Betrug, Geldwäsche, Verstöße gegen das Bankengesetz – die Vorwürfe der Liechtensteiner Staatsanwaltschaft gegen den Goldhändler TGI und seine Führungsriege rund um die Kalteneggers wiegen schwer. NEWS liegen exklusiv die Ermittlungsakten vor.
16 UR.2025.298 lautet das Aktenzeichen zu dem Dokument, das die TGI AG und ihre Geschäftstätigkeit massiv unter Druck setzt. Vermutlich sogar in eine existentielle Krise stürzt. Es handelt sich um die Anordnung zur Durchsuchung der Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmens in Vaduz. Den Liechtensteiner Behörden geht es um TGI-Mitgründer Helmut Kaltenegger, TGI-Verwaltungsrat Michael E., die TGI AG selbst, TGI-CFO Herbert M. und TGI-Geschäftsführer Mark B., den niederösterreichischen Anwalt Daniel R. und den ehemaligen TGI-Verwaltungsratspräsidenten Nicolas R.
Schwerer gewerbsmäßiger Betrug und Geldwäscherei lauten die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Helmut Kaltenegger, Michael E., Nicolas R. und die TGI AG selbst. Dazu kommen unerlaubte Geschäftstätigkeit nach dem Bankengesetz – also das Ausüben von Bankgeschäften ohne Bewilligung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) – und das Anbieten von Wertpapieren ohne Wertpapierprospekt nach dem EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetz.
TGI-CFO Herbert M. und TGI-Geschäftsführer Mark B. wirft die Staatsanwaltschaft jeweils schweren gewerbsmäßigen Betrug, Geldwäscherei und unerlaubte Geschäftstätigkeit vor. Anwalt Daniel R. wird Geldwäscherei vorgeworfen.
Erstes Verfahren schon 2024
Die Liechtensteiner Justiz hat die TGI AG schon früh im Blick. Im März 2024 nimmt der Goldhändler den Geschäftsbetrieb auf. Bereits im Juli desselben Jahres nimmt die Staatsanwaltschaft unter der Amtsziffer ENF-240081 ein Verfahren wegen Verdachts des unerlaubten Betriebs auf. Es ging schon damals um den Vorwurf des unerlaubten Betriebs eines Einlagengeschäfts ohne Bewilligung – ein Tatbestand, der mit bis zu drei Jahren Haft bestraft wird. Die TGI hat diesen Vorwurf seither stets energisch zurückgewiesen – ebenso die späteren Vorwürfen des schweren gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäscherei. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Anfang Juni 2026 ordnete das Fürstliche Landesgericht Vaduz schließlich auf Basis der bereits durchgeführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung in den Geschäftsräumen der TGI in Vaduz an. Die NEWS vorliegende Anordnung des Gerichts zeigt das ganze Ausmaß der Vorwürfe – für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
In den Untiefen der TGI-Zahlungsflüsse
Eine zentrale Rolle in den Ermittlungen der Liechtensteiner Behörden spielt ein Rechtsanwalt aus Niederösterreich, Daniel R., der als treuhändischer Vermögensverwalter der Familie Kaltenegger fungiert haben soll. Bei R. stießen die Ermittler auf Konten, die sie der TGI zurechnen und auf denen sie auffällige Zahlungsströme feststellten.
Ihr Befund hat es in sich: Kaum oder gar keine Kundengelder seien tatsächlich an die „Partnerunternehmen“ der TGI geflossen. Dabei sollen gerade deren Gewinne eben jene „Goldrabatte“ finanzieren, die den TGI-Kunden versprochen wurden.
Kaum Geldflüsse an „Partner“
Die Behörden führen dazu ein Konto bei einer regionalen Raiffeisenbank an. Es lautet zwar auf Rechtsanwalt Daniel R., ist nach Einschätzung der Ermittler jedoch der TGI zuzurechnen. Zwischen Jänner 2024 und Jänner 2025 gingen darauf insgesamt 31.290.142,75 Euro von „vermuteten Investoren“ ein.
Nur gut 2,9 Millionen Euro – rund neun Prozent der Einzahlungen – flossen an einen Geschäftspartner der TGI: die – vorgebliche – österreichische Zweigniederlassung einer ghanaischen Firma namens Gold Crest Refinery Limited, die Gold Crest Trading GmbH mit Sitz an der Wiener Geschäftsadresse der Kalteneggers – NEWS berichtete ausführlich.
