René Benko wurde am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Dabei hat der Signa-Gründer erstmals in einem Strafverfahren ausgesagt.
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Signa-Gründer René Benko ist am heutigen Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der Schöffensenat sprach ihn auch im Zusammenhang mit einer Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro schuldig.
Damit wurde die Gesamtstrafe gegenüber dem Urteil vom Oktober des Vorjahres um sechs Monate erhöht. Vom Vorwurf der Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen wegen einer Betriebskostenvorauszahlung wurde Benko freigesprochen. Das Urteil ist hinsichtlich der Strafhöhe und der Miet-Causa noch nicht rechtskräftig.
Der Signa-Gründer hat erstmals in einem Strafverfahren im Zuge der Signa-Pleite ausgesagt. Dabei betonte er in einem kurzen Schwenk zum generellen Signa-Komplex, dass er sowohl im Herbst als auch im November und Dezember 2023 noch davon überzeugt gewesen sei, dass die Sanierung der Gruppe gelingen werde. Zum Anklagepunkt bekannte sich der 49-Jährige nicht schuldig.
„Wir alle haben es damals nicht für möglich gehalten“
Man müsse sich in die Zeit des Abschlusses des Mietvertrages für die Villa auf der Innsbrucker Hungerburg – Benko wird in dem Prozess vorgeworfen, rund 360.000 Euro an Mietvorauszahlung den Gläubigern vorenthalten zu haben – zurückversetzen, also in den Herbst 2023, meinte der Unternehmer in seiner Befragung vor Richter Norbert Hofer. „Ich und wir alle haben es damals nicht für möglich gehalten, dass die Sanierung der Signa-Gruppe nicht gelingen wird“, führte der gestrauchelte Tiroler Immobilienunternehmer aus. Auch im November und Dezember 2023 sei er noch davon überzeugt gewesen. „Ich habe damals noch einmal zwei, drei Millionen Euro in die Signa-Gruppe einbezahlt. Das hätte ich nicht gemacht, wenn ich nicht davon überzeugt gewesen wäre.“
Bezüglich der Hungerburg-Villa verwies Benko zunächst auf die Ausführungen seines Verteidigers und bekannte sich nicht schuldig. Er habe die kaufmännischen Details bei dem Vertrag ergänzt bzw. die Mietkonditionen seien von ihm vorgeschlagen worden. Die Konditionen hätten sich „am Markt orientiert.“ Als „Gegenleistung“ für die Mietvorauszahlung sei „ein Jahr mietfreie Zeit“ vereinbart worden. Die „mietfreie Zeit“ sei von ihm auch so vorgeschlagen worden und sei neben der Bindung über zehn Jahre der Hauptgrund für die Vorauszahlung gewesen. Für die Zeit nach dem einen Jahr sei eine „marktkonforme Miete“ über 7.500 Euro vereinbart worden.
Benko-Angriff auf WKStA
Benko ging in seinen Ausführungen auch zu einem kurzen Angriff auf die WKStA über, der er – was ihm rechtlich zusteht – im Anschluss auch keine Fragen beantwortete. Diese habe zunächst „mit aktenwidrigen Behauptungen“ versucht, das Haus als nicht benutzbar darzustellen, jetzt versuche man zu sagen, dass ein „besonderer Mietvertrag“ entstanden sei. „Was nicht der Fall war.“ Die Mietvorauszahlung habe eine Ersparnis von 90.000 Euro bedeutet.
Die Anmietung des Hauses – man lebte ja auch in der Villa in Igls – sei auf Bitte seiner Frau erfolgt – denn man habe den Kindern dort ein „normales Leben“ und einen normalen Schulalltag ohne Personal ermöglichen wollen. Zu Weihnachten 2023 sei das Haus dann „perfekt modernisiert“ gewesen. Warum sei die Familie dann nicht eingezogen? „Die Medienereignisse haben sich überschlagen, man hatte es mit einer 'Medienmeute' zu tun. Allein aus Sicherheitsgründen konnten wir nicht übersiedeln“, spielte er auf den Signa-Zusammenbruch an. Zu Weihnachten 2024 sei man dann eingezogen. Mittlerweile lebe seine Familie ausschließlich dort.
OGH-Aufhebung
Benko soll laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) durch die „wirtschaftlich und sachlich unvertretbare Zahlung“ seinen Gläubigern den Zugriff auf das Geld entzogen bzw. die Befriedigung von deren Forderungen verhindert bzw. geschmälert haben. Die Miet- und Betriebskostenvorauszahlung war der zweite Teil einer Causa, in der der 49-Jährige in einem ersten Prozess im Oktober 2025 am Landesgericht zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war.
Der OGH bestätigte dann Anfang Juli den Schuldspruch des Ersturteils gegen Benko, womit dieser erstmals rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Der Tiroler wurde wegen einer Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter für schuldig befunden. Das Geld soll er seinen Gläubigern vorenthalten haben. Aufgrund der Aufhebung des Teilfreispruchs muss nun noch die Miet-Causa erneut verhandelt sowie die Strafhöhe durch das Landesgericht neu festgesetzt werden.
