von
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ging es um die Frage, ob Grasser und die beiden Ex-Lobbyisten die Provisionen in der Causa BUWOG/Terminal Tower in Höhe von 9,8 Mio. Euro ordnungsgemäß versteuert haben, teilte die WKStA vorigen Frühherbst mit. Entsprechend anhängige Finanzstrafverfahren wurden bereits 2021 bestätigt.
Es geht um das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung, das auch zieht, wenn verdeckt Geld fließt. Die Anklage wurde beim Landesgericht Wien eingebracht, teilte die WKStA mit. Einsprüche sind noch 14 Tage lang möglich. "Wir prüfen derzeit ob die gegenständliche Angelegenheit nicht allenfalls gegen ein Doppelbestrafungs- und/oder Doppelverfolgungsverbot verstoßen könnte", so Grasser-Anwalt Norbert Wess in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Er begründet das damit, dass "die nunmehrige Anklage letztendlich ein und denselben Lebenssachverhalt betrifft, nämlich den Buwog-Sachverhalt."
Der Strafrahmen bei Abgabenhinterziehung beträgt eine Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages, den die WKStA mit 4,9 Mio. Euro beziffert. Dazu ist eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren möglich. Die Anklage erfolgte nach Genehmigung eines entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Justizministerium nach Befassung des Weisungsrats.
Eine Verurteilung zu einer weiteren Freiheitsstrafe könnte Grassers Plan durchkreuzen, die Haft weitgehend mit einer elektronischen Fußfessel abzubüßen. Der Ex-Finanzminister befindet sich derzeit - nach einem siebenmonatigen Gefängnisaufenthalt in Innsbruck - mit Fußfessel im elektronisch überwachten Hausarrest. Der 57 Jahre alte Kärntner geht derzeit einer Arbeit in Kitzbühel in Tirol nach.
Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt bzw. einen Antrag auf ein Schuldenregulierungsverfahren gestellt. Entschulden wollte sich der Ex-Finanzminister über eine Barquote von 3 Prozent innerhalb von zwei Wochen. Zehn Gläubiger meldeten Forderungen gegen den früheren Spitzenpolitiker an. Der größte Gläubiger ist mit weitem Abstand die Republik Österreich.
Grasser sitzt auf einem Schuldenberg von 34 Mio. Euro. 8,5 Mio. Euro davon schuldet er alleine den Finanzbehörden. Dazu kommen noch jene Steuerschulden für die Provision bei der Privatisierung der BUWOG und die möglichen Schadenersatzzahlungen gegenüber dem Staat.
Konkret geht es um die steuerliche Aufarbeitung des BUWOG-Verfahrens. Hintergrund der Anklage sind die gerichtlich festgestellten Bestechungszahlungen rund um die Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften (BUWOG) sowie die Einmietung der Finanzdienststellen in den Linzer "Terminal Tower". "Wie durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig entschieden wurde, flossen bei diesen Vorgängen rund zehn Millionen Euro an 'Schmiergeldern'", schrieb die WKStA am Mittwochabend. Für diese Bestechungs- und Untreuehandlungen waren die Angeklagten bereits rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Die nunmehrige Anklage betrifft ausschließlich die Frage der Versteuerung dieser Geldflüsse. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten vor, die ihnen damals zugeflossenen Bestechungsgelder in ihren Einkommensteuererklärungen der Jahre 2005 bis 2007 gegenüber den Steuerbehörden bewusst verschwiegen und damit nicht versteuert zu haben. Dadurch sollen sie zu niedrige Abgabenfestsetzungen bewirkt und Steuern in Höhe von insgesamt rund 4,9 Mio. Euro hinterzogen haben. Die Anklageschrift legt Grasser und den beiden weiteren zudem zur Last, sich bei dieser Steuerhinterziehung aktiv und wechselseitig unterstützt zu haben.
Auch Meischberger und Hochegger waren um Ursprungsprozess und den Instanzen rechtskräftig verurteilt worden. Meischberger hat wie Grasser eine Fußfessel. Hochegger hat eine beantragt.




