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Für Volksschulen soll künftig eine durchschnittliche Mindestzahl von zehn Schülerinnen und Schülern pro Schuljahr in einer dreijährigen Entwicklungsprognose gelten. Für Sonderschulen sind es sechs, für Polytechnische Schulen 20 und für Mittelschulen 48 Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig werde mit der befristeten Stilllegung eine Zwischenlösung geschaffen: Wenn Mindestzahlen nur vorübergehend unterschritten werden, muss ein Standort nicht sofort endgültig aufgelassen werden. Eine Wiedereröffnung bleibe möglich.
"Das ist ein klares Stufenmodell mit Augenmaß: Bestand, befristete Stilllegung, Auflassung nur dort, wo die Voraussetzungen dauerhaft nicht mehr gegeben sind", erklärte Bildungssprecherin Doris Prohaska. "Gerade in kleinen Gemeinden braucht es Planungssicherheit für Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie für die Gemeinde selbst. Gleichzeitig schützen wir funktionierende Schulstandorte und sichern pädagogische Qualität."
Auf der Tagesordnung steht auch die Elementarpädagogik, dabei erfolgt eine Anpassung an Bundesgesetze über die fachlichen Anstellungserfordernisse. Geschaffen werden Angebote für Quereinsteiger, um die Qualifikation Elementarpädagogik nach der Matura oder nach einem abgeschlossenen anderen Studium erlangen zu können.
Die ÖVP lehnt die Wiedereinführung von Mindestschülerzahlen ab. Bildungssprecher Patrik Fazekas erklärte: "Aus einer Stilllegung wird schnell eine Schließung. Genau deshalb sprechen wir von Schulschließungen durch die Hintertür." Werden Schulen zugesperrt, beschleunige das Abwanderung, warnte Klubobmann Bernd Strobl außerdem.
WIEN - ÖSTERREICH: FOTO: APA/APA/Gindl/BARBARA GINDL






