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US-Gericht stoppt Trumps Visa-Beschränkungen für Journalisten und Studierende

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©Imago / Inpho Photography

Ein US-Gericht hat die von der Trump-Regierung geplante Befristung von Studenten- und Journalisten-Visa vorerst gestoppt. Betroffen gewesen wären auch ausländische Korrespondentinnen und Korrespondenten, die ihre Akkreditierung künftig alle 240 Tage neu hätten beantragen müssen.

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Ein US-Bundesgericht hat die von der Trump-Regierung geplante Verkürzung der Aufenthaltsdauer für ausländische Studierende und Medienvertreter vorerst gestoppt. Das Gericht gab einem Antrag der Klägerseite gegen das Heimatschutzministerium statt und erließ eine einstweilige Verfügung. Die neuen Visa-Regeln durften damit nicht wie geplant am Dienstag in Kraft treten, das Vorhaben liegt zunächst auf Eis. Das Hauptverfahren läuft weiter, eine abschließende Entscheidung steht noch aus.

Geklagt hatte ein Zusammenschluss aus Hochschulpräsidenten, Bildungsorganisationen und Gewerkschaften, der sich für die Rechte ausländischer Studierender einsetzt.

240 Tage statt unbefristeter Akkreditierung

Die gestoppten Pläne hätten drei Visa-Kategorien betroffen, die bislang einen Ausnahmestatus genossen: das F-Visum für Studierende, das J-Visum für Austauschprogramme und das I-Visum für Journalistinnen und Journalisten. Deren Inhaberinnen und Inhaber durften sich bislang nicht nur für einen festen Zeitraum, sondern für die „Duration of Status“ im Land aufhalten, also für die Dauer ihres jeweiligen Programms oder ihrer Tätigkeit. Für Journalisten bedeutete das laut Berichten, dass sich an ihrem Aufenthalt nichts änderte, solange sie im selben Job für denselben Arbeitgeber tätig blieben.

Nach den nun gestoppten Plänen hätte für Studierende und Austauschstudenten eine Höchstdauer von vier Jahren gegolten, für Journalistinnen und Journalisten eine Begrenzung auf 240 Tage am Stück. Laut Berichten war für chinesische Journalisten eine gesonderte Regel mit nur 90 Tagen vorgesehen gewesen. In beiden Fällen hätten Verlängerungen beantragt werden können, ohne dass die Betroffenen das Land dafür hätten verlassen müssen.

Bedeutung für ausländische Korrespondenten

Für internationale Korrespondentinnen und Korrespondenten in den USA hätte die Neuregelung bedeutet, ihre Akkreditierung künftig alle acht Monate neu beantragen zu müssen, statt wie bisher unbefristet akkreditiert zu bleiben, solange sie im selben Job für denselben Arbeitgeber tätig sind. Die Trump-Regierung hatte die Beschränkungen mit Sicherheits- und Kontrollinteressen begründet.

Die einstweilige Verfügung ist kein endgültiges Urteil: Solange das Hauptverfahren läuft, gilt für Studierende, Austauschprogramme und Medienvertreter vorerst weiter die bisherige Regelung ohne feste Aufenthaltsobergrenze.

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