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Die vorgesehenen Jahresobergrenzen "verlangen ab 2026 jedes Jahr rund 2,75 Millionen Tonnen (Treibhausgasausstoß, Anm.) weniger, insgesamt 27 Prozent bis 2030. Zum Vergleich: 2025 sind die Emissionen in diesen Sektoren um 1,2 Millionen Tonnen gesunken, und selbst damit wurde die zulässige Menge um 0,8 Millionen Tonnen überschritten", rechnet Stagl in einer Reaktion zum am Freitag präsentierten Entwurf gegenüber der APA vor. Man starte mit dem Gesetz demnach "nicht bei null, sondern in einer bestehenden Überschreitung", so die Ökonomin. Selbst wenn der Energie- und Klimaplan bis 2030 komplett erfüllt wird, bliebe "eine Lücke von rund sieben Prozentpunkten. Diese Lücke muss über Zertifikatszukäufe geschlossen werden, und das kostet Budget".
Wer dafür dann aufkommen soll, sei nicht genau geregelt: "Der Finanzausgleich teilt die Kosten eines Zertifikatsankaufs zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 80 zu 20. Wer innerhalb des Bundes zahlt, soll nach dem Entwurf aber erst im Nachhinein in einer gesonderten Vereinbarung geklärt werden, und die Aufteilung unter den Ländern ist bis heute nicht festgelegt." In dieser Konstellation sei nicht klar, welcher Betrag pro Tonne CO2-Äquivalent anfällt. Es entstehe "kein Preis, an dem sich Entscheidungen orientieren. Das ist der eigentliche Kern der Sanktionsdebatte, nicht die Strafe an sich".
Ebenso fraglich ist die Ausgestaltung des Punktes "Standortklausel". Dahinter steht der Gedanke, dass der Plan angepasst werden könnte - ja sogar müsse -, wenn es gravierende volkswirtschaftliche Verwerfungen gebe. Wann die Voraussetzungen dafür eintreten, sei offen. Stagl: "Auslöser, Schwellenwert, Befristung und Rückkehrpfad fehlen." Aus der Forschung wisse man aber, dass eine Ausnahme nur dann die komplette Regelung nicht quasi aushebelt, wenn es "eng definierte und beobachtbare Auslöser, eine befristete Aussetzung, einen verbindlichen Rückkehrpfad und eine unabhängige Feststellung des Auslösefalls" gebe. Und: "Keine dieser vier Bedingungen ist erfüllt." Eine Schieflage sei auch, dass zwar wirtschaftlich ungünstige Entwicklungen eine Aufweichung des Ziels auslösen, bei eintretenden Verwerfungen durch die Folgen des Klimawandels aber keine Nachschärfung selbiger vorgesehen ist.
Letztlich wüssten Unternehmen so eigentlich nicht, wann genau sie Investitionen in Richtung Emissionsreduktion tätigen sollen: "Das ist keine Standortsicherheit, das ist Investitionsunsicherheit", betonte Stagl, die auch Reduktionspfade in einzelnen Wirtschaftssektoren im Entwurf vermisst.
Auf der Haben-Seite sieht die Wirtschaftswissenschafterin, dass das Umweltbundesamt Reduktionsmaßnahmen prüfen soll, es "namentliche Umsetzungsverantwortung einzelner Ministerinnen und Minister samt Zeitraum" und es eine "jährliche gesetzliche Berichtspflicht des Finanzressorts zur Höhe klimakontraproduktiver Subventionen", wie etwa der Pendlerpauschale oder der Steuerbegünstigung für Kerosin, gibt. Auch der "Vorrang inländischer Maßnahmen" gegenüber dem Zertifikat-Zukauf sei positiv.
Umweltökonomin und "Wissenschafterin des Jahres" Sigrid Stagl am Mittwoch, 18. Dezember 2024, anl. eines Interviews mit der APA - Austria Presse Agentur in Wien.
