Das britische Innenministerium hat seine Regeln für Gesichtserkennung in der Migrationsbehörde überarbeitet. Die Kameras sollen nicht nur Straftäter finden. Wen die Behörde ins Visier nimmt, was die bisherigen Tests ergeben haben und warum das in der EU so kaum möglich wäre.
Auf den Fahndungslisten der Kameras sollen künftig auch Menschen stehen, die keine Straftat begangen haben. Laut der überarbeiteten Richtlinie der britischen Migrationsbehörde Immigration Enforcement, die im Oktober aktualisiert wurde, kommen neben Personen mit Abschiebungsanordnung oder Haftbefehl auch jene infrage, die gegen Einreise- oder Aufenthaltsauflagen verstoßen haben oder für eine Abschiebung aktiv gesucht werden. Gemeint sind etwa Menschen, die länger geblieben sind als erlaubt. Das ist in Großbritannien ein verwaltungsrechtlicher Verstoß, keine Straftat.
Eingesetzt werden soll die Technik an Verkehrsknotenpunkten, in Häfen und bei Veranstaltungen mit vielen Besucherinnen und Besuchern. Konkrete Orte nennt das Dokument nicht. Das Programm soll laut dem rechtlichen Rahmenpapier des Home Office, das am 29. Oktober aktualisiert wurde, von der Machbarkeitsphase in eine Pilotphase übergehen. Neue Befugnisse schaffe das nicht, heißt es dort. Am 22. Oktober veröffentlichte das Ministerium zudem eine 62-seitige Datenschutz-Folgenabschätzung zu Hard- und Software der Kameras.
Welche Regeln für die Kameras gelten sollen
Die Richtlinie setzt einige Grenzen. Personen unter 18 Jahren dürfen nicht auf die Listen gesetzt werden. Die Technik darf nicht zur allgemeinen Überwachung oder zum Sammeln von Informationen genutzt werden, und jede Treffermeldung muss ein Beamter oder eine Beamtin prüfen, bevor eingegriffen wird. Bilder von Menschen, für die das System keinen Treffer meldet, sollen sofort automatisch gelöscht werden.
Genehmigt werden die Einsätze von Führungskräften der Behörde, bei heiklen Einsätzen mit zusätzlicher Aufsicht durch eine höhere Ebene. Das rechtliche Rahmenpapier stützt sich auf bestehende Einwanderungsgesetze und auf das britische Datenschutzrecht. Es hält fest, dass Live-Gesichtserkennung nicht eingesetzt werden darf, wenn sich das Ziel mit weniger eingreifenden Mitteln erreichen lässt.
Was die bisherigen Tests in Holyhead ergeben haben
Erprobt wurde die Technik bisher im Hafen von Holyhead in Wales, wo die Fähren aus Dublin ankommen. Laut den veröffentlichten Einsatzdaten erfassten die Kameras im November 2025 und im Februar 2026 an mehreren Tagen insgesamt rund 10.000 Gesichter. Die Listen umfassten zuletzt mehr als 6.500 Personen. Das System meldete zwei Treffer, beide waren laut Home Office korrekt, Fehlalarme gab es keine. Insgesamt führten die Einsätze zu drei Festnahmen.
Kritik kommt von Bürgerrechtsorganisationen, die schon den geplanten Ausbau der Gesichtserkennung bei der Polizei ablehnen. Die Organisation Big Brother Watch nannte diesen im Jänner in einer Stellungnahme eine der größten Bedrohungen für die bürgerlichen Freiheiten in der Geschichte der britischen Polizeiarbeit. Die britische Datenschutzbehörde ICO warnte in einer Stellungnahme an das Innenministerium, dass eine Schwächung von Schutzmechanismen den Datenaustausch mit der EU gefährden könnte.
Was in der EU und in Österreich erlaubt ist
Großbritannien ist seit dem Brexit nicht an das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz gebunden. In der EU ist die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlich zugänglichen Räumen zur Strafverfolgung laut Artikel 5 des AI Act seit 2. Februar 2025 grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es nur für eng gefasste Zwecke wie die Suche nach Entführungsopfern, die Abwehr eines unmittelbaren Terroranschlags oder die Suche nach Verdächtigen schwerer Straftaten, und nur mit vorheriger Genehmigung eines Gerichts oder einer unabhängigen Behörde. Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht zählen nicht dazu. Grenzkontrollen gelten laut dem Gesetz allerdings nicht als öffentlich zugänglicher Raum.
In Österreich nutzt die Polizei ein Gesichtserkennungssystem, allerdings nur nachträglich, um Bilder mit der erkennungsdienstlichen Datenbank abzugleichen. „Es erfolgen keine Abgleiche in Echtzeit“, hielt das Innenministerium in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung im April 2024 fest. Genutzt wird es demnach vom Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern und dem Staatsschutz. 2019 kam das System 89 Mal zum Einsatz, 2023 bereits 2.818 Mal.
Quellen
Home Office: Immigration Enforcement facial recognition policy (Oktober 2026)
Home Office: Immigration Enforcement: live facial recognition legal mandate (29. Oktober 2026)
Home Office: Live facial recognition deployment records (15. Oktober 2026)
Amt für Veröffentlichungen der EU: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (2024)
Österreichisches Parlament: Anfragebeantwortung 17229/AB zum Gesichtserkennungssystem des BMI (9. April 2024)
