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Flüge in die USA: Ab 4. November brauchen alle Passagiere eine Kongo-Erklärung

Aktualisiert
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4 min
Flugzeuge an den Gates des Flughafens Washington Dulles
Foto:©Pexels/Jose Cruz

Wer ab 4. November in die USA fliegt, muss vor dem Einsteigen schriftlich bestätigen, in den vergangenen 21 Tagen nicht in der Demokratischen Republik Kongo gewesen zu sein. Ohne diese Erklärung dürfen Airlines niemanden an Bord lassen.

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Für Flüge in die USA gibt es eine neue Pflicht: Alle Passagierinnen und Passagiere müssen vor dem Abflug eine unterschriebene Erklärung abgeben, dass sie sich in den 21 Tagen davor nicht in der Demokratischen Republik Kongo aufgehalten haben. Das hat die US-Gesundheitsbehörde CDC am 22. Oktober angeordnet. Die Regel gilt für alle Flüge, die ab 3. November um 23.59 Uhr Ostküstenzeit in Richtung USA starten, nach österreichischer Zeit also ab Mittwoch, 4. November, 5.59 Uhr.

Wer die Erklärung nicht abgibt, darf nicht einsteigen. Die Airlines müssen vor dem Boarding prüfen, ob jede Person an Bord unterschrieben hat. Die Vorgabe kommt zusätzlich zu ESTA-Genehmigung oder Visum und ersetzt keines der beiden Dokumente. Anlass ist der Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo, den die CDC als zweitgrößten bisher erfassten bezeichnet.

Wer die Erklärung abgeben muss

Die Pflicht gilt für alle Fluggäste internationaler Flüge in die USA, auch für jene, die dort nur umsteigen. Ausgenommen sind laut CDC weder US-Bürgerinnen und -Bürger noch Personen mit einer Green Card. Jede Person braucht eine eigene Erklärung. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren unterschreibt ein Elternteil, ein Vormund oder eine andere berechtigte Person. Ausnahmen gibt es nur in Einzelfällen, die von der US-Regierung genehmigt werden.

Als Aufenthalt im Kongo zählt auch ein Umstieg auf einem Flughafen des Landes, selbst wenn Sie das Flugzeug oder den Transitbereich nicht verlassen. Wer im Kongo war, darf erst am 22. Tag nach der Ausreise wieder in einen Flug in die USA steigen. Der Tag der Ausreise zählt dabei als Tag null.

Falsche Angaben können teuer werden. Die CDC weist darauf hin, dass vorsätzlich falsche oder irreführende Angaben nach US-Recht mit Geldstrafen und Haft geahndet werden können.

So funktioniert die Erklärung

Die Erklärung kann auf Papier oder digital abgegeben werden. Die CDC stellt ein ausfüllbares Formular zur Verfügung, das es bisher nur auf Englisch gibt. Die Airlines dürfen es übersetzen und können die Bestätigung auch elektronisch einholen, etwa mit einem Häkchen beim Online-Check-in, wenn sichergestellt ist, dass nur die reisende Person oder eine berechtigte Vertretung es setzt. Die Airlines müssen die Erklärungen mindestens 42 Tage nach der Ankunft aufbewahren.

Eingesammelt wird die Erklärung laut CDC am besten beim Check-in oder beim Boarding am letzten Flughafen vor den USA. Wer also von Wien über Frankfurt, München, Zürich oder London in die USA fliegt, muss sie für den Flug ab dem Umsteigeflughafen vorweisen. Wie das im Einzelnen abläuft, legt jede Airline selbst fest.

Was Reisende aus Österreich jetzt tun sollten

Betroffen sind alle USA-Reisen ab Österreich, egal ob mit einem Nonstopflug von Austrian Airlines ab Wien oder mit Umstieg in einer anderen europäischen Stadt. Für die meisten Reisenden ist die neue Erklärung eine Formalität, sie kostet aber Zeit. Achten Sie in den Tagen vor dem Abflug auf Nachrichten Ihrer Airline und erledigen Sie den Online-Check-in früh, falls die Bestätigung dort abgefragt wird.

Reisen Sie mit Kindern, denken Sie daran, dass für jedes Kind eine eigene Erklärung nötig ist, die ein Erwachsener unterschreibt. Wer in den vergangenen Wochen beruflich oder privat im Kongo war oder dort umgestiegen ist, sollte den Abflugtermin anhand der 21-Tage-Frist prüfen und die Reise wenn nötig verschieben. Die ESTA-Genehmigung müssen Sie weiterhin rechtzeitig vor der Reise beantragen.

Weitere Nachrichten zu Airlines, Flughäfen und Ihren Rechten finden Sie auf unserer Themenseite Luftfahrt & Flugreisen.

Quelle: Anordnung der US-Gesundheitsbehörde CDC zur Pflichterklärung für Flugpassagiere in die USA vom 22. Oktober 2026.

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