ABO

EES und ETIAS: Wer an der Grenze Fingerabdrücke abgeben muss und wer nicht

Aktualisiert
Lesezeit
8 min
Schild Passkontrolle an einem Flughafen
Foto:©Unsplash, Daniel Schludi

Das neue Einreisesystem EES erfasst an den Schengen-Grenzen Fingerabdrücke und Gesichtsbild, die Reisegenehmigung ETIAS lässt weiter auf sich warten. Wen die Systeme betreffen, was sie kosten und was Österreicherinnen und Österreicher für ihre eigenen Reisen brauchen.

News auf Google bevorzugen

Seit 10. April 2026 läuft das Einreise- und Ausreisesystem EES an allen Außengrenzen des Schengen-Raums im Vollbetrieb. Wer aus einem Land außerhalb von EU, EWR und Schweiz für einen Kurzaufenthalt einreist, muss bei der Grenzkontrolle Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild abgeben, der Stempel im Reisepass entfällt. Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind davon nicht betroffen, sie reisen mit ihrem EU-Pass weiter wie bisher.

Die zweite Neuerung lässt dagegen auf sich warten. Die Reisegenehmigung ETIAS, die visumfreie Reisende aus Drittstaaten künftig vor der Reise online beantragen müssen, ist noch nicht in Betrieb. Ein Startdatum gibt es nicht, die EU will es mehrere Monate vorher bekanntgeben. Die Gebühr steht aber fest: 20 Euro.

Was das EES ist und wo es gilt

Das EES ersetzt die manuelle Stempelung im Reisepass durch einen elektronischen Datensatz. Gespeichert werden laut Innenministerium Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Visadaten sowie Ort und Datum jeder Ein- und Ausreise, außerdem Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild. Kinder unter 12 Jahren werden nur mit dem Gesichtsbild erfasst. Das persönliche Dossier wird drei Jahre und einen Tag nach der letzten Ausreise gelöscht, wenn in dieser Zeit keine neue Einreise erfolgt.

Das System läuft in 29 europäischen Staaten: in den EU-Ländern außer Zypern und Irland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Kontrolliert wird nur an den Außengrenzen des Schengen-Raums. Wer also von Wien nach Mallorca, Rom oder Zürich fliegt, merkt davon nichts. In Österreich betrifft das EES die internationalen Flughäfen und Flugplätze.

Ziel ist eine genaue Kontrolle der erlaubten Aufenthaltsdauer. Drittstaatsangehörige dürfen sich für Kurzaufenthalte höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Das EES rechnet das künftig automatisch nach, über ein Online-Werkzeug der EU können Reisende ihre verbleibenden Tage selbst prüfen.

Wer erfasst wird und wer nicht

Erfasst werden Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU und des EWR, die für einen Kurzaufenthalt kommen, unabhängig davon, ob sie ein Visum brauchen oder visumfrei reisen. Dazu zählen laut Innenministerium grundsätzlich auch Britinnen und Briten. Für Geschäftsreisende gibt es keine Sonderregeln.

Ausgenommen sind Inhaberinnen und Inhaber eines Reisepasses aus der EU, dem EWR, der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino oder dem Vatikan. Ebenfalls nicht erfasst wird, wer einen Aufenthaltstitel oder ein Visum D für einen längeren Aufenthalt in einem EU-Staat besitzt. Diese Dokumente müssen an der Grenze vorgelegt werden, bei österreichischen Titeln wird der Pass weiter gestempelt.

Wichtig für Familien: Die Erfassungspflicht wird laut Innenministerium für jede Person einzeln geprüft. Reist etwa ein Ehepartner mit einem Pass aus einem Drittstaat mit, wird nur er im EES erfasst. Wer Fingerabdrücke oder Gesichtsbild verweigert, wird an der Grenze zurückgewiesen.

Was das für Flüge ab Wien und Salzburg bedeutet

Am Flughafen Wien-Schwechat und am Flughafen Salzburg gibt es laut Innenministerium Selbstbedienungsautomaten. Dort scannen Reisende ihren Pass selbst ein, lassen Fingerabdrücke und Gesichtsbild aufnehmen und beantworten die vorgeschriebenen Fragen zum Aufenthalt in mehreren Sprachen. Nutzbar sind die Geräte ab 12 Jahren und mit einem biometrischen Reisepass.

