Im Verfahren gegen René Benko rückt ein weiterer Tatverdacht in den Fokus – diesmal im Zusammenhang mit der Haselsteiner Familien-Stiftung. Die Richterin sieht weiterhin dringenden Tatverdacht und Tatbegehungsgefahr. Für Benko gilt die Unschuldsvermutung.
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Bei der kürzlichen Haftprüfungsverhandlung Renè Benkos – Benko verblieb in U-Haft – hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auch einen neuen Tatverdacht ins Treffen geführt, berichtet der Standard mit Verweis auf das Protokoll der Verhandlung. Dieser dreht sich rund um die Haselsteiner Familien-Stiftung.
Außerdem gab das Landesgericht am Donnerstag bekannt, dass der erste Strafprozess gegen Benko in Innsbruck am 14. Oktober und am 15. Oktober im Schwurgerichtssaal stattfinden wird.
Medial bereits bekannte Causa
Beim neuen Tatverdacht der Staatsanwaltschaft handelt es sich um eine medial bereits bekannte Causa. Benko habe Signa-Investor Hans-Peter Haselsteiner betrogen, indem er der Haselsteiner Familien-Stiftung im November 2023 eine Zahlungsgarantie über 4,9 Millionen Euro ausstellte. Und dies, obwohl er gewusst habe, dass ihm das Geld dafür fehle.
Benko bestritt bisher jegliche Vorwürfe. Das gilt auch für diese Haselsteiner-Causa. Ihm sei „nicht vorstellbar“ gewesen, dass die Garantiezahlung notwendig werden würde. Zudem sei Haselsteiner damals bewusst gewesen, dass er nicht flüssig war, so Benko sinngemäß. Diese Ausführungen zur Haselsteiner-Garantie seien eine „unglaubwürdige Schutzbehauptung“, so die Richterin. Für Benko gilt die Unschuldsvermutung.
„Historische E-Mails“
Bei der Haftprüfungsverhandlung, Benko hatte einen neuerlichen Enthaftungsantrag gestellt der keinen Erfolg brachte, habe der als Unternehmer insolvente Ex-Investor erneut beklagt, er sei in seiner Verteidigung eingeschränkt: „Ich bin derart unterprivilegiert gegenüber der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsbehörde“, sagte er laut Standard, weil ihm „historische Unterlagen und E-Mails“ fehlten.
Zwar habe er ein Tablet zur Verfügung, auf das die Akten eingespielt werden, aber sein Verteidiger führte dazu aus, dass das Tablet auf dem Stand von vor drei Wochen sei, Benko könne sich so „nicht effektiv“ verteidigen. Die Staatsanwältin kündigte an, sich drum zu kümmern, die Richterin relativierte Benkos Einwand: „Sie haben ohnedies eine Privilegierung mit dem Tablet gegenüber anderen Häftlingen.“
Benko versuchte, die Richterin zu überzeugen, dass eine weitere U-Haft nicht notwendig und nicht verhältnismäßig sei, schreibt die Zeitung. Das Haftübel setze ihm wirklich zu, er kooperiere intensiv mit der Behörde. Würde er freikommen, würde er „nicht einmal im Ansatz daran denken, nochmals zu riskieren, dass ich wieder in U-Haft käme“. Es sei ausgeschlossen, dass er „irgendeine Tat begehen würde“. Er brauche nur Zeit und Energie, um die komplexe Causa im Detail mit seinen Anwälten aufzubereiten – und würde auch gern ein bisschen Zeit mit seiner Familie verbringen.
38 Seiten Begründung der Richterin
Die Richterin hingegen sah weiterhin dringenden Tatverdacht und Tatbegehungsgefahr und begründete ihren Beschluss auf 38 Seiten. Beim Vorwurf etwa, Benko habe rund um seine persönliche Insolvenz Vermögen zur Seite geschafft, kommt sie zu folgendem Schluss: Es sei auffällig, dass in seinem Vermögensverzeichnis trotz jahrelanger hoher Jahreseinkommen im Millionenbereich „nur verhältnismäßig geringe Vermögenswerte aufscheinen“. Dass er wertvolle Uhren an sehr junge Angehörige verschenkt haben will, sieht sie als „nicht nachvollziehbar“ an.
Ob Boote, Manschettenknöpfe oder Uhren, die bei Versteigerungen von Benkos Nahestehenden erworben wurden, oder Fahrzeuge und Waffen, die in Laura-Gesellschaften wanderten: Es entstehe der Eindruck, Benko habe so „die weitere Verfügbarkeit höchstpersönlicher Gegenstände absichern wollen“, zitiert der Standard weiter. Benkos anderslautende Erklärungen würden den dringenden Tatverdacht nicht entkräften.
Laufend strafbare Handlungen
Zur Begründung der Gefahr, dass Benko auf freiem Fuß (vorwurfsgemäß: erneut) Straftaten setzen könnte, zitiert das Blatt aus dem Beschluss: Dem sei entgegenzuhalten, dass er in der Zeit der vorgeworfenen Taten „erst recht keinen dringenden Bedarf an finanziellen Mitteln hatte“ – und trotzdem laufend strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen gesetzt habe.
Zudem habe er trotz laufender Ermittlungen (mutmaßlich) noch Vermögen zur Seite geschafft. Das lasse auf seine „hohe kriminelle Energie und offenbar fehlendes Unrechtsbewusstsein“ schließen. Und: Auch nach etwas mehr als sechs Monaten U-Haft sei nicht davon auszugehen, dass Benko grundlegend umgedacht habe.