„Ohne jede äußere Veranlassung“
Der Mietvertrag plus Vorauszahlung sei im Herbst 2023 von Benko „ohne jede äußere Veranlassung abgeschlossen worden“ – und das in einer Zeit, als das Signa-Reich schon am Zusammenbrechen war, erklärte der Oberstaatsanwalt am Dienstag in seinem Eröffnungsplädoyer. Die Absicht, in der Villa später zu wohnen und die Möglichkeit der Rückgängigmachung des Vertrages bzw. das Kündigungsrecht seien hier nicht entscheidend. „Der Schaden ist schon vorher eingetroffen. Das Delikt wurde schon vollendet, als der Masseverwalter tätig wurde“, hielt der Anklagevertreter fest.
Die objektive Tatseite habe bereits der OGH in seiner Aufhebung bestätigt. Nun gehe es um die innere, subjektive Tatseite – also ob Benko die Schädigung der Gläubiger ernsthaft für möglich hielt, das heißt einen bedingten Vorsatz hatte. Diese müsse das Gericht nun prüfen. Und nach dieser Prüfung könne nur ein Schuldspruch stehen, betonte der Oberstaatsanwalt.
Darüber hinaus merkte der Ankläger an, dass Benko den Mietvertragsentwurf selbst erstellt habe und das komplette Geschäft generell auf sein Betreiben passiert sei. Der Vermieter sei die RB Immobilien GmbH, eine Tochtergesellschaft der Laura Privatstiftung, gewesen, erinnerte der WKStA-Ankläger. Von einem Gegenüber, auf den Benko keinen Einfluss gehabt habe, könne man hier also wohl nicht sprechen.
Benko-Verteidiger Wess nahm Masseverwalter ins Visier
Benko-Verteidiger Norbert Wess brachte, wie bereits im Vorfeld angekündigt, bei seinem Eröffnungsplädoyer neue Rechtsargumente den besagten Mietvertrag betreffend vor. Dabei nahm er vor allem Benkos Masseverwalter Andreas Grabenweger ins Visier. „Der Mietvertrag war weder böse noch besonders tückisch“, sagte Wess eingangs. Im Gegenteil wäre es bei diesem möglich gewesen, mit einer Aufkündigung ebenjenes eine Retournierung der geleisteten Mietvorauszahlung zu erwirken. Stattdessen habe sich Grabenweger im Jahr 2024 für eine Auflösung des Mietvertrages entschieden, kritisierte Wess.
„Man hätte es einfach juristisch anders lösen müssen, dann wäre das Problem erst gar nicht entstanden“, argumentierte der Verteidiger. Dann wäre die Summe auch für die Gläubiger „verwertbar gewesen“. Das wiederum bedeute, dass juristisch „nicht einwandfrei“ agiert worden sei und man das „Herrn Benko nicht zur Last legen darf“, sah er seinen Mandanten damit vom Anklagepunkt der betrügerischen Krida entlastet und beantragte einen Freispruch.
Die Auflösungsvereinbarung sei dann jedenfalls rechtswirksam gewesen, fortan habe kein Rückforderungsanspruch an die Vermieterin, die RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG, mehr bestanden, konfrontierte Wess in Folge auch Masseverwalter Grabenweger als Zeugen damit. Dieser bejahte, die Mietvorauszahlung sei aber für ihn ein „anderes Thema“ gewesen. Wäre die Vereinbarung nicht aufgelöst worden und wäre in der Folgezeit am Haus ein Schaden entstanden, hätte die Vermieterin sicher geklagt, begründete Grabenweger unter anderem den Schritt: „Ich habe mich nicht als Hausmeister des Hauses gesehen.“
Ursprünglich habe er natürlich versucht, beim Vermieter im Sinne der Masse eine Zurückzahlung bzw. eine einvernehmliche Beendigung zu erreichen. Als dies „nicht fruchtete“, habe er die RB Immobilienverwaltung geklagt. Inzwischen einigte man sich auf einen Vergleich über 40.000 Euro.
Weitere Zeugen
Vor und nach der Mittagspause wurden – inklusive Grabenweger – insgesamt sieben Zeugen vernommen – Ex-Signa-Holding-Geschäftsführer Marcus Mühlberger, Manuel Pirolt, Ex-Vorstand der Signa Prime und Geschäftsführer der RB Immobiliensverwaltungs GmbH als Eigentümerin der Villa auf der Hungerburg, ein Techniker, ein Controller sowie zwei Buchhalterinnen.
Die ersten sechs Zeugen lieferten keine nennenswerten Erkenntnisse. Mühlberger gab etwa an, in die Erstellung des Vertrages nicht involviert gewesen zu sein. Pirolt wiederum betonte, den Mietvertrag zwar gesehen und unterschrieben zu haben, an der Erstellung aber ebenfalls nicht beteiligt gewesen zu sein. Aus seiner Sicht habe es jedenfalls „keinen Anlass zum Nachverhandeln gegeben“, das „Gesamtpaket hat nämlich gepasst.“
Techniker und Controller gaben zudem an, in Sachen Mietvertrag „keine Wahrnehmung“ zu haben. „Ich wurde lediglich von Benko darüber informiert, dass er eine Anmietung des Objektes vorhat“, gab der Controller zu Protokoll. Der Techniker bestätigte die Benutzbarkeit der Villa trotz „leichter Hangbewegung“. Wasserschäden seien zudem etwa erst „nach der Sanierung eingetreten“. Eine der Buchhalterinnen betonte zudem, den Mietvertrag „wohl per Mail bekommen“ und diesen schließlich auch „in der Buchhaltung erfasst“ zu haben. Die zweite Buchhalterin, die auch Controlling-Aufgaben wahrnahm, strich heraus, sie habe vom Mietvertrag erst erfahren „als er unterschrieben war“.
