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Nach Kritik des Rechnungshofes (RH) und aus Spargründen wurde die Bildungskarenz reformiert. Im Vergleich zum alten Modell gibt es strengere Kriterien und bei Besserverdienern muss sich der Arbeitgeber finanziell beteiligen. In der Hochphase der Bildungskarenz kostete die Maßnahme den Staat über 500 Mio. Euro jährlich - nun sind die Ausgaben mit 150 Mio. Euro pro Jahr gedeckelt. Das AMS fördert bei der Weiterbildungszeit nur noch Aus- und Weiterbildungen, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind. Bei der Bildungskarenz gab es diese Einschränkung nicht.
Für Geringverdiener ist das Bildungskarenz-Nachfolgemodell finanziell deutlich attraktiver als die alte Variante, die sich nur am Arbeitslosengeld orientierte. 2026 beträgt die Mindest-Weiterbildungsbeihilfe 1.286 Euro pro Monat (31 Beihilfen-Tagsätze). Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell und beträgt mindestens 41,49 Euro pro Tag (Wert 2026). Maximal kann man in der Weiterbildungszeit inklusive Arbeitgeberbeitrag bis zu 2.163 Euro pro Monat erhalten. Bei der Weiterbildungszeit hätten 28,9 Prozent bereits eine tertiäre Ausbildung, hieß es vom AMS.
Seit Jänner kann man - bis auf wenige Ausnahmen - nicht mehr neben dem Bezug des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe geringfügig dazuverdienen. Kritik an dem Zuverdienst-Verbot übten unter anderem die Grünen, Sozialorganisationen und Kulturschaffende. Im Kunst- und Kulturbereich hätten sich die Arbeitsverhältnisse dadurch massiv verschlechtert und es herrsche große Rechtsunsicherheit, kritisierten im April 1.500 Künstlerinnen und Künstler sowie 160 Kultureinrichtungen in einer gemeinsamen Aussendung. Im Vorjahr konnten Arbeitslose noch bis zu 551 Euro pro Monat mit einer geringfügigen Beschäftigung lukrieren. Auch bei der Bildungskarenz war ein geringfügiger Zuverdienst möglich, bei der neuen Weiterbildungszeit ist mit einer Ausnahme auch keine geringfügige Beschäftigung nebenbei erlaubt.
Ob und wie sehr sich die Verweildauer in Arbeitslosigkeit aufgrund des Zuverdienst-Verbots verkürzt hat, kann das AMS nach eigenen Angaben erst Ende des Jahres abschätzen. "Im ersten Halbjahr 2026 sind um rund 1.700 Personen mehr aus einer geringfügigen in eine vollversicherte Beschäftigung gewechselt als im Vergleichszeitraum des Vorjahres und rund 1.000 davon beim selben Dienstgeber", so AMS-Chef Johannes Kopf. Dies sei "als der tatsächliche Erfolg der Reform zu werten."