Geschäftsführer der Gold Crest Trading GmbH ist seit 2022 Herbert M., der zugleich als CFO der TGI fungiert. Alleingesellschafterin ist bis heute die indisch-ghanaische Geschäftsfrau Niharika Handa. Auch sie war bereits Gegenstand der NEWS-Berichterstattung.
Deutlich mehr Geld – gut 18 Millionen Euro – flossen hingegen wieder an „Investoren“. Weitere 5,8 Millionen Euro gehen an „besondere/zuordenbare Empfänger im Naheverhältnis zur TGI AG“. Zu diesen zählen die Ermittler neben den beiden Kalteneggers auch den TGI-Compliance-Verantwortlichen Michael E., den Wiener Rechtsprofessor und Ex-TGI-Verwaltungsratspräsident Nicolas R. sowie das liechtensteinische „Institut für Vermögenssicherung“. In dessen Verwaltungsrat saß bis Ende 2024 wiederum eine renommierte Wiener Anwältin, die im Fürstentum über eine Kanzlei verfügt.
Auch TGI-Vorgänger im Visier
Die TGI hat bei ihrer Gründung das Geschäftsmodell ihrer Vorgängerin GGMT übernommen. Die GGMT war in Österreich bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens, das in einem rechtskräftigen Freispruch für die Kalteneggers endete. Trotzdem warfen die Liechtensteiner Ermittler nochmal einen Blick auf die Zahlungsflüsse aus den GGMT-Zeiten. Und kommen zu einem ähnlichen Ergebnis wie bei der TGI.
Bei der Analyse eines Kontos stellten die Ermittler etwa fest : Zwischen Februar und Mai 2020 floss zumindest ein Großteil der Geldeingänge nicht an Partnerunternehmen weiter. So heißt es zu einem GGMT-Konto bei einer kleinen Raiffeisenbank im Weinviertel:
„Von den total eingelangten EUR 6'247'233.00 […] wurden lediglich ca. EUR 991'000.00 im Zusammenhang mit AULICIO (Aulicio Mining in Guyana, Südamerika) abdisponiert, welche damit ins eigentlich versprochene Zielinvestment investiert worden sein könnten.“
Nur 16 Prozent der einbezahlten Gelder also. Knapp 1,4 Millionen wurden wieder an natürliche Personen überwiesen – und 585.000 Euro an eine Edelmetallhändlerin aus dem deutschsprachigen Raum.
„Die Transaktionen deuten auf ein Schneeballsystem hin, da ein Grossteil der Investorengelder wieder an solche zurückfloss bzw. direkt Gold bei regionalen Edelmetallhändler[n] gekauft wurde, wo verdachtsgemäss keine Rendite erzielt wird”, heißt es in dem Ermittlungsakt.
Schneebälle, Pyramiden und Luxusautos
Auf einem weiteren Konto der GGMT, diesmal bei einer anderen niederösterreichischen Bank, gingen im selben Zeitraum gut 3,9 Millionen Euro ein. Bei 2,9 Millionen Euro weisen die Zahlungsreferenzen auf Goldkäufe oder andere Kundeninvestments hin. Knapp eine Million Euro stammte von dem zuvor erwähnten Konto der Weinviertler Bank.
Auch hier floss lediglich rund ein Viertel der eingegangenen Gelder an den GGMT-Partner Aulicio. An natürliche Personen ging hingegen etwa doppelt so viel. Das Fazit der Behörden: „Auch diese Transaktionen deuten auf ein Schneeballsystem hin.“
Eine weitere Auffälligkeit hielten die Ermittler ebenfalls fest: „Zudem wurden EUR 245’000.00 für Luxusautos bezahlt.“
Zwei weitere Konten von Rechtsanwalt Daniel R., von denen die Ermittler eines der GGMT und das andere der TGI zurechnen, weisen im untersuchten Zeitraum überhaupt keine Zahlungsflüsse an Partnerunternehmen auf. Geld fließt hingegen unter anderem an die Kalteneggers und den Anwalt selbst.
Neben dem Anwalt gerät auch die bereits aus NEWS-Recherchen bekannte C-T GmbH mit Sitz in Vorarlberg in den Fokus der Forensiker. Laut der liechtensteinischen Financial Intelligence Unit SFIU fungiert sie als „neue Zahlungsabwicklerin der TGI“.
Übernahme der TGI-Kunden durch ehemaliges Bauunternehmen
Der Finanzspezialeinheit fiel die C-T auch deshalb auf, weil sie Geldeingänge von Anwalt Daniel R. an die Swiss Wealth Solutions Limited, ein Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten, weiterleitete.
