Gehalt: Vom Lohnzettel bis zu den bestbezahlten Jobs

Über Geld zu reden schickt sich nicht. Übers Gehalt zu sprechen schon gar nicht. Dennoch ist es ein wichtiger, um nicht zu sagen essentieller Teil unseres Lebens. Wie viel verdient man in Österreich im Schnitt? Welche Jobs sind besonders gut bezahlt? Und wie viel Gehalt steht mir eigentlich zu? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Euro-Scheine liegen auf einem Tisch. © Bild: Elke Mayr

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Durchschnittsgehalt in Österreich

Das durchschnittliche Gehalt eines männlichen Erwerbstätigen in Österreich beträgt jährlich 47.569 Euro brutto. Wenn er das ganze Jahr über Vollzeit und unselbständig erwerbstätig ist, sprich sein Geld als Arbeiter, Angestellter oder Beamter verdient. Geht man von 14 Monatsgehältern aus, so beträgt das monatliche Einkommen rund 3.398 Euro brutto. Bei Frauen sieht die Sache anders aus. Sie verdienen laut "statistik.at" (Stand 2021) im Jahr durchschnittlich 41.617 Euro brutto. Sofern sie das ganze Jahr über als Vollzeitkraft unselbständig beschäftigt sind. Ihr monatliches Bruttoeinkommen beläuft sich damit auf rund 2.973 Euro.

Nun hat aber nicht jeder - und noch weniger jede - einen Vollzeit-Job, was natürlich Einfluss auf das Durchschnittseinkommen der Österreicher und Österreicherinnen hat. Nimmt man jene, die Teilzeit arbeiten, in die Rechnung mit auf, so beläuft sich das mittlere Bruttojahreseinkommen einer unselbständig erwerbstätigen Person auf 30.257 Euro. Weil Frauen häufiger teilzeitbeschäftigt sind, geht die Gehaltsschere hier noch weiter auseinander. Während Männer bei dieser Form der Berechnung im Schnitt 37.707 Euro jährlich (2.693 Euro monatlich) verdienen, sind es bei den Frauen lediglich 24.309 Euro jährlich (1.736 Euro monatlich). Soviel zum Bruttoeinkommen.

Unabhängig vom Geschlecht beträgt das durchschnittliche Bruttoeinkommen in Österreich 31.407 Euro jährlich und damit 2.243 Euro monatlich.

Was aber bleibt nach Abzug von Steuern und Co. davon übrig? Das mittlere Nettojahreseinkommen beträgt - unabhängig vom Geschlecht - 23.675 Euro jährlich. Frauen verdienen im Jahr 19.775 Euro netto, Männer 27.471 Euro. Mit anderen Worten: Eine Österreicherin hat monatlich im Schnitt 1.411 Euro auf ihrem Konto, ein Österreicher 1.936 Euro. Wobei sich hier nicht nur die Tatsache bemerkbar macht, dass Männer in der Regel nach wie vor mehr verdienen, sondern auch berücksichtigt werden muss, dass Frauen häufiger Teilzeit arbeiten.

Bestbezahlte Berufe in Österreich

Welche Jobs locken mit einem hohen Gehalt? Klar ist: Wer in Österreich in der oberen Gehaltsklasse mitmischen will, braucht in der Regel ein Studium. So kann sich etwa ein/e Apotheker:in laut AMS-Gehaltskompass über ein monatliches Einstiegsgehalt in der Höhe von 3.900 Euro brutto freuen. Richter:innen sowie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen steigen mit einem Monatsgehalt von mindestens 3.840 Euro ein.

Ebenso zu den Besserverdienern gehören Fachärzte und -ärztinnen mit einem Einstiegsgehalt von 3.690 Euro bis 4.840 Euro, knapp gefolgt von Zahnärzten und -ärztinnen, die zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn zwischen 3.020 Euro und 3.590 Euro brutto verdienen. Weitere gut bezahlte Jobs sind Medizinphysiker:in mit einem Mindesteinstiegsgehalt von 2.960 Euro brutto, Klinische/r Psychologe/Psychologin (2.850 Euro bis 3.130 Euro) und Physiker:in (2.790 Euro bis 3.170 Euro).

