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Mit dem Wiederherstellungsplan will die EU von den Mitgliedsstaaten wissen, wie die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme bewerkstelligt werden soll. Betroffen sind in Österreich unter anderem Wälder, Flüsse und Auen, Moore, Agrarlandschaften, städtische Grünräume sowie Lebensräume geschützter Arten. Hier müssen bis 2030 auf mindestens 30 Prozent der betroffenen Flächen Wiederherstellungsmaßnahmen gesetzt werden, bis 2040 auf 60 Prozent und bis 2050 auf 90 Prozent.
Der erste Entwurf des Wiederherstellungsplans baut demnach "auf einer Vielzahl konkreter, bereits etablierter Maßnahmen auf, deren Umsetzung auf Freiwilligkeit basiert". In der Landwirtschaft sollen über das Agrarumweltprogramm ÖPUL unter anderem artenreiche Wiesen und Weiden, Bergmähder, Zwischenfrüchte sowie Hecken, Bäume und Blühstreifen gefördert werden. Im Wald sind standortgerechte Mischbestände, Naturverjüngung sowie der Erhalt alter Bäume und von Totholz vorgesehen. Bei Flüssen und Auen sollen nicht mehr benötigte Querbauwerke entfernt, natürliche Gewässerfunktionen verbessert und ehemalige Überflutungsflächen wieder angebunden werden.
Diese Maßnahmen sollten auch einen Großteil der Ziele abdecken. Welche zusätzlichen Maßnahmen nötig sind, ist noch offen. Österreich beginne angesichts der Vorgaben aber "nicht bei null", sagte der Minister. Die Investitionen in Land- und Forstwirtschaft sowie in die Wasserwirtschaft würden "seit Jahrzehnten" einen wichtigen Beitrag für Umwelt- und Klimaschutz leisten.
Zusätzliche Maßnahmen machte Totschnig aber ohnehin von zusätzlichen Mitteln seitens der EU abhängig. "Bis heute fehlen wesentliche Informationen zur Finanzierung von der EU-Kommission. Ohne eine entsprechende Finanzierung funktioniert die Umsetzung nicht", unterstrich der Minister.
"Wer auf europäischer Ebene ambitionierte Ziele vorgibt, muss auch für deren Finanzierung sorgen. Einen Griff in die Taschen der Länder, Gemeinden und bäuerlichen Familienbetriebe darf es nicht geben", unterstrich auch Landesrat Christian Gantner (ÖVP).
Der Entwurf wurde am Dienstag an die EU übermittelt. Bis zumindest 15. Oktober 2026 können Interessierte Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge einbringen. Der finale Plan wird bis September 2027 übermittelt.
Per Aussendung nahm umgehend die Klubobfrau der Grünen, Leonore Gewessler, Stellung - und übte scharfe Kritik am Renaturierungsplan. "Statt klarer Maßnahmen oder verbindlicher Ziele setze die Bundesregierung erneut auf Unverbindlichkeit. Totschnig macht aus der Renaturierung ein Programm nach dem Prinzip Hoffnung. Aber Hochwasser, Hitze und Dürre warten nicht darauf, ob sich irgendwann irgendjemand zuständig fühlt. Wer unsere Flüsse, Wälder, Moore und Böden schützen will, muss sagen, was getan wird, bis wann und wer dafür zuständig ist. Genau das fehlt", sagte Gewessler.
