Plötzlich Ex-Politiker:in: So viel Geld steht noch zu

Die Gehaltsfortzahlung von Politiker:innen nach ihrem Rücktritt ist ein heikles Thema. Welche Optionen haben etwa Minister:innen in so einem Fall grundsätzlich, wie viel Gehalt steht ihnen nach einem Rücktritt zu? Wichtige Fragen und Antworten dazu im Überblick.

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Elisabeth Köstinger © Bild: IMAGO images/SEPA.Media

Welche Regelung gilt für Ministergehälter?

Das Gehalt der obersten Organe des Bundes ist im Bundesbezügegesetz geregelt. Davon betroffen sind also der Bundespräsident, die Mitglieder der amtierenden Regierung, also der Bundeskanzler sowie die Ministerinnen und Minister, und die Nationalratsabgeordneten. Weiters gilt das Gesetz auch für Mitglieder des Bundesrats, die Staatssekretäre, den Präsidenten des Rechnungshofes und die Volksanwälte.

Wie hoch ist das Gehalt eines amtierenden Ministers?

Als Ausgangspunkt wird im Bundesbezügegesetz das Gehalt eines Nationalratsabgeordneten herangezogen und mit 100 Prozent festgesetzt. Je nach Funktion der Organe kann dieser Prozentsatz monatlich auf 280 Prozent steigen (Bundespräsident) oder aber auch bis zu 50 Prozent fallen (Mitglied des Bundesrats).

Eine Funktion als Bundesminister wird mit 200 Prozent bemessen, das entspricht in der aktuellen Gesetzesfassung einem monatlichen Brutto-Gehalt von 14.837,24 Euro ohne Sonderzahlungen. Unter Sonderzahlung sind im weitesten Sinne das 13. und 14. Gehalt gemeint, das allerdings vierteljährlich als Sechstel der Summe zusätzlich zum monatlichen Gehalt ausbezahlt wird.

Wie lange wird das Gehalt nach dem Rücktritt eines Ministers weiter bezahlt?

Der Anspruch auf den Gehaltsbezug beginnt mit dem Tag der Angelobung und endet tatsächlich auch mit dem Tag des Rücktrittes. Erfolgt also ein Rücktritt mitten im Monat, so gilt für jeden Tag der Funktion bis zur Beendigung ein Dreißigstel des Bezuges.

Welches Gehalt bekommt ein Minister nach dem Rücktritt, welche Ansprüche gibt es?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, grundsätzlich stehen mehrere Optionen offen. Wechselt der betroffene Minister auf ein anderes Amt eines Bundesorgans, passt sich einfach nur der Prozentsatz an, der ihm laut §3 Abs. (1) des Bundebezügegesetzes zusteht. Würde ein Minister beispielsweise ein Mandat im Nationalrat ausüben, reduziert sich sein Gehalt von 200 auf 100 Prozent.

Im Falle einer Pensionierung fließen die Versicherungsbeiträge wie im Bundesbezügegesetz unter §12ff. festgesetzt in die Pension mit ein. Die Beiträge werden während des Zeitraums der aktiven Ausübung des Amtes in vorgegebenen Intervallen einbezahlt. Endet der Anspruch auf Bezüge oder auf Bezugsfortzahlung, so ist der letzte Anrechnungsbetrag spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem Beendigungszeitpunkt an den zuständigen Pensionsversicherungsträger zu leisten.

Wird nach dem Rücktritt keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen oder eine Pension angetreten, hat der betroffene Minister 6 Monate lang Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung in der Höhe von 75 Prozent der monatlichen Bezüge (und anteilsmäßiger Sonderzahlungen). Das wären derzeit rund 11.127 Euro.

Gilt der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung automatisch?

Der Anspruch erfolgt nicht automatisch, sondern muss beim Ministerratsdienst im Kanzleramt beantragt werden. Dafür gibt es keine speziellen Formvorgaben, ein Anruf im oder E-Mail an das Kanzleramt genügt.

In welchen Fällen gibt es für Politiker keinen Anspruch auf weitere Bezüge?

Grundsätzlich wird vom Ministerratsdienst immer individuell geprüft, ob ein Anspruch besteht. Der Grund des Rücktritts hat jedenfalls keine Auswirkung auf den Anspruch, er wird in der Regel nur dann verweigert, wenn jemand ein anderweitiges Einkommen durch Fortsetzen einer Erwerbstätigkeit hat.

Der Fall Anschober

Der Fall Rudolf Anschober zeigt, dass die Gehaltsfortzahlung von Politikern auf Bundesebene unmittelbar nach ihrem Amt eine heikle Angelegenheit ist. Selbst dann, wenn der Minister sie offenbar nicht einmal in Anspruch nimmt.

Unmittelbar nach dem Rücktritt des ehemaligen Gesundheitsministers wurde auf der Oppositionsbank zunächst die Forderung laut, Bezugsfortzahlungen für Politiker überhaupt zu beenden. Angesichts der "schwersten Krise des Landes" sei ein solches "Privileg aus der Vergangenheit" nicht mehr zeitgemäß, meinte etwa der damalige FPÖ-Chef Norbert Hofer.

Warum hatte Rudolf Anschober auf seine Bezugsfortzahlung "verzichtet"?

Die Begrifflichkeit "Verzicht" ist bei Rudolf Anschober relativ zu bewerten. Ja, er nahm keine Gehaltsfortzahlung in Anspruch. Das dürfte in erster Linie aber auch daran liegen, dass er das gar nicht gekonnt hätte, weil er laut Bundesbezügegesetz sehr wohl "einen Anspruch auf Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit" hat.

Anschober hat sich nämlich vor seiner politischen Laufbahn als Landeslehrer in Oberösterreich karenzieren lassen, womit er ein Rückkehrrecht auf seinen eigentlichen Beruf hat. Statt einer Gehaltsfortzahlung hat er schließlich die Verlängerung der Karenzierung bis Ende 2023 beantragt.