von
Während die Angeklagten die gegen sie gerichteten Vorwürfe zurückwiesen, legten mehrere, eigens aus dem Ausland angereiste Betroffene eindrücklich Zeugnis von den erlebten Gewalterfahrungen ab. Dem Erstangeklagten Khaled Al H. - er sitzt seit Ende 2024 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft - werden vom Staatsanwalt die Verbrechen der Folter, der schweren Nötigung, der geschlechtlichen Nötigung und eine Vielzahl an schweren Körperverletzungen zur Last gelegt. Der Zweitangeklagte Moussab Abou R. hat sich wegen schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung sowie geschlechtlicher Nötigung zu verantworten. Die beiden bemühten sich vor Gericht, ihre jeweilige Funktion im syrischen Staatsapparat klein zu reden.
Das Beweisverfahren ist in dieser Causa bereits formell abgeschlossen. Ausständig sind noch die Schlussvorträge des Staatsanwalts, der Opfer-Vertreterinnen und der Verteidiger. Wie lange der Schöffensenat zur Beratung über die Schuld- und Straffrage benötigen wird, ist unklar. Mit der Urteilsverkündung ist am Montagnachmittag zu rechnen. Im Fall von anklagekonformen Schuldsprüchen drohen den Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft. Gefoltert wurde laut Staatsanwaltschaft, um "die damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern". Durch die massiven körperlichen Misshandlungen seien die Inhaftierten zur Ablegung von Geständnissen gezwungen worden, heißt es in der Anklage.
