1985 schuf Österreich mit dem Weingesetz klare Regeln für Qualität und Herkunft. Der frühere ÖWM-Geschäftsführer und Domäne-Wachau-Direktor Willi Klinger erklärt, ob das Weingesetz nach 40 Jahren noch zeitgemäß ist.
Das 1985 ins Leben gerufene Weingesetz hat 40 Jahre lang gute Arbeit geleistet. Aber in der Weinwelt hat sich seither viel verändert. Wird das Gesetz seinen heutigen Anforderungen noch gerecht?
Wir fragen nach bei Willi Klinger, ehemaliger Direktor der Domäne Wachau, Geschäftsführer der Österreich Weinmarketing GmbH und danach von Wein & Co. Seit 2023 ist er als Senior Consultant, Autor und Vortragender in der Branche erfolgreich.
Der Weinskandal von 1985 war eine Zäsur in Österreichs Weingeschichte. Das daraufhin geschaffene sehr strenge Weingesetz half mit, den Ruf österreichischer Weine wiederherzustellen. Muss es erneuert werden?
Es wird erneuert. Seit zwei Jahren wird intensiv an einem neuen Weingesetz gearbeitet, es handelt sich ja nicht nur um eine Novellierung. Im Juli dieses Jahres soll der Entwurf fertig sein und in die Begutachtungsphase gehen. Ich bin optimistisch, dass es noch heuer im Parlament beschlossen wird. Jedenfalls ist das Projekt im Landwirtschaftsministerium bei DI Dr. Rudolf Schmid in besten Händen.
Was wird sich ändern? Man hört und liest, dass statt sechs Verkostern nun nur mehr fünf Verkoster die Weine blind beurteilen, das klingt nicht nach dem großen Wurf.
Nein, da passiert definitiv mehr, nicht nur bei den Prüfnummernverkostungen. Aber dazu: Die Weinstilistik hat sich in den vergangenen Jahrzehnten enorm weiterentwickelt. Neben den allseits beliebten fruchtig-frischen Weinen gibt es heute immer mehr hochwertige Weine mit individuellen Stilistiken. Dazu kommt die international erfolgreiche Kategorie der Naturweine. Das soll auch im neue Weingesetz seinen Niederschlag finden.
Wie soll das geschehen?
Die flächendeckende Prüfnummernverkostung soll nach meinen Informationen den Fokus auf die wichtigsten Weinfehler legen, also etwa Böckser, Essigstich etc. eliminieren. Ob ein Wein auch „herkunftstypisch“ ist oder nicht, soll laut aktuell vorliegendem Entwurf dann nur mehr stichprobenartig geprüft werden, und, wenn er dort durchfällt, von einer übergeordneten Kommission mit spezieller Schulung noch einmal verkostet werden.
Was herkunftstypisch ist, bestimmen für das jeweilige Herkunftsgebiet zuständige Erzeugergemeinschaften. Auch dafür muss das neue Weingesetz einen EU-konformen Rechtsrahmen schaffen. Ich hoffe, dass damit das Prüfnummernproblem entschärft werden kann. Dass so ein Wein wie Velichs Lutzmannsburg Alte Reben 2023 zweimal durchfällt, sollte nicht mehr passieren – wenngleich: Härtefälle wird es wohl auch mit dem neuen Weingesetz geben.
Sogenannte Naturweine hatten bei der Prüfnummer bisher keine Chance. Ist das noch zeitgemäß?
Das Ziel ist, dass auch die guten Naturweine eine Prüfnummer und damit die Banderole auf der Flasche bekommen können, die ja das genialste Marketingtool der Welt in Sachen generisches Weinmarketing ist. Das ist deshalb so wichtig, weil diese Weine im Export immer erfolgreicher sind und genauso zum Spektrum des österreichischen Weins gehören, wie die großen Orts- und Lagenweine, oder die frischen Gebietsweine herkömmlicher Stilistiken. Aber dafür braucht es eine eigene Kategorie mit spezifisch geschulten Kostkommissionen.
Wurde die Debatte Ihrer Meinung nach richtig geführt? Hat sie dem österreichischen Wein geschadet?
Ich finde, dass sich der Schaden in Grenzen halten wird, wenn das neue Gesetz gelingt und in Kraft ist. Aber die Debatte darüber hat sich völlig verselbstständigt. Das hätte nicht passieren müssen, wenn man begleitend zur Genesis des Gesetzes für eine strategisch abgestimmte Kommunikation gesorgt hätte.
So ist das Thema sinnloserweise rund um die VieVinum, der wichtigsten Weinmesse des Landes, völlig entglitten. Dass die knapp 1.000 internationalen Fachbesucher und auch noch die ganze heimische Öffentlichkeit mit einer derartigen Kakophonie von heftigen Aussagen auch in den Medien konfrontiert waren, hätte man sich besser erspart.
Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 23/2026 erschienen.







