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Gute Karten für Pelham im Sampling-Streit um Kraftwerk-Beat

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Moses Pelham entnahm zwei Sekunden lange Tonfolge
©APA/APA/DPA/ULI DECK
Im fast drei Jahrzehnte anhaltenden Rechtsstreit der Elektro-Band Kraftwerk mit Musikproduzent Moses Pelham um eine zwei Sekunden lange Tonfolge dürfte eine Gesetzesänderung eine wichtige Rolle spielen. Das könnte - zumindest für die Zeit ab dem 7. Juni 2021 - zugunsten des 55-jährigen Hip-Hop-Produzenten Pelham ausgehen, wie sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe andeutete.

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Seit der damaligen Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht ist im Urheberrechtsgesetz die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zum Zweck eines sogenannten Pastiches zulässig. Aus Sicht des ersten Zivilsenats spricht viel dafür, dass es im konkreten Fall so sein könnte. Ein Urteil will der BGH erst im Herbst sprechen.

Eine ganze Branche verfolgt den Streit wegen grundlegender Fragen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberschutz. Er dreht sich um eine zwei Sekunden lange Tonfolge - im Wesentlichen "Bäng-dänge-däng-däng".

Pelham hatte sie aus dem Kraftwerk-Titel "Metall auf Metall" von 1977 entnommen und 20 Jahre später leicht verlangsamt in Endlosschleife im Song "Nur mir" mit Rapperin Sabrina Setlur verwendet - ohne vorherige Zustimmung der Musikgruppe. So eine musikalische Interpretation in neuem Kontext nennt man Sampling. Im Rap und Hip-Hop ist sie gängig. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter, inzwischen 79 Jahre alt, fühlte sich bestohlen und klagte sich durch die Instanzen.

Der BGH hatte das aktuelle Verfahren ausgesetzt und die Richterinnen und Richter in Luxemburg gefragt, was unter einem Pastiche zu verstehen ist. Dieses gehört neben Karikatur und Parodie zu Ausnahmen im Urheberrecht, die eine Vervielfältigung geschützter Werke ohne Zustimmung möglich machen.

Der EuGH legte im April fest, dass der Begriff Schöpfungen erfasse, die an ein bestehendes Werk erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen. Darüber hinaus müssten sie mit dem Werk einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führen. Dieser Dialog könne verschiedene Formen annehmen, etwa die offene Nachahmung eines Stils, eine Hommage oder eine humoristische Auseinandersetzung. (Az. C-590/23)

Der Kraftwerk-Vertreter zweifelte nun am BGH an, dass es sich beim konkreten Sampling wirklich um einen solchen Dialog handle. Die Tonfolge etwas zu modifizieren und zu übernehmen reicht aus seiner Sicht nicht für einen kreativen, künstlerischen Dialog aus. Der Anwalt von Pelham hingegen zitierte aus dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg, wonach das Sampling bei "Nur mir" Hörern ermögliche, schrittweise in ein neues Musikgenre zu wechseln.

Zuletzt hatte das OLG den Klägern unter anderem dahingehend Recht gegeben, dass sie für eine Spanne von rund 18,5 Jahren Schadenersatz geltend machen können. Für die Zeit nach dem 7. Juni 2021 - nach der Gesetzesänderung - wies das Gericht die Klage ab. Um diesen Zeitraum geht es jetzt am BGH.

Selbst mit einem Urteil könnte der Fall aber nicht zu Ende sein. Der Vertreter von Kraftwerk stellte in den Raum, ob sich das OLG noch einmal detaillierter mit der Frage befassen müsse, ob ein künstlerischer Dialog gegeben sei. Der Anwalt der Gegenseite sagte, dass zu anderen Zeiträumen noch Fragen offen seien.

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