Welcher Beruf macht sich finanziell sonst noch bezahlt? Da wären zum Beispiel Sprachwissenschafter:innen. Ihr Einstiegsgehalt erstreckt sich von 2.780 Euro bis 2.960 Euro. Auch der Job eines/einer Gerontologen und Gerontologinnen bringt schon am Beginn der beruflichen Laufbahn viel Geld ein, genauer gesagt 2.750 Euro bis 2.960 Euro. Psychologen und Psychologinnen wiederum steigen mit einem Mindestgehalt von 2.740 Euro ein.

Gehalt versus Lohn: Was ist der Unterschied?

Wo liegt der Unterschied zwischen Gehalt und Lohn? Im Grunde nur in der Bezeichnung. Während man bei Arbeitern und Arbeiterinnen von Lohn spricht, ist bei Angestellten von Gehalt die Rede. In beiden Fällen aber handelt es sich um eine Leistung des/der Arbeitgebers/Arbeitgeberin, die als Gegenleistung für die Arbeit des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin verstanden werden kann. Der Begriff Entgelt wiederum kann sowohl für die Entlohnung von Arbeitern und Arbeiterinnen als auch von Angestellten verwendet werden.

Wie viel Gehalt bzw. Lohn steht mir zu?

Die gute Nachricht: Mindestgehälter bzw. Mindestlöhne sind in Österreich kollektivvertraglich, mitunter auch durch einen Mindestlohntarif geregelt. Die schlechte Nachricht: Es gibt Ausnahmen, in denen kein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt. Dann muss man das Entgelt selbst verhandeln. Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es nämlich nicht. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld bekommt man in dem Fall nur dann, wenn man diese mit dem/der Arbeitgeber:in vereinbart.

Welcher Kollektivvertrag zur Anwendung kommt, hängt davon ab, in welcher Branche man tätig ist. Abhängig wiederum von der Tätigkeit, die man ausübt, wird man einer bestimmten Beschäftigungsgruppe zugeordnet. Meist spielt auch die Berufserfahrung bei der kollektivvertraglichen Einstufung eine Rolle. Je mehr Jahre man in dem speziellen Tätigkeitsfeld bereits ausgeübt hat, desto höher die Einstufung und desto besser folglich die Bezahlung.

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Regelmäßige Lohnerhöhungen sind keine Selbstverständlichkeit. Diese werden von der Gewerkschaft ausverhandelt. In der Regel passiert das jährlich. Ergibt sich zudem aufgrund der Berufsjahre oder einer Änderung des Aufgabenfeldes für den/die Arbeitnehmer:in eine höhere kollektivvertragliche Einstufung, so steht ihm/ihr auch eine entsprechend höhere Entlohnung zu, wie es auf der Homepage der Arbeiterkammer (AK) heißt. Verdient man mehr als den Mindestlohn, hat man nur dann Anspruch auf die kollektivvertraglich vereinbarten Lohnerhöhungen, wenn

  • diese von beiden Parteien - also von Gewerkschaft und Arbeitgeber:in - extra ausverhandelt werden oder
  • der Anspruch auf die jährlichen Lohnerhöhungen im Arbeitsvertrag vermerkt ist.

Kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung und hat man mit dem/der Arbeitgeber:in auch keinen Lohn vereinbart, steht dem/der Arbeitnehmer:in jener Lohn zu, der für die entsprechende Tätigkeit "angemessen und üblich" ist. Weil laut AK in der Praxis aber nur schwer feststellbar ist, welcher Betrag angemessen und üblich ist, empfiehlt es sich, den Lohn vorab zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten.

Woraus setzt sich das Gehalt zusammen?

Das Entgelt umfasst laut WKO drei fixe Bestandteile:

  • den regelmäßigen Bezug
  • alle übrigen regelmäßig oder unregelmäßig gewährten Geldzuwendungen
  • alle übrigen regelmäßig oder unregelmäßig gewährten Sachzuwendungen

Unter dem regelmäßigen Bezug versteht man bei Angestellten das monatliche Gehalt, bei Arbeitern und Arbeiterinnen den wöchentlichen oder monatlichen Lohn. Das Gehalt bzw. der Lohn setzt sich aus dem Mindestgehalt bzw. -lohn nach Kollektivvertrag und der Überzahlung, die über das kollektivvertragliche Entgelt hinausgeht, zusammen. Hinzu kommen Zuschläge und Zulagen für Überstunden, Nachtarbeit oder besondere Arbeitsbedingungen. Letzteres natürlich nur, sofern die Bedingungen dafür erfüllt werden.

