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Thailand-Urlaub: Regierung plant Ausreisesteuer von 1.000 Baht pro Flug

Aktualisiert
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Die neuen Regeln treten am 15. September in Kraft
©APA, dpa-tmn, Carola Frentzen

Wer aus Thailand abfliegt, könnte künftig 1.000 Baht extra zahlen. Ein Gesetzesentwurf für eine Ausreisesteuer ist bis 29. Oktober in öffentlicher Begutachtung, das Finanzministerium unterstützt den Plan. Was feststeht, was offen ist und welche Regeln für Reisende aus Österreich schon jetzt gelten.

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1.000 Baht pro Abflug

Thailand will Flugreisende beim Verlassen des Landes zur Kasse bitten. Die thailändische Steuerbehörde hat den Entwurf für ein Gesetz über eine Ausreisesteuer vorgelegt. Er sieht zunächst 1.000 Baht pro Abflug vor, umgerechnet knapp 27 Euro. Bis 29. Oktober kann der Entwurf auf dem zentralen Gesetzesportal der Regierung kommentiert werden, die Begutachtung hat am 30. September begonnen.

Zahlen sollen alle Reisenden unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, also auch Thailänderinnen und Thailänder. Vorerst wäre nur die Ausreise per Flugzeug betroffen, wer über Land oder per Schiff ausreist, bliebe ausgenommen. Der Entwurf erlaubt einen Höchstbetrag von 5.000 Baht pro Ausreise, die tatsächliche Höhe soll per Verordnung festgelegt werden.

Finanzministerium unterstützt den Plan

Rückenwind kommt aus dem Finanzministerium. Dessen ständiger Sekretär Lavaron Sangsnit hält den Betrag für angemessen. „Vor mehr als 20 Jahren haben wir 500 Baht verlangt“, begründete er. Damals wurde die Abgabe an Schaltern eingehoben. Diesmal soll sie direkt im Flugticket enthalten sein, ähnlich wie die Mehrwertsteuer.

Die Einnahmen sollen laut Ministerium ins allgemeine Budget fließen und über den regulären Haushaltsprozess dem Inlandstourismus zugutekommen. Als Gründe nennt das Ministerium auch Budgetdisziplin und die Kreditwürdigkeit des Landes.

Noch nicht beschlossen

Beschlossen ist die Steuer noch nicht, einen Starttermin gibt es nicht. Das neue Gesetz würde eine Notverordnung aus dem Jahr 1983 ersetzen und erst 180 Tage nach der Veröffentlichung im thailändischen Gesetzblatt in Kraft treten. Nach Ende der Begutachtung will die Regierung prüfen, wie die Einhebung technisch funktionieren kann.

Ausgenommen wären nach dem Entwurf unter anderem Kinder bis zwei Jahre, Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen, und Passagiere mit Tickets, die vor dem Inkrafttreten gekauft wurden. Kritik kommt aus der Reisebranche: Der thailändische Reisebüroverband warnt vor weniger Passagieren und gestrichenen Flugverbindungen.

Auch eine Einreisegebühr ist im Gespräch

Unabhängig davon wird in Thailand eine Gebühr für ausländische Touristinnen und Touristen bei der Einreise diskutiert. Im Gespräch sind 450 Baht, rund zwölf Euro, für Ankünfte per Flugzeug. Ein Teil davon soll in eine Versicherung für Besucherinnen und Besucher fließen. Auch dieser Plan braucht noch die Zustimmung des Kabinetts.

Das Finanzministerium prüft, wie die beiden Abgaben zusammenspielen könnten, etwa indem nur bei einer Richtung der Reise kassiert wird. Wie viel Urlauberinnen und Urlauber am Ende tatsächlich zahlen, ist damit offen.

Was für Reisende aus Österreich schon gilt

Bereits in Kraft ist eine andere Änderung: Seit 15. September dürfen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Österreich, Deutschland und der Schweiz nur noch 30 statt 60 Tage ohne Visum in Thailand bleiben. Die Regelung gilt für 60 Länder und wurde am 31. August im Gesetzblatt veröffentlicht. Der Aufenthalt kann einmal um bis zu 30 Tage verlängert werden, darüber entscheidet die Einwanderungsbehörde.

Wer jetzt einen Thailand-Urlaub für den Winter bucht, ist von der geplanten Ausreisesteuer nach heutigem Stand nicht betroffen. Selbst bei einem raschen Beschluss würde sie erst ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung gelten, und bereits gekaufte Tickets wären laut Entwurf ausgenommen.

Quellen: Thailändisches Gesetzesportal (Begutachtung Departure Tax Act), Angaben des thailändischen Finanzministeriums und des Außenministeriums

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