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Wer räumt den Weltraum auf?

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Nationalstaaten, Wirtschaft und Wissenschaft drängen ins All, doch dort wird es irgendwann eng. Ein Zusammenstoß von Satelliten oder Trümmerteilen könnte Kettenreaktionen auslösen, die den Weltraum für Jahre unbrauchbar machen. Es braucht also Verkehrsregeln und eine Müllabfuhr im All. Weltraumrechtsexpertin Irmgard Marboe erklärt, wie das funktionieren könnte.

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Die „unendlichen Weiten“ des Weltraums beschwor schon die legendäre Science-Fiction-Serie „Star Trek“. Und in den 1960er-Jahren als die Fernsehserie (damals übrigens gar nicht so erfolgreich) startete, musste man im All auch tatsächlich nicht mit Gegenverkehr rechnen. E

inige wenige Handvoll Satelliten umkreisten die Erde. Heute sind es mehr als 18.000, von denen gut 16.000 noch in Funktion sind, und jedes Jahr werden in etwa 2.000 weitere auf den Weg gebracht. Zwischen ihnen und ihren Umlaufbahnen befinden sich allerdings auch noch geschätzte 11.000 Tonnen Weltraumschrott.

Noch ist Platz genug

Der Wettlauf ins All ist in vollem Gang. Es geht um wissenschaftliche Erkenntnis, aber auch um kommerzielle Vorherrschaft. Noch ist Platz genug. Doch längst wird gewarnt. „Man könnte Millionen Satelliten hinaufschicken. Nur nicht auf die Art und Weise, wie wir es jetzt tun“, sagte Alexander Reissner, Gründer und CEO des österreichischen Unternehmens Enpulsion, ein weltweit führender Anbieter für Satellitenantriebe, zu News. Um Zusammenstöße und damit weitreichende Schäden für die Nutzung des Weltraums zu vermeiden, müssten Satelliten noch besser steuerbar sein. Und: „Wir brauchen Verkehrsregeln für den Weltraum.“ Die dritte Aufgabe ist: Irgendjemand muss im All den Müll wegräumen. Doch wer macht die Regeln für einen Raum, der in jeder Hinsicht grenzenlos ist?

Irmgard Marboe ist Professorin für Völkerrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und die österreichische Expertin für internationales Weltraumrecht. Sie sagt: „Leider gibt es zum Space Traffic Management noch keine internationalen Regeln.“ Was wo durchs All fliegt, wird bisher nur auf technischer Ebene erfasst. „Da geht es um die sogenannte Weltraumlageerfassung, Space Situational Awareness, damit man überhaupt weiß, was im Weltraum unterwegs ist.“ Diese Daten werden vor allem in den USA erfasst und zur Verfügung gestellt. Institutionen oder Unternehmen, die z.B. einen neuen Satelliten launchen wollen, wenden sich daher an das U.S. Space Surveillance Network, um zu erfahren, wann es ein entsprechendes Zeitfenster gibt. Danach erhält man zudem Informationen, wenn Kollisionsgefahr besteht, damit man seinen Satelliten entsprechend steuern kann.

Eine Aufgabe für die UNO

Ein geeignetes Forum, um neue Regeln für die Nutzung des Alls zu diskutieren, wäre laut Marboe der Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums der Vereinten Nationen UNCOPUOS. Dieser wurde bald nach dem Start der ersten Satelliten ins Leben gerufen und tagt seit 1959 als ständiges Gremium der UN-Generalversammlung. Der seit 1967 gültige internationale Weltraumvertrag, der die freie Nutzung für alle Staaten festschreibt, wurde hier entwickelt. Seit 1996 ist UNCOPUOS in Wien angesiedelt. „Ursprünglich war seine Aufgabe, ein neues Wettrüsten und Massenvernichtungswaffen im All zu verhindern“, erklärt Marboe, die selbst als Expertin in diesem Ausschuss mitarbeitet. Die USA und die Sowjetunion befanden sich damals im Wettlauf um die Nutzung des Alls. „Man wusste nicht, wer zuerst dort sein wird, zum Beispiel auf dem Mond. Daher wollte man sicherstellen, dass die Nation, die das Rennen gewinnt, zwar gewisse Rechte hat, aber keine Aneignung passiert, damit die anderen später auch noch zum Zug kommen.“

