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Renaturierung: EU-Kommission rechnet mit mehr Plänen

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Neben Österreich erst sechs Länder mit Entwürfen
©APA, HARALD SCHNEIDER, Themenbild
Die EU-Kommission wolle die EU-Länder dazu anregen, ihre Entwürfe für die nationalen Wiederherstellungspläne so bald wie möglich vorzulegen, "damit wir mit deren Prüfung beginnen und noch vor der Vorlage der endgültigen Pläne eine erste Bewertung vornehmen können", erklärte die zuständige Sprecherin der EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. Die Frist für die Vorlage der Entwürfe lief bis 1. September; neben Österreich haben laut Übersicht erst sechs EU-Länder vorgelegt.

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Mit dem nationalen Wiederherstellungsplan will die EU von den Mitgliedsstaaten wissen, wie diese die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme ("Renaturierung") schaffen wollen. Die Entwürfe waren bis Dienstag fällig, für die Vorlage des endgültigen Plans ist noch einmal ein Jahr Zeit. Nach dem Erhalt der Entwürfe prüfen die Kommission und die EU-Umweltagentur diese und geben innerhalb von sechs Monaten Rückmeldungen. Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur der Europäischen Union ist seit Sommer 2024 in Kraft.

Betroffen sind in Österreich unter anderem Wälder, Flüsse und Auen, Moore, Agrarlandschaften, städtische Grünräume sowie Lebensräume geschützter Arten. Hier müssen bis 2030 auf mindestens 30 Prozent der betroffenen Flächen Wiederherstellungsmaßnahmen gesetzt werden, bis 2040 auf 60 Prozent und bis 2050 auf 90 Prozent. Österreich setzt vor allem auf bestehende Maßnahmen. Zusätzliche Aktivitäten macht Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) vor allem von einer ausreichenden Finanzierung seitens der EU abhängig.

Die Pläne seien "ein neues und recht komplexes Unterfangen", so die Sprecherin der Kommission weiter. Die Brüsseler Behörde wolle "so konstruktiv und unterstützend wie möglich" sein: "Es ist die erste Runde, wir machen das zum ersten Mal, daher wollen wir sicherstellen, dass sie erfolgreich verläuft." Es sei aber noch zu früh, zu spekulieren, wie es weitergehen würde. Die Frist sei zwar am 1. September abgelaufen, aber "viele Verwaltungen kehren gerade erst aus der Sommerpause zurück, daher hoffen und erwarten wir, noch viel mehr zu sehen".

Das Ziel der Kommission sei nicht, Vertragsverletzungsverfahren (wegen einer möglichen Nicht-Umsetzung ihrer Verpflichtungen, Anm.) gegen die Mitgliedstaaten einzuleiten, betonte die Sprecherin: "Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass unsere Mitgliedstaaten die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen können." Zur Unterstützung der Kommission hatte es Kritik der EU-Staaten gegeben, auf die die Sprecherin nicht eingehen wollte. Auch Totschnig hatte am Dienstag erklärt: "Bis heute fehlen wesentliche Informationen zur Finanzierung von der EU-Kommission. Ohne eine entsprechende Finanzierung funktioniert die Umsetzung nicht."

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