Bei einer Befragung der Verantwortlichen der C-T kam zudem heraus: Die TGI hat einen umfangreichen Übernahme- und Kooperationsvertrag mit der C-T abgeschlossen. Per 16.01.2025 übernahm die C-T – damals noch unter dem Namen Immpuls Bau GmbH tätig – sämtliche Kundenbeziehungen der TGI AG. Anwalt Daniel R. soll laut Informationen der SFIU als Treuhänder agieren: Kunden zahlen auf das Konto von R., der das Geld dann an die C-T weiterüberweist.
Ein Screenshot des Vertrages liegt NEWS vor. Bei der Lektüre wird auch klar, wieso diese doch sehr bedeutsame Änderung der TGI-Kundschaft bisher entgangen sein dürfte:
„TGI erklärt sich bereit, bis zum 31.12.2026 C-T bei der Abwicklung der Handelstätigkeit durch Bereitstellung ihres Backoffice inkl. EDV-technischer Infrastruktur nach Kräften zu unterstützen.”
Auch auf den Konten der C-T fand die SFIU keine Hinweise darauf, „dass – wie im Geschäftsmodell der TGI beschrieben – Investorengelder direkt an die jeweiligen Partnerfirmen transferiert würden“. Das geht aus einem Bericht der Geldwäschemeldestelle hervor, der in der Anordnung zur Hausdurchsuchung wiedergegeben wird.
Die Kontobewegungen zeigen laut SFIU allerdings, dass „diverse Zahlungen an Goldhändler erfolgt seien“.
68 Bankkonten
Insgesamt identifizierte die liechtensteinische SFIU „68 Bankkonten bei verschiedenen Banken des In- und Auslandes“. Über diese könnten der Verdachtslage zufolge Kundengelder ein- und ausgegangen sein. Das machen die Behörden unter anderem an Zahlungsreferenzen und an den Zahlungsflüssen beteiligten Personen fest. Allein die Vielzahl der mutmaßlich zur Abwicklung von Kundengeldern genutzten Konten begründe laut SFIU den Verdacht, dass Geldflüsse verschleiert worden sein könnten.
Die SFIU kommt zu einem brisanten Schluss: Bereits die Geschäftstätigkeit der Wiener GGMT erwecke aufgrund der bislang bekannten Transaktionen den Anschein eines Schneeballsystems. Demnach seien deutlich mehr Investorengelder an Investoren zurückgeflossen, als tatsächlich in das vorgesehene Zielinvestment investiert worden seien.
„Typische Kombination aus Schneeball- und Pyramidenspiel”
Auch hinter dem Geschäftsmodell der TGI vermuten die Vaduzer Ermittler ein Schneeballsystem. Die ausgewerteten Zahlungsströme zeigten, „dass der überwiegende Anteil der eingelangten Zahlungen zurück an die Investoren floss“. Jener Anteil, der tatsächlich in das vorgesehene Zielinvestment geflossen sei, müsse hingegen „als gering“ eingestuft werden.
Zudem deute das mehrstufige Vertriebssystem, bei dem sogenannte „Empfehlungsgeber“ über mehrere Ebenen Provisionen verdienen können, auf ein Pyramidenspiel hin. Das Fazit der Ermittler: „Somit dürfte eine typische Kombination aus Schneeball- und Pyramidenspiel vorliegen.“
Wo liegt das Gold der Kunden?
Schneeball- und Pyramidenspiel hin oder her: Gibt es das Gold der TGI-Kunden tatsächlich? Schließlich verspricht die TGI in den meisten noch laufenden Verträgen, dass das Gold bereits mit dem Kauf in das Eigentum der Kunden übergeht – und nicht erst mit der Lieferung.
Zum Beweis der Existenz des Kundengoldes legte die TGI der FMA Liechtenstein einen Bericht des Wirtschaftsprüfers Grant Thornton vor. Er kann die Staatsanwaltschaft nicht überzeugen. Sie kommt zu dem vernichtenden Schluss: „Es muss daher davon ausgegangen werden, dass die Kunden (…) kein Eigentum an jenem Gold erworben haben, welches Gegenstand der Untersuchung von Grant Thornton war.“
Der geheime Prüfbericht, der NEWS vorliegt, befasst sich mit einem angeblichen Golddepot bei der Firma „Rock & Minerals SL Ltd.” mit Sitz in Freetown, Sierra Leone. Dort soll laut TGI das Gold der Kunden verwahrt werden.