Heute würde es wohl schwierig, einen solchen Vertrag auszuhandeln, meint Marboe. „Die Staaten sind immer weniger bereit, sich völkerrechtlich zu binden.“ Allenfalls Empfehlungen, „soft law“ also, scheinen erreichbar: „Das schreckt die Staaten nicht ab und hat auch weniger verfassungsrechtliche Implikationen. Denn ein völkerrechtlicher Vertrag muss von nationalen Parlamenten ratifiziert werden, Empfehlungen der UN hingegen, kann auch das jeweilige Außenministerium zustimmen.“

Früher war es bei Weltraummissionen üblich, Teile einfach wegzusprengen, die dann irgendwo im All herumfliegen. Das geht inzwischen nicht mehr.

Irmgard Marboe

Fortschritte beim Weltraummüll

Während die Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen eher vage ausfallen, seien technische Foren präziser, erklärt Marboe. Sie verweist vor allem auf das Inter-Agency Space Debris Coordination Committee, ein internationales Forum von Weltraum­agenturen, das sich dem Thema Weltraummüll widmet. „Dahinter steht das hohe Interesse der Space Agencies, dass es keine Zusammenstöße im All gibt und Starts weiterhin möglich sind“, so Marboe. Das IADC lege technische Standards fest, mit denen neuer Weltraummüll vermieden werden soll. „Früher war es bei Weltraummissionen üblich, Teile einfach wegzusprengen, die dann irgendwo im All herumfliegen. Das geht inzwischen nicht mehr.“

Heute gibt es IADC-Richtlinien, was mit einem Satelliten passieren soll, der nicht mehr funktioniert. Er muss entweder aus dem All geholt werden und verglüht beim Eintritt in die Erdatmosphäre oder so weit in einen „graveyard orbit“ verfrachtet werden, dass er nicht mehr im Weg ist. Dem Thema Weltraummüll und Satelliten hat sich zudem die International Standards Organization ISO gewidmet, deren Standards allerdings bezahlt werden müssen, was für kleine wissenschaftliche Projekte eine Hürde darstellt.

„Eigentlich bräuchten wir im All viel mehr als Kollisions- und Müllvermeidung“, sagt Marboe. Noch gibt es keine Verkehrsregeln, vergleichbar dem Flugverkehr. Wenn es im All dichter wird, müsste man festlegen, auf welcher Höhe und auf welchen Bahnen in welche Richtung geflogen werden darf. Diese Regeln könnten von UNCOPUOS geschrieben werden. Eine Alternative wäre die International Telecommunications Union ITU mit Sitz in Genf, die bereits jetzt Frequenzen und damit auch Umlaufbahnen für Satelliten vergibt. Beide In­stitutionen haben allerdings keine ­Möglichkeit, „Strafzettel“ auszustellen, wenn jemand gegen Verkehrsregeln verstößt.

Der Absender haftet

Wer haftet, wenn Weltraummüll auf die Erde stürzt? Grundsätzlich der Staat, von dem das Ding gestartet ist. In den 1970er-Jahren ging ein sowjetischer Satellit auf kanadischem Territorium nieder. Die UdSSR musste für die Schäden aufkommen. Und wenn Weltraummüll im All einen Satelliten oder eine Raumstation beschädigt oder sogar unbrauchbar macht? Haftet ebenfalls der Absender. „Über die Weltraumlageerfassung sind auch noch kleinere Trümmer durch Rückverfolgung der Flugbahn sehr genau zuordenbar“, erklärt Marboe.

