Nach einem aufgehobenen Teilfreispruch wird die Mietvorauszahlung für eine Villa in Innsbruck neu verhandelt. Weiterer Krida- bzw. Betrugsprozess voraussichtlich im Oktober.
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Der nach wie vor in Untersuchungshaft sitzende Signa-Gründer René Benko muss sich am 22. und 23. September erneut in seiner Heimatstadt Innsbruck vor Gericht verantworten.
Der Grund: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte Anfang Juli einen Teilfreispruch im Verfahren wegen betrügerischer Krida aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landesgericht Innsbruck zurückverwiesen. Es ging um eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg.
Benko-Anwalt Norbert Wess bestätigte der APA auf Nachfrage am Mittwoch entsprechende Medienberichte hinsichtlich der Verhandlungstermine. Seitens des Landesgerichts gab es hingegen vorerst keine Bestätigung, man verwies auf eine Presseinformation in der kommenden Woche.
Von diesem Teilaspekt der Anklage war Benko in einem Prozess am Landesgericht Innsbruck im Oktober 2025 freigesprochen worden, wenngleich er insgesamt wegen betrügerischer Krida – es ging um eine 300.000-Euro-Schenkung an seine Mutter – von einem Schöffensenat zu einer unbedingten zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte dann heuer den Schuldspruch des Ersturteils und hob gleichzeitig den Teilfreispruch auf. Man sah in der Vorauszahlung „keinen Gegenwert“ für die Gläubiger. Eine Mietvorauszahlung sei für diese nicht verwertbar, hieß es. Nun geht diese Causa zurück an das Landesgericht, das sich auch mit der Strafhöhe neu beschäftigen wird müssen.
Prozess rund um Haselsteiner und Jagdgewehr voraussichtlich Oktober
Voraussichtlich im Oktober wird sich Benko dann APA-Informationen zufolge am Landesgericht einer weiteren Anklage stellen müssen, die Mitte Juni bekannt geworden war. Dabei geht es um die Vorwürfe des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida. Konkret wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dem insolventen 49-jährigen Tiroler Immobilienunternehmer vor, gegenüber dem früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung „betrügerisch in Höhe von rund fünf Millionen Euro“ geschädigt zu haben.
Im Detail soll Benko laut WKStA Vertretungsbefugte einer Privatstiftung durch die ihres Erachtens wahrheitswidrige Garantieerklärung dazu verleitet haben, rund 3,3 Mio. Euro an die Signa Holding zu überweisen und von der Rückforderung weiterer rund 1,7 Mio. Euro Abstand zu nehmen. Nach dem Inhalt der Garantieerklärung sei wahrheitswidrig die Zahlung von rund 5 Mio. Euro bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt worden, was jedoch unterblieben sein soll.
Insgesamt soll die Privatstiftung daher um rund 5 Mio. Euro geschädigt und die Signa Holding und eine weitere Gesellschaft im Gegenzug unrechtmäßig bereichert worden sein. Weiters soll Benko im Rahmen der Signa-Insolvenz und seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert haben, indem er ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro verborgen haben soll. Die WKStA sah damit das Delikt der betrügerischen Krida erfüllt.
Anwalt Wess hatte die Vorwürfe bereits nach Bekanntwerden der Anklage deutlich zurückgewiesen. „Wir können die Vorwürfe in der Anklageschrift bereits in rechtlicher Hinsicht nicht nachvollziehen“, meinte der Verteidiger damals zur APA. Und ergänzte: „Die Forderung gegenüber der Haselsteiner Privatstiftung war – vor Abgabe der Garantieerklärung – bereits überfällig und das besagte Jagdgewehr stand zu keinem Zeitpunkt im Eigentum des Herrn René Benko.“
Weiteres Ersturteil noch beim OGH anhängig
Bezüglich eines weiteren am Landesgericht Innsbruck gegen Benko ergangenen Urteils stand indes in der Instanz noch eine OGH-Entscheidung aus: Der Tiroler war im Dezember 2025 ebenfalls wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die nicht rechtskräftige Strafe fasste Benko wegen angeblich Gläubigern vorenthaltenen Uhren und Manschettenknöpfen sowie eines daraus resultierenden Schadens von rund 100.000 Euro aus. Sowohl Benkos Verteidigung als auch die WKStA legten dagegen Rechtsmittel ein.
Benko wies bisher immer alle Vorwürfe zurück. Er sitzt seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft. Vor dem Erstprozess im Oktober 2025 war der frühere Milliardär von Wien in die Tiroler Landeshauptstadt überstellt worden. Die WKStA ermittelt im Zusammenhang mit der Pleite des Signa-Immobilienkonzerns inzwischen zu 17 unterschiedlichen Sachverhalten. Benko ist allerdings keineswegs in allen Ermittlungssträngen der Beschuldigte, Vorwürfe betreffen auch andere hochrangige Signa-Funktionsträger.
