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Die Interessenvertretung hat die Kommission ersucht, die nationale Paketsteuer zu prüfen und ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. "Der größte wirtschaftspolitische Irrläufer des Jahrzehnts gehört abgeschafft", so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer Aussendung. Für faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber Drittstaatenplattformen wie Shein und Temu brauche es "konsequent durchgesetzte europäische Regeln und wirksame Kontrollen, keine undurchdachten nationalen Sonderregeln".
Der deutsche Online-Modehändler Zalando hat sich als erster Händler rechtlich gewehrt und wie berichtet bereits am 20. August eine Klage gegen das Paketsteuergesetz am Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien eingebracht. 15 große Online-Händler und Online-Marktplätze, die Pakete an Endverbraucher verschicken, sind von der nationalen Paketsteuer betroffen. Sie werden den Großteil der Mehrkosten an die Kundinnen und Kunden weiterreichen. Zu den Unternehmen zählen die dominierenden Online-Handelskonzerne Amazon, Temu und Zalando, aber auch Shop-Apotheke, Ebay.at/Ebay.de, Otto, Best Secret, AliExpress, Mediamarkt, Apple, Universal, Ikea, Shein und XXXLutz, wie aus Umsatzschätzungen des Marktforschers EBCD hervorgeht.
Auch der Versandhändler Otto will sich rechtlich gegen die Paketsteuer wehren. Otto-Österreich-Chef Harald Gutschi rechnet mit bis zu zehn Händlern, die rechtlich gegen die Paketabgabe vorgehen werden. Man werde gegen die Paketsteuer-Bescheide Beschwerde einlegen, sagte Gutschi kürzlich zur APA. Der Otto-Österreich-Chef sieht keine Notwendigkeit für eine nationale Paketsteuer, um die Paketflut nach Europa einzudämmen, weil die EU nun mit zehnjähriger Verspätung gehandelt habe. Seit Anfang Juli wird ein EU-Pauschalzoll in Höhe von drei Euro für Artikel aus Drittstaaten und ab November eine EU-Handling-Fee von zwei Euro pro Artikel eingehoben.
