Die MieterHilfe der Stadt Wien hat einen kostenlosen Online-Rechner gestartet, der zeigt, um wie viel die Miete nach den neuen Regeln steigen darf. Wo die Grenzen liegen und für wen der Rechner gilt.
Wer in Wien eine Mieterhöhung ins Haus bekommt, kann sie ab sofort selbst überprüfen. Die MieterHilfe hat einen kostenlosen und anonymen Wertsicherungsrechner online gestellt, der aus wenigen Vertragsdaten den rechnerisch zulässigen Hauptmietzins ermittelt, wie die Stadt Wien mitteilt. Berücksichtigt werden dabei die Regeln zur Wertsicherung und die Mietpreisbremse des Bundes.
Wie stark die Miete steigen darf, hängt vom Segment ab. Im regulierten Bereich, zu dem laut Stadt der Großteil der Altbauwohnungen und die Gemeindewohnungen zählen, sind heuer höchstens 1 Prozent und 2027 höchstens 2 Prozent Erhöhung erlaubt. Am freien Markt wird die Inflation bis 3 Prozent voll angerechnet, was darüber liegt, nur zur Hälfte. Bei einer Inflation von 3,6 Prozent im Jahr 2025 ergibt das für 2026 eine Erhöhung von höchstens 3,3 Prozent.
Wie funktioniert der Wertsicherungsrechner?
Der Rechner ist auf der Website der MieterHilfe abrufbar. Eingegeben werden der Hauptmietzins bei Vertragsbeginn, Monat und Jahr des Vertragsabschlusses, die im Mietvertrag vereinbarte Indexbasis sowie Art, Schwellenwert und Bezugsmonat der Wertsicherung. Auch der Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes wird abgefragt. Zum Wertsicherungsrechner der MieterHilfe gelangt man direkt über die Seite des Angebots.
Seit 1. Jänner 2026 gelten neue gesetzliche Regeln für die Wertsicherung von Wohnungsmieten. Der Hauptmietzins darf nur einmal pro Kalenderjahr angepasst werden, frühestens mit 1. April, und nur dann, wenn im Mietvertrag eine gültige Wertsicherungsvereinbarung steht. Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) bezeichnet den Rechner als „neues Instrument im Beratungskanon der Stadt Wien“.
Für welche Mietverträge gilt der Rechner?
Gedacht ist das Werkzeug für Haupt- und Untermietverträge im Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Für Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen gilt es nur in Ausnahmefällen, etwa beim angemessenen Mietzins nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Mietverhältnisse außerhalb des Mietrechtsgesetzes, zum Beispiel in Ein- und Zweifamilienhäusern, erfasst der Rechner nicht.
Die MieterHilfe weist selbst darauf hin, dass nicht alle möglichen Wertsicherungsklauseln und Sonderfälle abgebildet werden können. Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Wer eine Erhöhung erhalten hat, die deutlich über dem errechneten Wert liegt, sollte die Vorschreibung deshalb nicht einfach bezahlen, sondern sich zuerst beraten lassen.
Wo gibt es persönliche Beratung?
Die MieterHilfe ist ein Service der Stadt Wien und berät seit mehr als 30 Jahren. Erreichbar ist sie laut MieterHilfe unter der Telefonnummer 01/4000-8000 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr, per E-Mail an office@mieterhilfe.at oder über ein Kontaktformular. Die Beratungsstelle befindet sich in der Guglgasse 7-9 im dritten Bezirk.
„Die Beratung ist kostenlos und vertraulich“, sagt Christian Bartok, Bereichsleiter der MieterHilfe Wien. Neben dem Wertsicherungsrechner bietet die MieterHilfe online auch einen Mietenrechner und einen Rechner für Betriebskosten an.
Quellen
Stadt Wien, Rathauskorrespondenz: Neuer Online-Rechner der MieterHilfe schafft Klarheit bei Mieterhöhungen (04.11.2026)
MieterHilfe Wien: Wertsicherungsrechner (2026)
MieterHilfe Wien: Startseite und Kontakt (2026)
