Mit der Heizsaison beginnt die Frage nach Unterstützung. Einen bundesweiten Heizkostenzuschuss gibt es nicht, die Länder regeln das selbst und sehr unterschiedlich. Wo man jetzt ansuchen kann, wie viel es gibt und wo man schon zu spät dran ist.
Wo man jetzt einen Antrag stellen kann
Den höchsten pauschalen Zuschuss für die Heizperiode 2026/27 zahlt die Steiermark: Die Landesregierung hat laut dem Sozialserver des Landes Steiermark am 1. Oktober einen Heizkostenzuschuss von 340 Euro beschlossen, unabhängig von der Art der Heizung. Anträge sind seit 1. Oktober bei der Wohnsitzgemeinde möglich, in Graz bei den Servicestellen der Stadt. Die Frist endet laut Richtlinie des Landes am 26. Februar 2027.
Auch in Vorarlberg läuft die Antragsfrist. Wie die Gemeinde Langenegg informiert, beträgt der Zuschuss des Landes einmalig bis zu 250 Euro und kann vom 19. Oktober 2026 bis 12. Februar 2027 beim Gemeindeamt beantragt werden. Im Burgenland gibt es statt eines Pauschalbetrags den Wärmepreisdeckel, der einen Teil der tatsächlichen Heizkosten ersetzt. Er liegt zwischen 50 und 1.000 Euro pro Haushalt, die Anträge sind noch bis 31. Dezember 2026 online oder bei der Gemeinde möglich.
Welche Einkommensgrenzen gelten
Der Zuschuss ist überall an das Haushaltseinkommen gebunden, die Grenzen unterscheiden sich aber deutlich. In der Steiermark dürfen Alleinstehende höchstens 1.827 Euro netto im Monat zur Verfügung haben, Paare oder Haushaltsgemeinschaften 2.741 Euro, für jedes Kind mit Familienbeihilfe kommen 548 Euro dazu. Voraussetzung ist laut Richtlinie unter anderem ein Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens fünf Jahren. Wer zwischen Oktober und März Wohnunterstützung bezieht, ist ausgeschlossen.
In Vorarlberg liegt die Grenze für eine Person bei 1.480 Euro netto im Monat, für zwei Personen bei 2.020 Euro. Etwas darüber gibt es laut Gemeindeinformation einen reduzierten Betrag. Im Burgenland zählt eine jährliche Bemessungsgrundlage von höchstens 43.000 Euro pro Haushalt, je nach Einkommen trägt der Haushalt zwischen drei und sieben Prozent der Heizkosten selbst.
Wo die Frist bereits abgelaufen ist
Wer in Tirol wohnt und noch nicht angesucht hat, ist zu spät. Laut Medieninformation des Landes Tirol war der Antrag auf den Heizkostenzuschuss 2026/27 von 250 Euro zwischen 1. Mai und 31. Oktober 2026 möglich, ausbezahlt wird seit September. Auch in Salzburg ist die letzte Runde vorbei: Der Zuschuss von 250 Euro konnte laut oesterreich.gv.at bis 30. September 2026 beantragt werden.
In Oberösterreich läuft die Antragsfrist traditionell im Frühjahr. Für die Heizperiode 2025/26 waren laut Land Oberösterreich Anträge von 16. März bis 15. Mai 2026 möglich, der Zuschuss betrug 200 Euro. Einen Termin für die nächste Runde hat das Land noch nicht veröffentlicht.
Was in Wien, Niederösterreich und Kärnten gilt
In Niederösterreich gab es für die Heizperiode 2025/26 laut oesterreich.gv.at einen einmaligen Zuschuss von 150 Euro, beantragt wird über die Gemeinde. Ob und in welcher Höhe es für 2026/27 eine Neuauflage gibt, erfahren Betroffene bei ihrem Gemeindeamt.
Wien zahlt keinen pauschalen Heizkostenzuschuss. Haushalte mit geringem Einkommen können laut oesterreich.gv.at in den Sozialzentren der MA 40 Unterstützung bei der Bezahlung von Energiekosten beantragen, die im Einzelfall geprüft wird. In Kärnten ist die Hilfe bei Heiz- und Betriebskosten an die Wohnbeihilfe gekoppelt, Auskunft gibt die zuständige Abteilung des Landes.
Welche Hilfe es vom Bund gibt
Einen eigenen Heizkostenzuschuss des Bundes gibt es für den kommenden Winter nicht. Wer mit Rechnungen für Heizung oder Strom in Rückstand ist, kann sich an den Wohnschirm wenden. Das Sozialministerium hat das Programm bis Ende 2029 verlängert, es greift unter anderem dann, wenn die Abschaltung von Heizung und Strom droht.
Weil die Fristen so unterschiedlich sind, lohnt sich ein früher Blick auf die Regeln des eigenen Bundeslandes. Fast überall ist die Wohnsitzgemeinde die erste Anlaufstelle, und fast überall besteht kein Rechtsanspruch: Die Zuschüsse werden nur gewährt, solange die Länder sie beschließen und finanzieren.
Quellen
Land Steiermark: Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark (2026)
Land Tirol: Medieninformation Heizkostenzuschuss 2026/2027 (2026)
Land Burgenland: Wärmepreisdeckel (2026)
Land Oberösterreich: Heizkostenzuschuss (2026)
Sozialministerium: Wohnschirm und Schulstart-Aktionen verlängert (23. April 2026)
