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"Es muss immer die Wahlfreiheit geben - ohne Digitalisierungszwang", so Korosec. Viele ältere Menschen könnten ansonsten zurückgelassen werden. Betroffen seien aber nicht nur Seniorinnen und Senioren, ergänzte Gerstorfer. Auch Menschen mit Behinderung, geringer Lese- und Schreibkompetenz, unzureichender Netzinfrastruktur oder jene, die bewusst auf digitale Technologien verzichten wollen, seien betroffen.
Für diese Personengruppe brauche es telefonische, persönliche oder schriftliche Kontaktmöglichkeiten. Die Nutzung dieser Kommunikationsformen dürfe auch nicht zu Mehrkosten führen, so die Seniorenvertreterinnen. "Wir sind jetzt dabei, auf Bundesebene für dieses Vorhaben Druck zu machen, Informationen zu geben und zu überzeugen", meinte Korosec.
Auslöser der Initiative sei dabei die Geräteretterprämie gewesen, die nur online beantragt werden konnte, schilderte Gerstorfer. Personen, die dies nicht konnten oder wollten, sei dann beschieden worden: "Lassen Sie sich halt helfen." Aus diesem Grund habe man beim ehemaligen Kanzleramts-Sektionschef Manfred Matzka ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem dieser zum Schluss gekommen sei, dass eine ausschließlich digitale Beantragung staatlicher Leistungen ohne analoge Alternative gleich gegen mehrere Rechtsgrundsätze bzw. Gesetze verstoße - angefangen vom Gleichheitsgrundsatz über das Behindertengleichstellungsgesetz bis zum Datenschutz.
Parallel zum Gesetz will der Seniorenrat auch Beschwerdestellen gegen Digitalzwang einrichten. Außerdem sollen freiwillige Digitalisierungsangebote ohne Verpflichtung zur digitalen Nutzung ausgebaut werden.






