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Transit: Generalanwalt gibt Italien-Klage großteils recht

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Italien prangert Verkehrseinschränkungen am Brenner an
©APA/APA/EXPA/ JOHANN GRODER/EXPA/ JOHANN GRODER
In der Causa rund um die Klage Italiens gegen die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen könnte am Donnerstag eine Vorentscheidung gefallen sein: Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona verstoßen das von Tirol bzw. Österreich auf der Inntalautobahn (A12) und der Brennerautobahn (A13) verhängte Nachtfahrverbot, das sektorale Fahrverbot und das Winterfahrverbot gegen das Unionsrecht. Dies gelte hingegen nicht für die Lkw-Blockabfertigungen auf der Inntalautobahn.

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Nach diesen sogenannten Schlussanträgen des Generalanwalts könnte das EuGH-Urteil im Herbst oder gegen Ende des Jahres fallen. Die Schlussanträge sind für den Europäischen Gerichtshof nicht bindend. Die Richterinnen und Richter des Gerichtshofs beraten nun über die Anträge, denen in der überwiegenden Zahl der Fälle, aber eben nicht immer, gefolgt wird. Stellt der Gerichtshof die Vertragsverletzung fest, hat der betreffende Mitgliedstaat dem Urteil unverzüglich nachzukommen.

Italien hatte gegen Österreich geklagt, weil es der Ansicht ist, dass Österreich durch bestimmte Maßnahmen zur Begrenzung des Schwerlastverkehrs für den Transport von Waren auf der Inntalautobahn und der Brennerautobahn gegen Unionsrecht verstoße. Die aus dem Zusammentreffen dieser Autobahnen entstehende Verkehrsachse stelle eine essenzielle Verkehrsader des transeuropäischen Verkehrsnetzes dar. Ohne die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen wäre die ohnehin überbordende Verkehrsbelastung auf der Brennerachse mit derzeit über 2 Millionen Lkw pro Jahr noch um ein Vielfaches höher, die Luftqualität deutlich schlechter und die Verkehrssicherheit enorm gefährdet, erwiderte hingegen die Tiroler Seite um Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP), politisch unterstützt durch die Bundesregierung.

Der Generalanwalt ist der Ansicht, dass das ganzjährige Lkw-Nachtfahrverbot nicht systematisch zum Erreichen des von Österreich angestrebten Ziels, die NO2-Emissionen von der Nacht auf die Tagesstunden zu verlagern, führe, in denen die atmosphärischen Bedingungen für die Ausbreitung der Emissionen günstiger seien. Österreich hätte die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme auf der Grundlage der Risiken für die menschliche Gesundheit unter Berücksichtigung der neuesten verfügbaren Daten und die Möglichkeit alternativer Maßnahmen vor dem Beschluss prüfen müssen. Sánchez-Bordona ortete offenbar eine Unverhältnismäßigkeit. "Ich bin der Ansicht, dass das Nachtfahrverbot nicht dem Bestreben entspricht, das angestrebte Ziel in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen", wurde der Generalanwalt zitiert.

Das sektorale Fahrverbot wiederum verbietet den Transport bestimmter Güter, die auch auf der Schiene transportiert werden könnten, mit Lastkraftwagen auf einem Abschnitt der Inntalautobahn. Der Generalanwalt erkennt zwar die Ausnahmen vom Verbot an und sagt, dass die Maßnahme geeignet sein könnte, um das von ihr verfolgte Ziel des Umweltschutzes zu erreichen. Im Jahr 2021, als die in der Luftqualitätsrichtlinie festgelegten Grenzwerte auf allen relevanten Abschnitten eingehalten wurden, hätte Österreich jedoch prüfen müssen, ob dieses Fahrverbot hätte gelockert werden können oder ob andere Maßnahmen möglich wären.

