Der Bildungsausschuss des Nationalrats hat am Dienstag Änderungen bei der Matura zugestimmt. Was die Novelle für die abschließende Arbeit, Wiederholungsprüfungen und den Ablauf der Prüfungen bedeutet und ab wann die neuen Regeln gelten sollen.
Die auffälligste Änderung betrifft die abschließende Arbeit an den AHS, die frühere vorwissenschaftliche Arbeit. Sie soll dauerhaft freiwillig bleiben. Bisher war das nur als Übergangsregel bis einschließlich Schuljahr 2028/29 vorgesehen. Wer keine abschließende Arbeit schreibt, legt stattdessen eine zusätzliche Klausur oder eine zusätzliche mündliche Prüfung ab. Das geht aus der Regierungsvorlage 650 der Beilagen hervor, der der Bildungsausschuss am Dienstag zugestimmt hat.
Neu ist auch, dass Schülerinnen und Schüler zwischen der Beurteilungskonferenz und dem Beginn der Klausuren Wiederholungsprüfungen in zwei Pflichtgegenständen ablegen dürfen. Wer in zwei Fächern negativ ist und diese Prüfungen besteht, muss damit nicht auf einen späteren Termin ausweichen. Laut Parlamentskorrespondenz stimmten ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne für die Novelle, die FPÖ stimmte dagegen. Endgültig beschlossen ist sie erst nach der Abstimmung im Plenum des Nationalrats.
Was für die abschließende Arbeit gilt
Für alle, die sich für die abschließende Arbeit entscheiden, gibt es eine neue Frist. Wird die Arbeit nicht innerhalb von drei Jahren ab dem ersten möglichen Prüfungstermin abgegeben oder präsentiert und diskutiert, gilt sie als nicht beurteilt. Eine negative oder nicht beurteilte Arbeit darf höchstens dreimal wiederholt werden. Wer zum Haupttermin 2029 antritt, muss das Thema laut den Erläuterungen zum Gesetzentwurf im Februar 2028 einreichen.
Die Grünen wollten die abschließende Arbeit wieder verpflichtend machen, ihr Antrag fand im Ausschuss keine Mehrheit. Bildungsminister Christoph Wiederkehr nannte die Wahlmöglichkeit laut Parlamentskorrespondenz „extrem wichtig“. Er sprach von einer Vereinfachung der Verwaltung, die die Matura besser planbar mache.
Was sich beim Ablauf der Prüfungen ändert
Mehrere Änderungen betreffen die Organisation an den Schulen. Künftig sollen parallele Prüfungskommissionen möglich sein. Die Schulleitung kann für jedes Mitglied einer Kommission, auch für den Vorsitz, eine Stellvertretung bestellen. Mündliche Prüfungen dürfen direkt im Anschluss an die Klausuren stattfinden, die Schulbehörden müssen die vom Ministerium festgelegten Termine nur noch berücksichtigen.
Welche Hilfsmittel bei den standardisierten Klausuren erlaubt sind, soll das Ministerium einheitlich per Verordnung festlegen. Hat jemand ein nicht erlaubtes Hilfsmittel griffbereit, wird die Beurteilung abgebrochen. Beilagen zu den Prüfungsprotokollen sollen drei Jahre lang aufbewahrt werden.
Ab wann die neuen Regeln gelten sollen
Die Regeln treten in drei Stufen in Kraft. Die dauerhaft freiwillige abschließende Arbeit, die Wiederholungsprüfung vor den Klausuren und die neue Aufbewahrungsfrist sollen schon mit dem Tag nach der Kundmachung gelten. Für Prüfungen ab dem Haupttermin 2027 gelten die neuen Regeln für Kommissionen und Termine sowie die Frist für die abschließende Arbeit. Alle übrigen Änderungen sollen mit 1. September 2027 wirksam werden.
Nicht im Gesetzentwurf enthalten ist die von der Regierung im Oktober angekündigte Mindestquote von 30 Prozent auch für die mündliche Matura. Laut Bundeskanzleramt soll sie für den schriftlichen und den mündlichen Teil gelten. Für die Klausuren gibt es diese Schwelle bereits seit dem Haupttermin 2021. Wiederkehr sagte im Ausschuss, eine gute Jahresnote allein werde ein unzureichendes Prüfungsergebnis künftig nicht mehr ausgleichen.
Quellen
Parlament Österreich: Schulunterrichtsgesetz, Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge u.a., Änderung (650 d.B.) (7. Oktober 2026)
Parlament Österreich: Erläuterungen zur Regierungsvorlage 650 d.B. (2026)
Parlamentskorrespondenz: Bildungsausschuss stimmt mehrheitlich für Verwaltungsvereinfachungen für Schulen bei der Matura (3. November 2026)
Parlamentskorrespondenz: Neu im Bildungsausschuss (PK1023) (27. Oktober 2026)
Bundeskanzleramt: Pröll / Wiederkehr / Holzleitner: Bundesregierung bringt Reformen im Bildungsbereich auf den Weg (7. Oktober 2026)