Kärntner Prüfer in Sierra Leone
Laut Prüfbericht sollten zwei Kärntner Wirtschaftsprüfer von Grant Thornton dort vor Ort im April 2026 auf 2.182 Kilogramm Goldbarren vorfinden, gelagert in zwei Kisten. Das Gold werde „auskunftsgemäß durch Boss.BSS L.L.C. treuhändig für die Kunden der TGI“ verwahrt. Die Boss.BSS L.L.C. wiederum ist ein Unternehmen mit Sitz in Kosovo.
Bei dem Besuch der Wirtschaftsprüfer in Sierra Leone wurde der Feingehalt des angeblich für TGI gelagerten Goldes anhand einer Stichprobe von 15 Prozent des Bestandes gemessen, allerdings „durch die Mitarbeiter des Lagerunternehmens mittels bereitgestellter Messgeräte“. Die beiden Prüfer selbst hätten die Messungen lediglich beobachtet und „zur Kenntnis genommen“. Einschränkend heißt es in dem Bericht: „Eine Überprüfung der technischen Funktionsfähigkeit der eingesetzten Messgeräte war nicht Gegenstand unserer Tätigkeit.“
Den Messungen zufolge hätten die untersuchten Barren einen Feingehalt von mehr als 0,9825 und einen Karatwert von über 23,582 aufgewiesen. In der Anordnung zur Hausdurchsuchung heißt es dazu, auf der TGI-Website würde Kunden die Lieferung von 24-Karat-Feingoldbarren versprochen. „Die im Gutachten von Grant Thornton festgestellten Goldbarren mit einem Reingehalt von 0.9825 sowie einem Karatwert von mehr als 23.582 entsprechen dem nicht. Diese faktischen Gegebenheiten sind mit den Angaben, welche auf der Website gegenüber Kunden gemacht werden, nicht vereinbar.”
„Eindeutige Zuordnung einzelner Barren nicht möglich”
Bemerkenswertes Detail: Die Goldbarren verfügten laut Bericht über „keine Seriennummern oder eindeutigen Identifikationsmerkmale“. Auch Bestandslisten seien den Prüfern nicht vorgelegt worden. Ihr Fazit: „Eine eindeutige Zuordnung einzelner Barren sowie ein Abgleich mit der Dokumentation war nicht möglich.“
Laut Anordnung zur Hausdurchsuchung legte die liechtensteinische FMA den Bericht ihrer Fachstelle für Wirtschaftsprüfer-Aufsicht vor. Diese kam zu dem Schluss, „dass der Überprüfungsbericht nicht geeignet ist, den Beweis darüber zu erbringen, dass die Goldbestände zur Erfüllung der Lieferverpflichtungen an die Kunden der TGI AG vorhanden sind.”
Die FMA-Fachstelle äußerte darüber hinaus einen brisanten Verdacht: „Es hat den Anschein, dass die Untersuchung inhaltlich bewusst in der Form konzipiert wurde, um als Instrument für eine nach aussen gerichtete Entkräftung medialer Berichterstattungen zu dienen, ohne allerdings die fachlichen Anforderungen an eine vertrauenserhöhende Untersuchung zu erfüllen.“
Es falle außerdem auf, dass „der verantwortliche Wirtschaftsprüfer die Erfüllung der Anforderungen an die Unabhängigkeit im Untersuchungsbericht ausgeschlossen hat, mithin diese Anforderungen auch nicht erfüllt, obwohl die Unabhängigkeitsvoraussetzungen gemäss Auftragsschreiben hätten erfüllt werden müssen.”
Tatsächlich wird im Prüfbericht eine Unabhängigkeit seitens Grant Thornton explizit verneint: „Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse des Auftraggebers erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen anderer dritter Personen auf seinen Inhalt.”
Die Fachstelle geht auch mit dem Wirtschaftsprüfer selbst hart ins Gericht: „Aus liechtensteinischer Wirtschaftsprüfer-Aufsichtsperspektive wäre der auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer berufsständisch zu hinterfragen.” Es habe den Anschein, „dass es sich bei dem Untersuchungsbericht um ein Gefälligkeitsgutachten handelt.”
Die Liechtensteiner Behörde kritisiert, dass die TGI das Dokument trotzdem als Argumentationsgrundlage gegenüber Behörden nutzt: „Die Attitüde, mit welcher die TGI AG den Untersuchungsbericht und mithin nicht verifizierte Goldbestände in der Öffentlichkeit und gegenüber Behörden vermarktet, ist sachlich fragwürdig. Dies ist auch vor dem Hintergrund des seitens des Wirtschaftsprüfers ausbedungenen Ausschlusses eines öffentlichkeitswirksamen Bezugs auf den Untersuchungsbericht […] zu sehen.”