Im Visier ist indes auch das Winterfahrverbot, das seit 2023 an Samstagen auf der Brennerstrecke gilt. Gemäß diesem war es schweren Nutzfahrzeugen mit Zielort Italien, Deutschland oder anderen über diese Staaten erreichbaren Ländern (mit wenigen Ausnahmen) zu bestimmten Zeiten untersagt, auf den Autobahnen A12 und A13 zu fahren. Österreich macht geltend, dass das Verbot für die Verkehrssicherheit und den reibungslosen Betrieb der Autobahnen nötig sei. Der Generalanwalt sieht dieses Verbot als diskriminierend an, da sein Anwendungsbereich nicht ausschließlich anhand des Endziels des Fahrzeugs bestimmt werden dürfe und es nicht gerechtfertigt sei. Daher empfahl der Generalanwalt eine Aufhebung.

Die ab März 2018 eingeführte Dosierung bzw. Blockabfertigung des Lkw-Verkehrs bei Kufstein beschränkt nach Ansicht Italiens die Zahl der Lastkraftwagen aus Deutschland und mit einem Fahrtziel im Süden auf der Autobahn A12 auf höchstens 300 Fahrzeuge pro Stunde. Die Maßnahme gilt an bestimmten Tagen. Nach Ansicht des Generalanwalts ist die Verkehrsdosierung nicht zu beanstanden, wenn sie, wie Österreich geltend macht, in einer bloßen Geschwindigkeitsbegrenzung bestehe, die ausnahmsweise für bestimmte Autobahnabschnitte unter besonderen Umständen und bei begründeten Prognosen einer Verkehrsüberlastung verhängt werde.

In Tirol zeigte man sich angesichts der sehr kritischen Schlussanträge zwar etwas ernüchtert, aber vor allem kämpferisch. Und setzte alle Hoffnung in die Richter des Europäischen Gerichtshofs. Man sprach von "Teilen der Tiroler Notmaßnahmen", die kritisiert worden seien. Bis zur Urteilsverkündung sei "nach wie vor alles offen". Man bereite sich jedenfalls auf alle Eventualitäten für die Zeit danach vor - "ohne uns dabei von der Europäischen Kommission und Italien in die Karten blicken zu lassen." Die Anti-Transitmaßnahmen würden bleiben, man weiche vom "harten Anti-Transitkurs" nicht ab, erklärte Landeshauptmann Mattle.

Die Schlussanträge des Generalanwalts würden nun im Detail geprüft. "Die Richterinnen und Richter am Europäischen Gerichtshof sind dann am Zug, welche Richtung die EU einschlägt: Gesundheit der Menschen oder Interessen der Frächter-Lobby", erklärte Mattle gegenüber der APA. Man sei "fest davon überzeugt, dass der Schutz von Mensch, Natur und Infrastruktur mehr wiegt als der freie Warenverkehr und die Interessen der internationalen Frächter-Lobby", wiederholte der Landeshauptmann seine bisherige Argumentation. Verkehrslandesrat René Zumtobel (SPÖ) kündigte "neue Maßnahmen hinsichtlich der neuen EU-Luftgüterichtlinie" an, die eine Halbierung der aktuellen Grenzwerte für eine sauberere Luft vorsehe. Daran arbeite man derzeit.

Ähnlich Töne wie aus dem Innsbrucker Landhaus kamen von der Bundesregierung. "Entscheidend ist das anstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das bis Ende des Jahres erwartet wird", unterstrich Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) in einem Statement gegenüber der APA. Die vom Generalanwalt kritisierten Punkte würden nun von den Juristen und Verkehrsexperten des Ministeriums und jenen des Landes Tirol genauestens geprüft. "Die Rechtsansicht des Mobilitätsministeriums bleibt unverändert", betonte Hanke. Man stehe hinter der Tiroler Bevölkerung und den Anti-Transitmaßnahmen. Unabhängig vom Urteil sei es wichtig, bereits heute mit den Nachbarländern Italien und Deutschland an "Szenarien für den Tag nach dem Urteil" zu arbeiten. Mit seinen dortigen Amtskollegen befinde er sich im Austausch, so der Verkehrsminister.

