Österreich feiert seine Kunst, macht es privaten und unternehmerischen Käufern aber unnötig schwer. Was es braucht? Steuerliche Anreize für den Kunstkauf und mehr Rechtssicherheit für Sammlerinnen und Sammler.
In Zeiten der Budgetkonsolidierung und notwendiger Einsparungen ist natürlich auch der Kunstmarkt betroffen. Förderungen für Kunstprojekte und Kunstschaffende werden gekürzt. Umso wichtiger sind Menschen, die Kunst kaufen, sammeln und in Wohnungen, Büros und Unternehmen sichtbar machen.
Denn: Warum sollen Start-ups, Kanzleien und Ordinationen nicht verstärkt in Kunst investieren? Kunst in Büros ist mehr als Dekoration – sie regt Gespräche an, schafft Identität und zeigt, dass ein Unternehmen Kreativität und kulturelle Verantwortung ernst nimmt. Gleichzeitig entstehen neue Einnahmen für Künstler:innen und Galerien. Der Haken: Ein Poster aus dem Baumarkt kann steuerlich abgesetzt werden, ein Bild einer Künstlerin nicht.
Namhafte Initiative
Die „Initiative für mehr Sammlersicherheit“ wird von namhaften Kunstsammler:innen, Künstler:innen und Persönlichkeiten im Kunstbereich unterstützt. Unsere Forderung nach steuerlicher Absetzbarkeit von Kunst, limitiert auf jährlich 20.000 Euro, findet sich im aktuellen Regierungsprogramm wieder.
Ebenso war die Mehrwertsteuersenkung auf Kunst Teil des Übereinkommens, da in den angrenzenden Ländern die Steuer massiv gesenkt wurde: Deutschland senkte auf sieben, Italien auf fünf Prozent – Österreich bleibt bei 13. Leider war der zuständige Minister für Kunst und Kultur, Babler, nicht mutig genug, diese steuerlichen Punkte umzusetzen. Mit der Umwegrentabilität einer Steuersenkung hätte der Finanzminister mehr Einnahmen – Studien bekräftigen das.
Ein lebendiger Kunstmarkt braucht aber nicht nur neue Käufer:innen, sondern auch Vertrauen.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kunst belebt den Kunstmarkt, kommt den Künstlerinnen und Künstlern zugute und schafft Freiheit durch wirtschaftliche Unabhängigkeit sowie soziale Absicherung durch Versicherung. Damit könnten neue Käuferschichten, vor allem auch junge Menschen, für den Kunstmarkt gewonnen werden.
Kunst beginnt nicht erst bei großen Namen und hohen Preisen. Das Gegenteil ist richtig: Man beginnt mit seinem ersten Werk – mit der persönlichen Entscheidung, mit Kunst zu leben und zu arbeiten, um Kunst in den Alltag zu integrieren.
Das Problem mit dem Urheberrecht
Ein lebendiger Kunstmarkt braucht aber nicht nur neue Käufer:innen, sondern auch Vertrauen. Und genau dieses Vertrauen wird erschüttert, wenn gesellschaftlich etablierte Künstler:innen, deren Werke hohe Preise erzielen, das eigene Werk neu bewerten. Frühere Arbeiten passen dann vielleicht nicht mehr zum heutigen Selbstbild. Mitunter wird ihre Qualität relativiert, ihre Bedeutung heruntergespielt oder sogar ihre Authentizität infrage gestellt. Für Sammler:innen ist das fatal.
Wer von einem Künstler ein Werk gekauft, geschenkt bekommen oder als Zahlung erhalten hat, muss sich darauf verlassen können, dass die Entscheidung des Künstlers Bestand hat. Diese Besonderheit des österreichischen Urheberrechtsgesetzes, sich von einem Werk im Nachhinein distanzieren zu können, hängt mit unserer Geschichte des Nationalsozialismus zusammen.
Komplizierter wird die Situation nach dem Tod des Künstlers, da diese Urheberrechte auf die Erben übergehen. Daher ist im Gesetz zu ergänzen: Wenn das Werk vom Urheber in Verkehr gebracht wurde, darf er die Urheberbezeichnung nicht mehr ändern.
Wer den österreichischen Kunstmarkt stärken will, muss deshalb beides tun: den Einstieg ins Sammeln erleichtern und bestehende Sammlungen rechtlich besser schützen.
Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 32/2026 erschienen.
