Die EU-Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen Booking.com eröffnet. Sie prüft, ob die Buchungsplattform genug gegen gefälschte Unterkünfte, Phishing und schlecht gekennzeichnete Werbung tut. Was das Verfahren bedeutet und woran Reisende Betrugsversuche erkennen.
Darum geht es im Verfahren
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein förmliches Verfahren gegen Booking.com nach dem Gesetz über digitale Dienste eingeleitet. Sie will klären, ob die Plattform die Risiken durch betrügerische Inserate und Phishing sorgfältig bewertet und wirksam eingedämmt hat. Booking.com gilt mit mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzern in der EU als sehr große Online-Plattform und unterliegt deshalb besonders strengen Pflichten.
Die Kommission untersucht drei Bereiche: gefälschte und nicht regelkonforme Unterkunftsangebote, Phishing-Betrug, der Reservierungs- und Gästedaten ausnutzt, sowie bezahlte Platzierungen. Unterkünfte, deren Anbieter für ein besseres Ranking in den Suchergebnissen zahlen, seien möglicherweise nicht klar als Werbung gekennzeichnet.
Kommission spricht von unzureichender Risikobewertung
Bei der Vorstellung des Verfahrens beschrieb eine Sprecherin der Kommission die typischen Maschen. Betrüger gäben sich als Eigentümer von Unterkünften aus oder übernähmen das Konto echter Vermieterinnen und Vermieter. Dann schickten sie Nachrichten, in denen Gäste zu zusätzlichen Zahlungen aufgefordert werden. Die Risikobewertung von Booking.com sei nicht ausreichend gewesen, hieß es aus der Kommission. Das Unternehmen ergreife zwar Maßnahmen, könne aber deutlich solidere Systeme gegen Betrug aufbauen.
Als Beispiel nannte die Kommission die Niederlande, wo es Anfang 2026 mehr als 1.000 Betrugsmeldungen mit einem Schaden von 82.000 Euro gegeben habe, rund zehnmal so viel wie im Jahr davor. Booking.com erklärte, man kooperiere vollständig mit der Kommission. Sicherheit, Vertrauen und der Schutz persönlicher Daten hätten für das Unternehmen höchste Priorität.
Was der Plattform drohen kann
Die Eröffnung des Verfahrens bedeutet noch keinen Verstoß. Sie erlaubt der Kommission aber weitere Ermittlungsschritte, etwa Auskunftsverlangen, Befragungen und Kontrollen. Einen Zeitrahmen für eine Entscheidung gibt es nicht. Stellt die Kommission am Ende einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste fest, kann sie eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Die Kommission erwartet unter anderem, dass Booking.com Missbrauch des Reservierungssystems besser verhindert, gemeldete Betrugsinserate rasch entfernt, Lizenzen von Unterkünften prüft und die Aufnahme neuer Anbieter strenger gestaltet.
So erkennen Reisende die häufigste Masche
Die Beratungsstelle Watchlist Internet warnt seit Längerem vor einer Masche, bei der Kriminelle Zugriff auf Konten von Unterkünften erlangen. Über den offiziellen Chat der Plattform schicken sie Gästen persönliche Nachrichten: Eine Zahlung sei fehlgeschlagen oder müsse bestätigt werden, sonst werde die Buchung storniert. Weil die Nachricht vom echten Profil der Unterkunft kommt, wirkt sie glaubwürdig. Kurze Fristen sollen zusätzlich Druck machen.
Watchlist Internet rät, keine Zahlungen über Links im Buchungschat zu leisten und die Webadresse vor jeder Eingabe von Kartendaten genau zu prüfen. Wer unsicher ist, sollte direkt bei der Plattform oder telefonisch bei der Unterkunft nachfragen. Zuerst lohnt ein Blick auf das eigene Konto oder die Kreditkartenabrechnung: Ist der Betrag bereits abgebucht oder reserviert, sollte man keinesfalls ein zweites Mal zahlen. Auch bei der Freigabe von Zahlungen in der Banking-App ist Vorsicht geboten, wenn eine angebliche Bestätigung in Wahrheit eine Abbuchung ist.
