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Neben den Bezeichnungsregeln wird mit der Novelle auch der Mindestfruchtgehalt von Marmeladen angepasst - von bisher 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm, bei "extra"-Produkten auf 500 Gramm. Damit sollen der Zuckergehalt reduziert und eine gesündere Zusammensetzung gefördert werden.
Hintergrund der Namenseinschränkung bei Marmelade war, dass Großbritannien die Bezeichnung 1979 für ihre Orangenmarmelade durchgesetzt hatte. Trotz Protesten musste auch Österreich die entsprechende Verordnung nach dem EU-Beitritt im Jahr 1995 umsetzen.
Eine Ausnahmeregelung nach dem sogenannten "Marmeladestreit" sah 2004 vor, dass Produkte, die nicht über EU-Grenzen hinweg verkauft werden, wieder Marmelade heißen dürfen. Das galt allerdings nur für kleinere Hersteller zur Vermarktung auf lokalen Märkten, für den Großhandel und Supermärkte galt die Regelung nicht. Trotz allem verschwand der traditionell österreichische Begriff nie aus dem Sprachgebrauch und darf sich demnächst auch wieder auf allen Verpackungen finden.
Bei Honig ändern sich die Kennzeichnungsregelungen. Künftig müssen bei Honigmischungen alle Ursprungsländer sowie ihre Prozentanteile nachvollziehbar am Etikett ausgewiesen werden. Verpflichtend war bei Honigmischungen bisher nur die Angabe, ob das Produkt aus der EU stammt oder nicht. Die Interessengemeinschaft "Biene Österreich" pries die Novelle unlängst als Erfolg im Kampf gegen importierten Billighonig und als Stärkung für die heimischen Imkerinnen und Imker.
ARCHIV - Marmelade für alle: Ab Sommer 2026 dürfen alle Fruchtaufstriche, egal ob aus Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen, offiziell als Marmelade bezeichnet werden. (zu dpa: «Marmelade darf jetzt endlich auch Marmelade heißen») Foto: Christin Klose/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++





