Endlich werden die Verantwortlichen für die skandalöse und unmotivierte Absetzung des Salzburger Festspielintendanten zur Rechenschaft gezogen: Edtstadler und Mittäter müssen laut Gerichtsbeschluss die Kosten für den Willkürakt offenlegen. Das wird ihnen nicht gut bekommen.
Jetzt wird es eng. Enger noch als das Nadelöhr, dieser natürliche Feind des Kamels. Der Salzburger Festspielfonds – damit wesentlich auch das Kuratorium, also die für den Skandal verantwortliche Landes- und Bundespolitik – muss laut Gerichtsurteil im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes Auskunft erteilen: Was kostet die unmotivierte Trennung vom Intendanten Markus Hinterhäuser fünf Jahre vor Vertragsende im Jahr 2031?
Eine Million wird es wohl sein: Von Hinterhäusers geheim gehaltener Abfertigung abgesehen, müssen mindestens je zwei Jahresgehälter für die interimistische Intendantin Karin Bergmann und ihre persönliche Referentin, dazu die Kosten für die Findungskommission, die Personalberatungsfirma und die Anwälte berechnet werden.
Die Auskunft begehrt der Kunstintellektuelle und Jurist Sven Hartberger, der ein folgenreiches Bändchen vorgelegt hat. „Das Salzburger Große Affentheater“ müssen Sie unbedingt lesen, es dokumentiert mit kühlem Zorn und erhellenden Fakten die Ungeheuerlichkeit des Vorgangs. Für die Million, so empfiehlt der studierte Jurist, möge sich die Republik wegen Aufsichtsversagens am Privatvermögen der Kuratoren schadlos halten.
Mene, tekel, upharsin
Welche Art „Wohlverhalten“ Hinterhäuser mit Kündigungsfolge verweigert haben soll, interessiert mich nicht. Qualifizierte Zeugenaussagen legen nahe, er habe sich halböffentlich über Landeshauptfrau Edtstadler lustig gemacht. Merken Sie, was sich da in Flammenschrift an der Wand abzeichnet, wie beim machtmaßlosen König von Babylon das „mene, mene, tekel, upharsin“? („Gezählt, gewogen, geteilt“ – ich empfehle in diesem Zusammenhang Heinrich Heines Ballade „Belsatzar“.)
Deutlich zieht es sich über der Dame schon zusammen. Hinterhäusers letzte Salzburger Konzerte sind überlaufen, das erste wurde demonstrativ akklamiert. Auf seinen Wegen durch die Stadt wird er umhalst, und das von ihm zu 100 Prozent verantwortete Festspielprogramm häuft Treffer auf Treffer. Am Samstag begegnete einander die künstlerische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Macht im exklusiven Kreis zur Solidaritätsveranstaltung in Fuschl.
Die Medien stehen zusehends unduldsam auf Hinterhäusers Seite. Die andere Realität hingegen unterhält nur noch Zyniker mit Zug ins Morbide: Dass Karoline Edtstadler (ÖVP), Andreas Babler und der Salzburger Bürgermeister Auinger (beide SPÖ) im September final über die personelle Zukunft des bedeutendsten Klassik-Festivals der Welt entscheiden dürfen, wirft ein grelles Licht auf den Zustand unserer Kulturpolitik.
Die Landeshauptfrau verliert sich im babylonischen Machtwahn. 2028 rächt sich das
Das Beispiel Edtstadler
Mich interessiert dabei besonders die Landeshauptfrau, weil sie sich exemplarisch und prognostizierbar im babylonischen Machtwahn verliert. Dass sie nach der fälligen Antworterteilung an Hartberger zurücktritt, wäre nur folgerichtig zu Zeiten, in denen man selbst Privatgespräche in Weinkellern nur noch mit Todesfolge führt. Es wird allerdings nicht geschehen, dazu ist das Thema nicht skandalfähig genug. Also werden wir auf ein thematisch breiteres Versagen oder auf die Wahl 2028 hoffen müssen.
Schon jetzt verharrt laut Erhebung des Portals PolitPro der Abstand von der ÖVP zum Koalitionspartner FPÖ fast innerhalb der Schwankungsbreite. Nicht zum ersten Mal prognostiziere ich, dass die gelernte Juristin spätestens 2028 entweder ins Kleine Bezirksgericht oder in eine dubiose Internet-Firma ihres Erfinders Kurz abgewählt wird.
Wenn dann aus dem Eisauge eine Glasträne fällt und klirrend auf dem Boden der Tatsachen zerschellt, werde ich mich höchstens freudig aufregen. Denn schlimmer kann es unter der blauen Wahlsiegerin auch nicht werden: Die Benefizien der alten, wertkonservativen und kulturaffinen ÖVP sind seit 2017 kein Argument mehr.
Bandion-Ortner mahnt
Wie es mit der Amtsinhaberin kommen kann, lehrt ein Präzedenzfall. Als unvergleichlich profiliertere Juristin ließ sich 2009 Claudia Bandion-Ortner vom ÖVP-Vorsitzenden Josef Pröll ins Justizministerium locken. Sie hatte zuvor als Richterin im BAWAG-Prozess die roten Angeklagten überhoch verknackt und war politischer Parteilichkeit verdächtigt worden.
Nach zwei Jahren war es mit der Ministerschaft vorbei. Sie kehrte in den Richterberuf zurück, aber bedeutende Verfahren vertraute man ihr nicht mehr an. Dann verharmloste sie als Vizevorsitzende des zynischen „Internationalen König-Abdullah-Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog“ im Realitätsverlust abscheuliche Hinrichtungen und verlor alles Ansehen. Zuletzt schickte die einst gefeierte Juristin z. B. am 16. Juli in Klagenfurt einen drogensüchtigen Bestatter sechs Monate in den Bau, weil er gedroht hatte, Leichenteile zu versenden.
Karoline Edtstadler war eine betont unangenehme Richterin in Salzburg, wechselte ins Justizministerium und engagierte sich früh für die ÖVP. 2017 wurde sie von Kurz als Staatssekretärin verpflichtet, nicht ohne 2015 formal zur besser alimentierten Oberstaatsanwältin bei der WKStA ernannt worden zu sein. Sie war dort keinen Tag tätig, darf aber im Krisenfall zurückkehren, unverbindlichen Schätzungen zufolge mit 6.000 bis 10.000 Euro brutto. Da das allerdings nicht unkommentiert bliebe, sollten sich eher die drogensüchtigen Leichenbestatter im Raum Salzburg auf etwas gefasst machen.
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Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 32/2026 erschienen.
