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Zusätzlich wurde das schulpflichtige Mädchen in ein Forensisch-Therapeutisches Zentrum (FTZ) eingewiesen. Die 14-Jährige ist somit in einer Einrichtung untergebracht, in der entweder Lehrkräfte der Bildungsdirektion tätig sind oder Lehrkräfte über Werkvertrag beschäftigt werden. Aktuell gibt es dort aber keine Lehrkräfte. Grundsätzlich erfülle auch eine entsprechende Betreuung durch Sozialpädagoginnen und -pädagogen die Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr, teilt das Justizministerium in diesem Zusammenhang mit.
Dem Vernehmen nach befindet sich die 14-Jährige derzeit in einem psychischen Zustand, in dem sich schulische Ausbildungsfragen noch nicht stellen. Sie muss erst stabilisiert werden, bevor überhaupt ein Unterricht erfolgen kann. Im Justizministerium räumt man - losgelöst vom konkreten Fall - ein, dass ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer natürlich die beste Wahl für einen geeigneten Unterricht sind. "Für den Standort Schwarzau wird derzeit aufgrund eines Langzeitkrankenstands an einer Kooperation mit einer externen Lehrkraft auf Werkvertragsbasis gearbeitet", hält dazu ein Sprecher auf APA-Anfrage fest.
Die Volksanwaltschaft hat zuletzt im Rahmen eines amtswegigen Prüfverfahrens die Schul- bzw. Ausbildungsmöglichkeiten von inhaftierten Jugendlichen erhoben. "Unseres Wissens gab es im vorigen Schuljahr einige Justizanstalten, wo es für schulpflichtige Inhaftierte weder Lehrkräfte noch Sozialpädagogen gab. Ich wage zu bezweifeln, dass die Situation mit dem neuen Schulbeginn eine andere ist", bemerkte dazu am Freitag die für den Strafvollzug zuständige Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP).
Ausgangspunkt des volksanwaltschaftlichen Prüfverfahrens war der Überbelag an der Wiener JA Münnichplatz, die für männliche Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 konzipiert ist. Aus Platzmangel mussten einige Insassen in andere Gefangenenhäuser verlegt werden, unter anderem in die JA Eisenstadt, die JA Wiener Neustadt, die JA Graz-Jakomini und die JA Korneuburg. Ihre Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten waren dort teilweise "ernüchternd", wie Schwarz gegenüber der APA festhält: "Ende August haben wir das Justizministerium darauf hingewiesen, dass in den Justizanstalten Eisenstadt, Feldkirch, Korneuburg, Krems und Wiener Neustadt Lehrkräfte oder Sozialpädagogen fehlen und dennoch regelmäßig männliche Jugendliche dort angehalten werden."
Bei einem Sprechtag im Mai 2026 im Forensisch-Therapeutischen Zentrum (FTZ) Asten habe die Volksanwaltschaft weibliche Jugendliche unter 15 Jahren angetroffen, "die keinen Schulunterricht hatten", sagte Schwarz. Auch in der JA Schwarzau habe es im Frühjahr 2026 keinen Unterricht gegeben, obwohl einige Jugendliche angehalten wurden: "Für inhaftierte Mädchen gibt es laut Justizministerium Bemühungen, Lehrkräfte für den Schulanfang zu organisieren. Auf Rückmeldung dazu warten wir derzeit."
