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Im allgemeinen Arbeitsrecht ist eine mehrmalige Aneinanderreihung von befristeten Verträgen ohne sachliche Rechtfertigung nicht zulässig - im Universitätsgesetz wird allerdings eine Ausnahme gemacht: Durch eine äußerst komplexe Regelung sind mehrere Befristungen hintereinander erlaubt. Dieser sogenannte "Kettenvertrags-Paragraf" im Universitätsgesetz soll laut dem Entwurf gestrichen werden.
Gleichzeitig wird in dem der APA vorliegenden Entwurf allerdings ein anderer Paragraf geschaffen, der wiederum ähnliche Befristungen erlaubt - allerdings nur bis zum Doktorat. Prä-Docs, studentische Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter zur Durchführung von Drittmittel- oder Forschungsprojekten (sofern sie noch kein Doktorat haben) bzw. solche auf Laufbahnstellen können weiter auch mehrfach befristet angestellt werden, wobei eine Höchstdauer von (je nach Kategorie) vier bis sechs Jahren festgeschrieben werden soll.
Ab dem Doktorat sollen dann aber keine Befristungen mehr erlaubt sein. Jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die schon ein Doktorat haben und bereits länger als sechs Jahre in einem befristeten Arbeitsverhältnis zur Universität beschäftigt sind, würden ab einem Stichtag auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgestellt.
Die Universitätenkonferenz (uniko) hat dazu vor kurzem eine Stellungnahme verfasst. Darin plädiert man vor allem dafür, den Universitäten die Möglichkeit zu geben, auch Personen mit Doktorat einmalig ein bis zu sechs Jahre befristetes Arbeitsverhältnis geben zu können. "Eine stichtagsbezogene Entfristungsverpflichtung würde zudem nachfolgenden Generationen von Nachwuchswissenschafter*innen und Künstler*innen den Zugang zu universitären Karrieren faktisch versperren, weil auf Jahrzehnte keine ausreichenden Stellen mehr frei würden."
Außerdem will man noch eine gemeinsam mit dem WIFO durchgeführte Datenerhebung zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen an Universitäten abwarten. Dort soll unter anderem geklärt werden, wie viele Arbeitsverhältnisse an den Unis tatsächlich befristet sind und mit internationalen Daten verglichen werden. Derzeit kursierende Zahlen von 80 Prozent würden etwa auch Karenzvertretungen oder Qualifizierungsvereinbarungen beinhalten.
Auch die NEOS würden dem derzeitigen Entwurf nicht zustimmen: "Den Paragrafen 109 einfach abzuschaffen, mag symbolisch gut klingen. Entscheidend sind aber die Auswirkungen." Den vorliegenden Entwurf sehe man kritisch: "Wenn Universitäten nur noch unbefristete Verträge vergeben können, drohen wissenschaftliche Stellen für kommende Generationen versperrt zu sein", meinte Wissenschaftssprecherin Martina von Künsberg Sarre zur APA. Das wäre fatal für den Wissenschaftsstandort und dessen Attraktivität für internationale Talente. "Eine Reform muss beim wissenschaftlichen Personal die Auswirkungen auf alle Generationen berücksichtigen und im Rahmen der Hochschulstrategie diskutiert werden. Diese Gespräche beginnen erst."