Was die Expertin allerdings selbst überrascht, ist, dass diese Haftung bei Zusammenstößen im Weltall noch nie eingefordert wurde. China habe 2007 ganz bewusst einen seiner eigenen Wetter-Satelliten beschossen und zerstört. Mehr als 40.000 Trümmerteile sind allein auf diese Aktion zurückzuführen. Das war damals zwar noch nicht verboten, allerdings haben die IADC-Guidelines auch damals schon vorgegeben, dass man nicht absichtlich Weltraumschrott verursachen darf. „Aber es ist nicht bekannt, dass irgendjemand, der einen Schaden erlitten hat, China eine Rechnung geschickt hat. Darüber wundere ich mich. Rechtlich ist das eigentlich unerklärlich.“ Die Antwort, die Marboe dazu einfällt: Die betroffenen Staaten könnten ja auch selbst Verursacher von Weltraummüll sein – und wollen dann auch keine Rechnung bekommen.

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Kosmos 954: 1978 stürzten Überreste eines sowjetischen Satelliten, der mit einem Kernreaktor angetrieben wurde, auf kanadisches Territorium. Die UdSSR haftete.

 © Federal Government of the United States

Krieg im All

Das Abschießen des Satelliten war eine Drohgebärde. Man könnte das auch bei „feindlichen“ Flugobjekten tun. Was wenn das bei einem Krieg zwischen zwei Staaten passiert? Marboe: „Militärische Einrichtungen sind zwar grundsätzlich ein legitimes Kriegsziel. Im Weltall würden aber durch den entstehenden Müll so große Schäden für Drittstaaten entstehen, dass es eine Verletzung des Völkerrechts wäre.“

Die Europäische Weltraumagentur ESA legt mittlerweile einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf das Problem Weltraummüll und verweist auf folgende Zahlen: In der Erdumlaufbahn befinden sich neben den mehr als 18.000 Satelliten, weitere 54.000 Objekte mit einer Größe von mehr als zehn Zentimetern und etwa 140 Millionen kleinere Teile. Auch solche Kleinstteilchen können Schäden an Satelliten verursachen. Vermülle man das All weiterhin wie bisher, werde Raumfahrt irgendwann nur noch aus Ausweichmanövern bestehen, erklärte Holger Krag, Leiter für Weltraumsicherheit bei der ESA, 2025 bei einer Konferenz zum Thema Weltraummüll.

Schon 2024 hat die ESA die „Zero Debris Charter“ verabschiedet, zu deren Erstunterzeichnern Österreich zählt. Sie sieht vor, dass Objekte künftig spätestes fünf Jahre nach Ende einer Mission ihre Umlaufbahn verlassen müssen. Spätestens ab 2030 soll bei ESA-Missionen kein Müll mehr im All zurückgelassen werden. Das alles ist allerdings auch eine Geldfrage: Grob gesagt, kostet es genauso viel, den Müll wieder einzusammeln, wie es gekostet hat, den Satelliten oder eine Rakete ins All zu schicken.

Tödliche Gefahr Trümmerteile

Anfang August schlug ein rund vier Tonnen schwerer Teil einer SpaceX-Rakete Elon Musks mit einer Geschwindigkeit von rund 8.700 km/h auf dem Mond ein und hinterließ einen etwa 18 Meter breiten Krater. Für die Wissenschaft ist das interessant, weil man im Gegensatz zu „normalen“ Meteoriteneinschlägen hier Masse und Geschwindigkeit des einschlagenden Körpers kennt und Rückschlüsse auf die Zusammensetzung der Mondoberfläche möglich sind.

Für den Wettlauf zum Mond hingegen ist das ein Alarmsignal: Für Astronauten und Raumstationen sind solche Trümmerteile eine tödliche Gefahr. Das kommerzielle Interesse an den seltenen Erden dort könnte das Aufräumen im All allerdings auch beschleunigen.

Steckbrief

Irmgard Marboe

Professorin für Völkerrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und Expertin für Weltraumrecht. Von 2008 bis 2013 war sie Vorsitzende der Arbeitsgruppe „National Space Legislation“ des Rechtsunterausschusses des UN-Komitees für die friedliche Nutzung des Weltraums. Zudem beriet sie das zuständige Bundesministerium bei der Ausarbeitung des österreichischen Weltraumgesetzes.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr. 35/2026 erschienen.

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