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Ermittlungen gegen Goldhändler TGI: Liechtenstein ersucht Österreich um Rechtshilfe

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Zentrale der TGI AG in Vaduz. Auf der Fassade steht in goldenen Lettern "GOLD TGI WORLD MINING".
Zentrale der TGI AG in Vaduz: Hier stand Anfang Juni die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft vor der Tür

Während die liechtensteinischen Behörden dem Verdacht auf Betrug und Geldwäsche nachgehen und hierzu ein Rechtshilfeersuchen an Österreich gestellt haben, stellt die TGI ihre Kunden auf lange Wartezeiten bei Rückabwicklungen ein – trotz anderslautender Vorgaben der Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht.

Die Untersuchungen gegen den Goldhändler TGI reichen nach einer Hausdurchsuchung in Liechtenstein offenbar auch nach Österreich. Wie eine Sprecherin der liechtensteinischen Staatsanwaltschaft News bestätigte, wurden im Verfahren gegen die TGI AG bereits Rechtshilfeersuchen an österreichische Behörden gerichtet. Weitere seien bereits geplant.

Geldfluss über Vorarlberg

Dass die liechtensteinischen Ermittler auch Österreich in den Blick nehmen, kommt wenig überraschend. Helmut und Katarina Kaltenegger sind österreichische Staatsbürger und leben in Wien. Einige Firmen der Kalteneggers sind hier beheimatet.

Zudem liegen News exklusiv Rechnungen über Goldkäufe vor, die darauf hindeuten, dass Zahlungsflüsse der TGI unter anderem über ein Konto der Vorarlberger Inkassogesellschaft C-T GmbH bei der luxemburgischen Olky Bank abgewickelt wurden. Zu dieser Geschäftsbeziehung wollte sich die C-T GmbH auf News-Anfrage nicht äußern.

Schwere Vorwürfe gegen TGI

Die Vorwürfe gegen TGI in Liechtenstein wiegen schwer. Gewerbsmäßig schwerer Betrug, Geldwäsche und Verstöße gegen das Bankengesetz. „Nach derzeitiger Einschätzung stehen umfangreiche Ermittlungen bevor“, gab die Staatsanwaltschaft gegenüber dem „Liechtensteiner Vaterland“ an.  Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die TGI weist die Vorwürfe in einer Presseaussendung zurück. Das Unternehmen betont, mit den Behörden zu kooperieren, und bestreitet sowohl den Betrugs- als auch den Geldwäscheverdacht. Man sei „überzeugt, jederzeit im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gehandelt zu haben“, heißt es in der Stellungnahme. Der Geschäftsbetrieb laufe ungeachtet der Ermittlungen uneingeschränkt weiter.

FMA: Halten von Einlagen ist binnen vier Monaten einzustellen

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) untersagte der TGI bereits Ende Mai 2026 den Vertrieb mehrerer Produkte. Als Begründung nannte die Behörde den Verdacht eines unerlaubten Einlagengeschäfts. Von der Maßnahme sind nicht nur Neuabschlüsse, sondern auch bestehende Verträge betroffen: Die TGI darf Kundenein im Zusammenhang mit den betroffenen Produkten nicht länger halten.

Wenige Tage nach Bekanntwerden der FMA-Verfügung stellte die TGI ihre Kunden im Rahmen eines Videomeetings vor zwei Optionen: die Rückabwicklung ihrer Verträge oder eine sogenannte „Vertragsnovation“, bei der die bisherigen Vertragsbeziehungen durch neue Vereinbarungen ersetzt werden sollen.

TGI: Rückabwicklung mit „24- bis 36-monatiger Ratenzahlung“

TGI-Geschäftsführer Mark Bogen erklärte in dem Videocall, dass für eine Rückabwicklung zunächst über einen Zeitraum von „drei bis vier Monaten“ die Anträge der Kunden gesammelt werden müssten. Erst danach werde feststehen, wie viele Kunden ihre Verträge tatsächlich auflösen wollen. Die Rückzahlung der Gelder solle anschließend erfolgen – allerdings nicht auf einmal, sondern in Form einer „24- bis 36-monatigen Ratenzahlung“. Zudem würden bereits ausbezahlte „Rabatte“ gegengerechnet.

Als Alternative stellte man eine sogenannte Vertragsnovation in Aussicht. Der neue Vertrag würde jedoch – anders als einige der bisher vertriebenen Produkte – keine Kündigungsmöglichkeit mehr vorsehen. Dies sei notwendig, weil sich die FMA nach seinen Worten „primär unter anderem“ an den bisherigen Kündigungsrechten gestört habe.

Kaltenegger: „Rückabwicklung zieht sich halt sehr, sehr, sehr, sehr lange“

Später meldete sich auch TGI-Gründer Helmut Kaltenegger zu Wort. Dabei machte er deutlich, dass Kunden bei einer Rückabwicklung mit langen Wartezeiten rechnen müssten: „Rückabwicklung zieht sich halt sehr, sehr, sehr, sehr lange“, sagte Kaltenegger. Immer wieder würden Kunden an ihn herantreten und eine rasche Auszahlung verlangen.

„Herr Kaltenegger, ich habe nur schnell das 4% und das 2% gekündigt, bitte gleich auszahlen. Das dürfen wir gar nicht mehr, weil das kommt in die Rückabwicklung“, erklärte er. Zugleich warb Kaltenegger für die von der TGI vorgeschlagene Vertragsnovation. „Die Differenz auf die Laufzeit kommt rein, Sie kriegen Ihr Gold, Sie kriegen die Rabatte“, sagte er.

FMA Liechtenstein warnt erneut vor TGI

Am 11. Juni meldete sich die FMA erneut zu Wort und bekräftigte, dass die TGI das Halten von Einlagen innerhalb von vier Monaten einstellen müsse. Gleichzeitig stellte sie klar, dass sie weder veranlasst habe, betroffene Verträge künftig ohne Kündigungsmöglichkeit auszugestalten, noch verlangt habe, bereits an Kunden ausbezahlte „Rabatte“ zurückzufordern oder bei einer Rückabwicklung gegenzurechnen.

Was sagt die TGI?

Die TGI gibt auf Anfrage an, den Vorgaben der FMA entsprechen und das Halten von Einlagen bei den betroffenen Produkten binnen vier Monaten einstellen zu wollen. Bereits ausbezahlte Rabatte würden bei einer Rückabwicklung gegengerechnet. 

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