Bei den übrigen regelmäßig oder unregelmäßig gewährten Geldzuwendungen kann es sich zum Beispiel um Sonderzahlungen, Umsatzbeteiligungen, Provisionen, Prämien oder Zulagen handeln. In die Kategorie der übrigen regelmäßig oder unregelmäßig gewährten Sachzuwendungen kann die Privatnutzung eines Dienstwagens fallen ebenso wie ein Gratisparkplatz oder eine Dienstwohnung.

Was wird vom Lohn bzw. Gehalt abgezogen?

Während das Bruttoeinkommen oft recht passabel aussieht, bringt ein Blick auf das Nettoeinkommen meist Ernüchterung. Ein nicht unerheblicher Teil des Bruttobetrags fällt weg. Wofür aber wird das Geld abgezogen? Zum einen wäre da die Lohnsteuer. Sie bemisst sich nach dem jeweiligen Einkommen. Während ein Jahreseinkommen unter 11.000 Euro steuerfrei ist, muss man bei einem Einkommen bis zu 18.000 Euro 20 Prozent Steuern zahlen. Wer jährlich bis zu 31.000 Euro verdient, muss 32,5 Prozent davon abgeben. Bei einem Einkommen bis zu 60.000 Euro beträgt die Lohnsteuer 42 Prozent, bei einem Einkommen bis zu 90.000 Euro 48 Prozent.

Der zweite große gesetzlich vorgeschriebene Posten ist der Sozialversicherungsbeitrag. Dieser setzt sich für den/die Arbeitnehmer:in aus der Krankenversicherung, der Pensionsversicherung und der Arbeitslosenversicherung zusammen und beträgt in etwa 18 Prozent des Bruttoeinkommens. Hinzu kommen können persönliche Abzüge, wie etwa die Betriebratsumlage oder die Rückzahlung eines Akontos, also eines Gehaltsvorschusses durch den Arbeitgeber, sofern ein solcher gewährt wurde.

Was steht auf dem Lohn- bzw. Gehaltszettel?

Für die meisten am wichtigsten ist wohl die Summe, die unter dem Strich auf dem Lohn- bzw. Gehaltszettel steht. Dabei enthält der monatliche Bescheid aber noch viel mehr Informationen als nur die Höhe des Entgelts. Auf besagtem Schriftstück auf jeden Fall vermerkt sein müssen laut Arbeiterkammer die

  • Bruttobezüge
  • Beitragsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge
  • Pflichtbeiträge für die Sozialversicherung
  • Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer
  • Lohnsteuer
  • Höhe des berücksichtigten Familienbonus plus (FB+)

Bei der Abfertigung neu muss zusätzlich die Bemessungsgrundlage und der geleistete Beitrag an die betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgekasse ausgewiesen sein. Abgesehen davon muss der Lohn- bzw. Gehaltszettel den Namen und die Anschrift des/der Arbeitgebers/Arbeitgeberin, den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum und die Versicherungsnummer des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin, die Steuerklasse und die Steueridentifikationsnummer sowie das Datum des Beschäftigungsbeginns beinhalten.

Wie komme ich zu mehr Gehalt?

Neben der meist jährlich von der Gewerkschaft ausverhandelten Erhöhung des Mindesteinkommens gibt es die Möglichkeit, durch den Aufstieg in eine höhere Beschäftigungsgruppe oder schlicht und einfach durch die absolvierten Berufsjahre kollektivvertraglich höher eingestuft zu werden und damit auch mehr zu verdienen. Wenn Sie nicht warten wollen, bis eine auf Basis des Kollektivvertrags geregelte Erhöhung wirksam wird, müssen Sie selbst aktiv werden und Gehaltsverhandlungen führen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Wählen Sie den richtigen Zeitpunkt für das Gespräch. Etwa dann, wenn Sie gerade ein neues Aufgabenfeld übernommen oder Ihren Verantwortungsbereich ausgeweitet haben.

Passend dazu: Wie viel bin ich wert?

Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor. Legen Sie sich handfeste Argumente zurecht, warum Ihnen - Ihrer Meinung nach - mehr Geld zusteht. Treten Sie selbstbewusst auf. Das Gehalt ist kein Geschenk vom Arbeitgeber, sondern die Entlohnung für eine von Ihnen erbrachte Leistung. Trauen Sie sich daher, mehr Gehalt einzufordern. Schießen Sie dabei aber nicht übers Ziel hinaus. Ansonsten könnte der Schuss nach hinten losgehen und Sie mit Ihrer Forderung abblitzen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, welches Gehalt für Ihre Tätigkeit angemessen ist.

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