Das Ministerium weist darauf hin, dass bei der Ein- und Ausreise an den Flughäfen mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Das betrifft vor allem die Passkontrollen für Flüge außerhalb des Schengen-Raums, etwa nach London, Istanbul oder Dubai. Reisen Sie mit Angehörigen oder Gästen aus einem Drittstaat, planen Sie bei der Ankunft und vor dem Abflug mehr Zeit ein. Tipps zu Anreise und Sicherheitskontrolle am größten Flughafen des Landes lesen Sie im Porträt des Flughafens Wien.

ETIAS: Die Reisegenehmigung kommt später

ETIAS ist eine elektronische Reisegenehmigung, vergleichbar mit dem amerikanischen ESTA. Brauchen werden sie Staatsangehörige von Ländern, deren Bürgerinnen und Bürger ohne Visum in die 30 teilnehmenden europäischen Staaten reisen dürfen. Der Antrag erfolgt online vor der Reise, die Entscheidung fällt laut EU-Kommission in der Regel innerhalb weniger Minuten automatisch.

Die Gebühr hat die EU-Kommission von ursprünglich geplanten 7 auf 20 Euro angehoben. Wer jünger als 18 oder älter als 70 Jahre ist, zahlt nichts. Eine Genehmigung gilt drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses, mit dem sie beantragt wurde. Ein neuer Pass braucht eine neue Genehmigung.

Ursprünglich sollte ETIAS im letzten Quartal 2026 starten. Laut der offiziellen EU-Website ist das System aber noch nicht in Betrieb, Anträge werden nicht angenommen. Den Start will die EU mehrere Monate im Voraus ankündigen. Offizielle Seiten der EU enden auf europa.eu. Die EU warnt vor Drittanbietern, die zusätzliche Gebühren verlangen oder persönliche Daten missbrauchen könnten.

Was Österreicherinnen und Österreicher selbst brauchen

Für Reisen in den Schengen-Raum ändert sich für Sie nichts, weder EES noch ETIAS gelten für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Wer eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzt, sollte an der Grenze den EU-Pass verwenden.

Umgekehrt verlangen andere Länder inzwischen selbst eine elektronische Reisegenehmigung von Österreicherinnen und Österreichern. Für Großbritannien brauchen Sie eine ETA. Sie kostet laut britischer Regierung 20 Pfund und ist für jede reisende Person nötig, auch für Babys und Kinder. Beantragt wird sie über die offizielle Website der britischen Regierung, die vor anderen Seiten mit höheren Preisen warnt. Eine ETA ist auch beim Umsteigen nötig, wenn Sie in Großbritannien durch die Grenzkontrolle gehen.

So sind Sie gut vorbereitet

Prüfen Sie vor Fernreisen und Flügen außerhalb des Schengen-Raums, welche Einreisegenehmigung Ihr Ziel verlangt. Die Reiseinformationen des Außenministeriums führen die Bestimmungen je Land an. Beantragen Sie Genehmigungen immer über die offiziellen Seiten der Behörden.

Haben Sie Besuch aus einem Drittstaat, etwa Verwandte oder Freunde, sollten Sie diese auf das EES hinweisen. Sie sollten bei der Einreise mehr Zeit für die Kontrolle einplanen und auf die erlaubte Aufenthaltsdauer achten. Welche Rechte Sie bei Verspätungen und Annullierungen haben, erklärt unser Ratgeber zu den Fluggastrechten. Mehr zu Airlines, Flughäfen und Ihren Rechten finden Sie auf unserer Themenseite Luftfahrt & Flugreisen.

Quellen: Bundesministerium für Inneres (Informationen und FAQ zum Entry/Exit-System), Europäische Kommission (Mitteilung vom 17. Juli 2025 zur ETIAS-Gebühr, offizielle ETIAS-Website), Europäischer Auswärtiger Dienst, britische Regierung (gov.uk)

Luftfahrt & FlugreisenKonsumentenschutz
Monatsabo ab € 21,75
Ähnliche Artikel
2048ALMAITVEUNZZNSWI314112341311241241412414124141241TIER