Österreichs Europaministerin Claudia Bauer (ÖVP) ließ gegenüber der APA wissen, dass man die Schlussanträge "zur Kenntnis" nehmen und ihre Begründung sorgfältig prüfen werde. "Klar ist aber auch, die Schlussanträge sind noch kein Urteil und für den Europäischen Gerichtshof nicht bindend", setzte auch Bauer Hoffnung auf die EuGH-Richter. Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP), selbst Tiroler, machte klar, dass man in Sachen Transit "den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen" werde.

SPÖ-EU-Abgeordneter und Verkehrssprecher Andreas Schieder übte wiederum scharfe Kritik an den Schlussanträgen bzw. an dem Gutachten: "Wenn europäische Verkehrspolitik vor Gerichten statt durch gemeinsame Lösungen gemacht wird, sind wir eindeutig auf dem falschen Weg." Gerade die negative Bewertung des Nachtfahrverbots sei "ein schwerer Schlag": "Die Leichtfertigkeit, mit der hier die Gesundheit von EU-Bürger:innen aufs Spiel gesetzt wird, macht mich sprachlos."

Der italienische Verkehrsminister Matteo Salvini (Lega) zeigte sich hingegen "sehr zufrieden" mit den Schlussanträgen des Generalanwalts. Die Stellungnahme sei ein wichtiger Fortschritt auf dem Weg zur vollständigen Anerkennung der freien Verkehrsausübung für alle Transportunternehmen entlang der Brennerachse, hieß es in einer Erklärung des Ministers und Vize-Regierungschefs. Der Generalanwalt habe damit die Position Italiens in dem Verfahren gegen Österreich bestätigt, ließ das Verkehrsministerium in Rom wissen. Salvinis Regierungspartei Lega bezeichnete die Schlussanträge des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) als "Erfolg für Italien". Ziel bleibe "die vollständige Wiederherstellung des Prinzips der freien Warenverkehrsfreiheit und der Abbau von Hindernissen für die europäische Wirtschaft", assistierte der Delegationsleiter der Lega im EU-Parlament, Paolo Borchia.

Tiroler Oppositionsparteien reagierten auf die Schlussanträge mit Kritik, vor allem auch an der Landesregierung. Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger fragte sich, wie die Transit-Maßnahmen überhaupt Gegenstand eines Prozesses sein können. Er ortete eine "totale Kapitulation der Regierungen auf Landes- und Bundesebene" und verlangte von Mattle, endlich einen "Plan B" herauszurücken. Die Tiroler Grünen sowie die EU-Abgeordnete Lena Schilling orteten hingegen einen "bitteren Tag für Europa" und ein "fatales Signal". Die Tiroler Landesregierung habe in Luxemburg eine "Niederlage" erlitten, meinte Landessprecher Gebi Mair. Auch er mahnte einen "Plan B" ein. Die NEOS sahen wiederum eine "Abwarte-Taktik" Mattles, "die uns auf die Füße fallen wird." Es brauche "Pläne und Maßnahmen für die Bevölkerung, die auch halten."

Anders hingegen der Obmann des Transitforums Austria-Tirol, Fritz Gurgiser. "Es schaut nicht so schlecht aus. Ich sehe das nicht dramatisch", fasste er die Ansicht des Generalanwalts und die Auswirkungen für Österreich und Tirol nach erster Betrachtung gegenüber der APA zusammen und strich vor allem die Nicht-Beanstandung der Lkw-Blockabfertigung hervor. Es handle sich halt um einen "Versuch, die Anti-Transitmaßnahmen aufzuweichen." Von einer drohenden gänzlichen Aufhebung der Fahrverbote könne nicht die Rede sein. Der EuGH werde sich vor Augen führen müssen, wie man die Reduktion der Abgasbelastung sonst bewerkstelligen könne. Außerdem würden die Richter dem Generalanwalt keineswegs immer folgen, und hier handle es sich schließlich um einen "Spezialfall".

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