Die Aktie, die nie kam
Im Jahr 2025 warb die TGI in Videos und bei Veranstaltungen mit einem angeblich bevorstehenden Börsengang. Dafür musste das Unternehmen bei der FMA einen Prospekt einreichen, was im Juni 2025 auch geschehen sein soll.
Bereits einen Monat später empfahl die FMA der TGI laut einer NEWS vorliegenden Sachverhaltsdarstellung, den Prospekt gebührenneutral zurückzuziehen, den Entwurf vollständig zu überarbeiten und anschließend neu einzureichen. Die Behörde begründete dies mit zahlreichen formellen Mängeln und unklaren Begriffen. Die TGI reagierte darauf laut Darstellung der FMA nicht.
Laut FMA kontaktierte die Behörde die TGI in den folgenden fünf Monaten fünf weitere Male – jedes Mal mit der Bitte um Auskunft, ob der Antrag aufrechterhalten oder gebührenfrei zurückgezogen werde. Eine Reaktion blieb demnach jedes Mal aus. Am 6. März 2026 endete die – durchaus beachtliche – Geduld der Aufsichtsbehörde. Sie lehnte den Prospekt für die geplante TGI-Aktie ab – kostenpflichtig.
Die TGI warb währenddessen gegenüber ihrer Kundschaft mit der nicht existenten Aktie. In einem Livestream vom 19. Februar 2026, vier Tage bevor die fünfte und letzte Fristverlängerung der FMA auslief, fielen Zitate wie „Sobald das Prospekt bewilligt ist, beginnt alles” und „Die Bewilligung werden wir definitiv bekommen.” Schon im September 2025 hatte die FMA wegen irreführender Aussagen der TGI im Video „NEUE ÄRA BEI TGI?” vom 22. August 2025 Strafanzeige erstattet. Im Video war von möglichen „Vorreservierungen” für insgesamt 2,6 Millionen Aktien zum Preis von 23 Euro pro Stück die Rede.
Verdächtiger Depotwechsel
Ebenfalls im Fokus der Liechtensteiner Behörden steht die aus früheren NEWS-Recherchen bekannte Gold Crest Refinery Limited mit Sitz in Accra, Ghana – ein Partnerunternehmen der TGI.
Im September 2025 stellte die TGI gegenüber der FMA die Sachlage noch so dar: 80 Prozent des Geschäftsvolumens liefen über Gold Crest, die übrigen 20 Prozent über die Golden Empirece Legacy Ltd. Die für TGI-Kunden verwahrten Goldbestände sollten sich demnach in Ghana befinden. In einer Stellungnahme vom 30. April 2026 hieß es dann plötzlich, die Geschäftsbeziehung mit Gold Crest sei „on hold“ und habe für die TGI an Relevanz verloren.
Kurz zuvor, am 19. März 2026, hatte die TGI in einem mittlerweile nicht mehr abrufbaren YouTube-Video einen neuen Partner in Sierra Leone präsentiert. Seit dem 2. April 2026 soll sich bei der Rock & Minerals Refinery in Freetown – treuhändig gehalten durch die Boss.BSS LLC – Gold der TGI im Wert von 314,2 Millionen US-Dollar befinden. Ebendieses Depot stand im Zentrum des bereits erwähnten Prüfberichts von Grant Thornton.
Der abrupte Wechsel des angeblichen Lagerortes von Ghana nach Sierra Leone weckte den Verdacht der Ermittler. In der Anordnung heißt es: Dass sich das verwahrte Gold im September 2025 noch in Ghana befunden haben und wenige Monate später plötzlich Gold im Wert von mehr als 314 Millionen US-Dollar in Freetown lagern soll, „erscheint verdächtig“.
Zu den erhobenen Vorwürfen gab die TGI AG auf ihrer Website folgende Stellungnahme ab:
Die TGI AG kooperiert vollumfänglich mit den zuständigen Ermittlungsbehörden und weist die erhobenen Vorwürfe des Betrugs und der Geldwäscherei entschieden zurück. Sie ist zudem überzeugt, jederzeit im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gehandelt zu haben. Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgesetzt. Für alle Beteiligten gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.
Über die Autoren
Sebastian Reinhart
Sebastian Reinhart ist Mitglied der Chefredaktion von News und für investigative Recherchen verantwortlich.
Zuvor war er unter anderem Referent für Untersuchungsausschüsse im österreichischen Nationalrat während der Aufarbeitung der Hypo-Affäre. Zudem war er mehrere Jahre für die Recherche-Plattform Addendum tätig und schrieb unter anderem für den Spiegel.
Jonas Heitzer
Jonas Heitzer ist Redakteur bei "News".
