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Temu, Shein und Co.: Was die neue EU-Gebühr ab 1. November für Pakete bedeutet

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Ein großer Stapel brauner Pakete
Foto:©Unsplash/Rohit Choudhari

Wer bei Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress bestellt, hat seit Juli schon mit einem neuen Zoll zu tun. Seit 1. November kommt eine weitere EU-Abgabe dazu. Wie hoch sie ist, wer sie bezahlen muss und was in Österreich zusätzlich gilt.

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Was seit 1. November gilt

Die neue Unionsbearbeitungsgebühr beträgt 2 Euro pro Warenposition und gilt seit 1. November 2026. Festgelegt ist das in der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2152, die am 22. Oktober im Amtsblatt der EU erschienen ist. Fällig wird die Gebühr für Waren aus dem Fernabsatz, die aus Ländern außerhalb der EU eingeführt werden, und zwar unabhängig vom Warenwert. Betroffen sind damit vor allem Online-Bestellungen bei Plattformen und Händlern aus China und anderen Drittstaaten.

Die Gebühr kommt zu einer anderen Abgabe hinzu, die seit 1. Juli 2026 gilt. Seither ist die frühere Zollfreigrenze von 150 Euro abgeschafft, stattdessen fällt bei Sendungen bis zu diesem Wert ein vorübergehender Pauschalzoll von 3 Euro pro Warenposition an. Die EU-Kommission hatte die Bearbeitungsgebühr im Oktober angekündigt. Anders als der Pauschalzoll ist sie nicht befristet.

Wer die Gebühr bezahlen muss

Rechtlich schuldet die Gebühr nicht die Kundin oder der Kunde. Nach dem neuen Zollkodex der Union ist bei Fernverkäufen der Importeur Schuldner, Verbraucherinnen und Verbraucher sollen es ausdrücklich nicht sein. Ob die Plattformen die Kosten über höhere Preise weitergeben, entscheiden sie selbst. Laut dem Leitfaden der EU-Kommission wird die Gebühr nicht erstattet und zählt zur Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer, verteuert eine Sendung also zusätzlich um die darauf entfallende Steuer.

Gerechnet wird pro Warenposition, nicht pro Paket. Beim Pauschalzoll von 3 Euro gelten Waren mit derselben Zolltarifnummer in einer Sendung als eine Position. Wer also mehrere gleiche Artikel in einem Paket bestellt, zahlt den Zoll nur einmal. Mehrere verschiedene Artikel in einer Bestellung können dagegen mehrfach belastet werden.

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Ein großer Stapel brauner Pakete
 © Unsplash/Rohit Choudhari

Warum die EU die Regeln verschärft

Hintergrund ist die rasant gestiegene Zahl kleiner Sendungen. Laut EU-Kommission kamen 2025 schätzungsweise 5,9 Milliarden Waren mit geringem Wert in die EU, mehr als 90 Prozent davon aus China. Das ist rund viermal so viel wie 2022.

Beide Abgaben gehören zu einer umfassenden Reform des EU-Zollrechts, die EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič als die ehrgeizigste seit Gründung der Zollunion 1968 bezeichnet hat. Europa brauche in einem zunehmend komplexen geopolitischen Umfeld eine Zollunion, die der heutigen Welt gerecht werde, sagte er. Der Pauschalzoll von 3 Euro gilt bis 1. Juli 2028. Ab dann sollen über eine neue europäische Zolldatenplattform die regulären Zollsätze für jede Ware berechnet werden.

Was in Österreich zusätzlich gilt

In Österreich gibt es seit 1. Oktober 2026 außerdem eine eigene Paketsteuer von 2 Euro pro Paket. Sie trifft laut Finanzministerium Versandhändler, deren Umsatz im Versandhandel nach Österreich im Vorjahr mehr als 100 Millionen Euro betragen hat. Läuft der Verkauf über einen Online-Marktplatz, gilt die Plattform als Verkäuferin. Anders als die EU-Gebühr betrifft die Paketsteuer große in- und ausländische Händler gleichermaßen.

Beschlossen wurde die Steuer mit dem Budgetbegleitgesetz. Laut Parlamentskorrespondenz soll sie rund 280 Millionen Euro einbringen und unter anderem die Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel gegenfinanzieren. Wer bei großen Plattformen außerhalb der EU bestellt, kann damit von drei Abgaben betroffen sein: dem EU-Pauschalzoll, der neuen EU-Bearbeitungsgebühr und der österreichischen Paketsteuer.

Quellen

Amt für Veröffentlichungen der EU: Delegierte Verordnung (EU) 2026/2152 zur Höhe der Unionsbearbeitungsgebühr (22. Oktober 2026)

Europäische Kommission: EU Customs Reform (Oktober 2026)

Europäische Kommission: Questions and answers on the EU Customs Reform (26. März 2026)

Bundesministerium für Finanzen: Paketsteuer: Kurzdarstellung und FAQs (2026)

Parlament Österreich: Budgetbegleitgesetz bringt Paketsteuer und dutzende weitere Maßnahmen (16. Juni 2026)

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