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Für Bestellungen ab dem 1. Oktober 2026 unterliegen Versandhändler mit mehr als 100 Mio. Euro Umsatz einer Steuer in Höhe von zwei Euro pro Paket oder Bestellung. Inklusive Umsatzsteuer sind es 2,40 Euro. Es wird damit gerechnet, dass die Unternehmen die Mehrkosten bei den Versandgebühren oder den Produktpreisen aufschlagen. Mit den erwarteten Steuereinnahmen von 280 Mio. Euro pro Jahr will die Bundesregierung die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel gegenfinanzieren.
Relevant für die Frage, ob die Paketsteuer anfällt, ist neben der Umsatzschwelle auch, ob die Zustellung in einem Paket erfolgt. So ist etwa die Zustellung von Zeitungen ebenso ausgenommen wie eine Pizzabestellung. Auch die Zustellung von Lebensmitteln fällt nicht unter die neue Steuer, sofern sie nicht in einem Paket erfolgt.
Ausgenommen von der Paketsteuer sind auch alle Händler, deren Versandhandelsumsätze in Österreich im vorangegangenen Wirtschaftsjahr nicht die Schwelle von 100 Mio. Euro überschritten haben. Verkaufen kleinere Unternehmen aber über Plattformen wie Amazon Marketplace, die über der Umsatzschwelle liegen, fällt die Paketsteuer auch hier an.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher lässt sich nicht oder nur schwer herausfinden, welcher Händler oder welcher Marktplatz von der Paketsteuer betroffen ist. Laut Handelsverband trifft sie insgesamt 16 Online-Händler und Marktplätze, darunter Amazon, Otto, Temu und Zalando.
