Einbindung des Parlaments bei der Bestellung der dreiköpfigen Kommission zu einer zusätzlichen Verpolitisierung führen. Das Finanzministerium wiederum stößt sich an den "insgesamt sehr hoch" erscheinenden Personalkosten.
Auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag, die Dachorganisation der Interessensvertretung der heimischen Rechtsanwälte, lehnt den vorliegenden Entwurf ab. Die Ziele des Vorhabens, wie unter anderem die Entpolitisierung der Weisungsspitze und die Verhinderung des Anscheins von politischer Einflussnahme, werden "klar verfehlt", heißt es in der Stellungnahme. Insbesondere die Vermischung der Staatsgewalten durch die Beteiligung von Nationalrat und Bundesrat an dem Auswahl- und Ernennungsvorgang sowie die weiterhin bestehende Dienstaufsicht durch die Justizministerin oder den -minister würde "letztlich sogar zu einer Verschärfung der Problematik führen".
Auch die vorgesehene Befristung der Amtszeit auf bloß sechs Jahre lehnt die Vertretung der Rechtsanwälte ab. Insgesamt würde die Umsetzung des Reformvorhabens in der vorliegenden Form zu einer "schwerwiegenden Belastung für den Rechtsstaat und das Vertrauen in diesen führen und ist daher in ihrer Gesamtheit abzulehnen", heißt es.
