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Über den VwGH-Entscheid hatte zuerst "Die Presse" berichtet. Laut weiteren Medienberichten erhält die betroffene Frau für jeden Monat zwischen 20 und 30 Euro vom Arbeitsmarktservice nachgezahlt. Das AMS will die automatische Nachzahlung an alle Betroffenen bis Jänner 2027 abwickeln. Eine Rückzahlung gebe es für Personen, die vom VwGH-Urteil umfasst seien und innerhalb der letzten drei Jahre Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, hieß es vom Arbeitsmarktservice. Niemand müsse sich im Einzelfall an das AMS wenden oder einen Antrag stellen. "Es wird jeder Kunde, der zu wenig ausbezahlt bekommen hat, das Geld erhalten", so das AMS.
Die Budgetmittel für die AMS-Nachzahlung wird das Sozialministerium zur Verfügung stellen. Über Details gibt es derzeit noch Gespräche zwischen dem Finanz- und Sozialministerium. Das AMS hat laut Geschäftsbericht 2025 rund 2,7 Mrd. Euro an Arbeitslosengeld und 1,8 Mrd. Euro an Notstandshilfe ausbezahlt.
