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Bisher war das Überfliegen von Nationalparks de facto ausgeschlossen. Es galten aus naturschutzrechtlichen Gründen Mindestflughöhen. Diese Regelung soll nun fallen. Künftig würde etwa nicht mehr automatisch ein gesamtes Tal für Flieger gesperrt werden. Flugbeschränkungen könnten dann beispielsweise nur mehr an sensiblen Hängen an den Talseiten gelten. "Diese vereinfachte Nutzung für sportliche, touristische, gewerbliche und private Zwecke würde insbesondere auch Salzburg mit dem Nationalpark Hohe Tauern betreffen", betonte Heilig-Hofbauer.
Zugleich sollen Außenlandungen und Außenabflüge vor allem für Hubschrauber vereinfacht werden. In Österreich bedürfen Starts und Landungen von zivilen Maschinen abseits von Flughäfen einer Bewilligung. Ausnahmen wurden nur erteilt, wenn sie keinen öffentlichen Interessen entgegenstehen. In Zukunft soll diese Regelung entfallen. "Im entsprechenden Paragrafen wird nun neu mit einem 'überwiegend' öffentlichen Interesse argumentiert - ohne dass eine Interessensabwägung notwendig wäre und mit einer nicht näher definierten Gemeinwohlklausel", betonte Heilig-Hofbauer, der sich auf eine Stellungnahme des Anrainerschutzverbands Salzburger Airports (ASA) zur Novelle beruft. "Das ist sprachlich ein kleiner Unterschied, praktisch ein sehr großer."
Schon bisher seien Ausnahmen für Außenlandungen vielfach recht großzügig erteilt worden, nun öffne die Beweislastumkehr privaten und wirtschaftlichen Interessen Tür und Tor. "Angesichts der ungeklärten Begrifflichkeiten scheint es möglich, dass auch Außenlandungen zum Picknick oder Personentransporte zu alpinen Hütten oder zu Hochjagden dem Gemeinwohl dienen", kritisierte Heilig-Hofbauer.
Und noch eine Änderung im LFG stört den Abgeordneten: Der grenzüberschreitende Flugverkehr mit historischen Luftfahrzeugen soll erleichtert werden. "Oldtimer sind jedoch von sämtlichen Lärmminderungsmaßnahmen ausgenommen", sagt Heilig-Hofbauer. Auch der ASA schreibt in seiner der APA vorliegenden Stellungnahme: "Historische Kampfflugzeuge beanspruchen bei Reise-, Trainingsflügen und Flugshows den öffentlichen Raum nach Sichtflugregeln, häufig über Seen oder Erholungsgebieten." Für Mensch und Natur im Umfeld betroffener Flughäfen und Gebiete sei mit weiteren Fluglärmbelästigungen zu rechnen. Allein die in Salzburg stationierte Flotte der Flying Bulls verfüge über eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung der Mindestflughöhe für 39 Luftfahrzeuge - darunter zahlreiche Oldtimermaschinen.
Die Begutachtungsfrist für das Gesetzvorhaben ist am vergangenen Sonntag zu Ende gegangen. Was dabei auffällt: die außerordentlich kurze Stellungnahmefrist von lediglich vier Werktagen, was nicht den Mindestvorgaben von sechs Wochen entspricht. "Offenbar wollte man die Änderungen möglichst abseits der Öffentlichkeit heimlich, still und leise durchboxen", sagte Heilig-Hofbauer. Bemerkenswert sei auch, dass es von Seiten des Landes Salzburg keine Einwände gegen die Novelle gegeben habe.






