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Fluggastrechte: Bei Buchung über Portale gibt es das Geld künftig in 14 Tagen zurück

Aktualisiert
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Abflugtafel an einem Flughafen
Foto:©Unsplash/JESHOOTS.COM

Wer einen Flug über ein Reisebüro oder ein Onlineportal bucht, soll bei einer Annullierung künftig innerhalb von 14 Tagen sein Geld zurückbekommen, inklusive Buchungsgebühr. Das EU-Parlament hat dazu neue Regeln beschlossen. Auch ein einheitliches Formular für Erstattung und Entschädigung kommt. Was sich ändert und ab wann.

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Geld zurück in 14 Tagen, samt Buchungsgebühr

Reisende in der EU sollen bei gestrichenen Flügen schneller zu ihrem Geld kommen, auch wenn sie nicht direkt bei der Fluglinie gebucht haben. Das Europäische Parlament hat am Dienstag in Straßburg neue Regeln zur Durchsetzung der Fluggastrechte und der Rechte von Fahrgästen endgültig angenommen. 652 Abgeordnete stimmten dafür, zwei dagegen, acht enthielten sich.

Kern der Neuerung: Wurde ein annullierter Flug über ein Reisebüro oder eine Onlineplattform gebucht, bekommen Passagiere den vollen Preis innerhalb von 14 Tagen zurück, einschließlich der Vermittlungsgebühr. Die Fluglinie muss das Geld binnen sieben Tagen an den Vermittler überweisen, dieser hat weitere sieben Tage Zeit, es an die Kundin oder den Kunden weiterzugeben. Schon bei der Buchung muss der Vermittler erklären, wie eine Erstattung abläuft.

Ein Formular für alle Verkehrsmittel

Neu ist auch ein einheitliches EU-Formular, mit dem Reisende Erstattungen und Entschädigungen beantragen können. Die EU-Kommission soll es auf ihrer Website in allen Amtssprachen bereitstellen. Es gilt für Flugzeug, Bahn, Bus und Schiff. Unternehmen dürfen weiterhin eigene Formulare anbieten, wenn diese gleichwertig sind.

Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität dürfen künftig eine Begleitperson kostenlos mitnehmen, wenn deren Hilfe nötig ist. Bei Bahn, Bus und Schiff gilt das bereits, nun wird es auf Flüge ausgeweitet. „Reisen ist Teil unseres Lebens“, sagt der italienische Sozialdemokrat Matteo Ricci, der das Gesetz im Parlament verhandelt hat. Man stelle die Rechte der Bürgerinnen und Bürger über die Gewinne der Fluglinien.

Behörden dürfen selbst kontrollieren

Die nationalen Durchsetzungsstellen bekommen mehr Befugnisse. Sie können Fluglinien und andere Verkehrsunternehmen künftig von sich aus prüfen, kontrollieren und befragen, statt erst nach Beschwerden von Reisenden tätig zu werden. In Österreich ist für Beschwerden von Passagieren die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte zuständig.

Die Regeln gelten für alle Verkehrsmittel, besonders profitieren aber Flugreisende, die über Vermittler gebucht haben. Bisher war bei Annullierungen oft unklar, ob die Fluglinie oder das Portal für die Rückzahlung zuständig ist. Die neue Aufteilung mit festen Fristen soll das klären.

Ab wann die neuen Regeln gelten

Ganz abgeschlossen ist das Verfahren noch nicht. Der Rat der EU-Mitgliedstaaten muss den Text noch formell billigen, danach wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Anwendbar sind die neuen Regeln ab 23. Oktober 2027.

Am selben Tag treten auch die überarbeiteten EU-Fluggastrechte in Kraft, die das Parlament bereits im Sommer beschlossen hat. Für Flüge bis dahin gelten die bisherigen Regeln. Wer jetzt eine Erstattung braucht, kann sich weiterhin an die Fluglinie, das Buchungsportal oder die Schlichtungsstelle wenden.

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