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Der im Zuge des laufenden Reformprozesses erarbeitete Vorschlag zu neuen Verhaltensrichtlinien in der gesamten Wirtschaftskammer-Organisation - also allen neun Landeskammern, Fachorganisationen, Arbeitsgemeinschaften und der Bundeskammer (WKÖ) -, werde nun "einem organisationsweiten Begutachtungsverfahren unter Beteiligung der im Wirtschaftsparlament der WKÖ vertretenen Wählergruppen unterzogen", heißt es aus der Unternehmerkammer am Samstag. Ein Beschluss sei Anfang Oktober durch das erweiterte WKÖ-Präsidium vorgesehen. In Kraft treten soll die neue Compliance-Richtlinie mit November.
"Wir ziehen aus der Causa Ruck Konsequenzen und geben uns klare, organisationsweit einheitliche Compliance-Regeln", sagt Schultz zur APA. Als die Affäre losgebrochen war, reagierte Ruck mehrere Tage nicht auf Schultz' Aufforderung, Konsequenzen zu ziehen. "Mögliche Interessenskonflikte müssen offengelegt werden und dürfen Entscheidungen nicht beeinflussen", sagt die WKÖ-Chefin nun. Der Chef der Wirtschaftskammer Wien trat nach langem Zögern dann doch zurück. Es ging etwa um umstrittene, zum Teil als frauenfeindlich bewertete Aussagen, die aus privaten Gesprächen durch Medien veröffentlicht worden waren und auch um aus Sicht mancher hinterfragenswerter Immobiliendeals Rucks mit der Signa von Rene Benko.
Auf Moral bezogen sagte Schultz in der ORF-Radio-Ö1-Interviewreihe "Im Journal zu Gast", sagte dass man gesetzlich nie alles Regeln könne. "Moralische Grundlagen muss jede Funktionärin und jeder Funktionär auch für sich selbst vorgeben." Die nun vorgelegten Compliance-Regeln würden die passende Grundlagen fürs Verhalten von Wirtschaftskämmerern bieten.
Beim Compliance-Plan geht es konkret um rechtliche Vorgaben samt Offenlegungs- und Entscheidungsmechanismen für Nominierungen, Entsendungen und die Übernahme externer Funktionen. Beispielsweise bei Nominierungen von Sozialversicherungsvertreterinnen und -vertretern soll offengelegt werden, ob ein Angehörigenverhältnis zu einem Mitglied des Präsidiums einer der insgesamt zehn Wirtschaftskammern besteht. Für Nominierungen Verantwortliche dürfen zudem in keinem Angehörigenverhältnis zur nominierten Person stehen. In Zweifel entscheidet das Präsidium der zuständigen Wirtschaftskammer, die wahlwerbende Gruppe kann zu einer Änderung ihres Vorschlags aufgefordert werden.
Unter den "zentralen Punkten" der vorgesehenen neuen Regeln nennt die Wirtschaftskammer beim Punkt "Interessenskonflikte" auch vermeintlich Selbstverständliches: Neben der Offenlegung von Interessenskonflikten "sind Aufgaben objektiv und unparteiisch wahrzunehmen."
Zu Auftragsvergaben heißt es, dass wie schon bisher bei WKÖ-Direktvergaben ab einem Auftragswert von 5.000 Euro "zumindest drei Preisauskünfte zu Vergleichszwecken eingeholt werden müssen". Nachvollziehbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz stünden im Mittelpunkt. Neu "vorgesehen sind klare Vorgaben zu Vergleichsangeboten, Freigaben und Dokumentationspflichten".
Schultz: "Wer mit Mitteln der Wirtschaftskammer arbeitet, muss jederzeit nachvollziehbar machen können, warum eine Entscheidung sachlich und wirtschaftlich richtig war. Genau darum geht es bei diesen Regeln: um Prävention, Transparenz und Verantwortung."
Bestehende Verbote zur Parteienfinanzierung werden in die Compliance-Richtlinie übernommen. Wirtschaftskammermittel dürfen nicht zur Finanzierung politischer Parteien aufgewendet werden. Auch wie bisher müssen Ausgaben für Repräsentation sowie das Gewähren und Annehmen von Geschenken einem dienstlichen Zweck dienen und sachlich gerechtfertigt sein. Richtwerte und Obergrenzen lieben bei maximal 100 Euro pro Person.
Die bisher eingefädelten Sparmaßnahmen, wie etwa die Einsparung von einem Fünftel der Mitarbeiter in der Bundeskammer um die Unternehmensabgaben an die Kammer bis 20340 uim 100 Mio. Euro pro Jahr zu reduzieren, über die zuletzt breit berichtet wurde, verteidigte Schultz im Ö1-Interview am Samstag. Alle Gremien könnten des weiteren um 20 Prozent reduziert werden. Beispielsweise gibt es in der Wirtschaftskammer Niederösterreich gleich sechs Vizepräsidentenposten. Die Rücklagen von gut 2 Mrd. Euro könnten auch etwas abschmelzen, aber dabei blieb Schultz wie bisher unkonkret.
Zum Loch von etwa 180 Mio. Euro im Insolvenzentgeltfonds, der Arbeitnehmeransprüche in Insolvenzfällen abdeckt, sagte Schultz im Radio, dass die Arbeitgeberbeiträge nicht wieder rückerhöht werden sollten. Das Loch entstand allerdings, nachdem der damals zuständige ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher die Arbeitgeberbeiträge abgesenkt hatte, da die Arbeitskosten in Österreich im internationalen Vergleich als hoch gelten. Der nunmehrige Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) hatte als Politiker noch gemeint, im Fall des Falles gehöre später eben wieder zurückerhöht. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hatte zuletzt eine Lösung in Aussicht gestellt.
Einmal mehr forderte Schultz weniger Berichtspflichten für Unternehmen. Viele seien nicht notwendig und gehörten abgeschafft.
