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Weiterer Angeklagter im Prozess um Swift-Attentat

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Wiener Neustadt steht ein spektakulärer Terror-Prozess bevor
©Alex Halada, APA, Themenbild
Der bevorstehende Prozess um einen mutmaßlich verhinderten Terror-Anschlag auf das Taylor Swift-Konzert im Wiener Ernst-Happel-Stadion, der ab 28. April in Wiener Neustadt verhandelt wird, wird mit einem zweiten Angeklagten über die Bühne gehen. In die Verhandlung gegen Beran A. (21), der laut Anklage am 9. August 2024 das Attentat im Happel-Stadion verüben wollte, wird Arda K. (21) miteinbezogen. Arda K. soll gemeinsam mit Beran A. Teil einer IS-Terror-Zelle gewesen sein.

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Die Staatsanwaltschaft Wien hatte Mitte März Anklage gegen Arda K. erhoben, auf dessen Spur man erst nach der am 7. August 2024 erfolgten Festnahme von Beran A. und der Auswertung von dessen Handy-Daten gekommen war. Wie sich herausstellte, war Arda K. am 4. März 2024 nach Istanbul gereist, um dort - so der Vorwurf der Anklagebehörde - im Namen des IS einen Terroranschlag auf Kräfte der Polizei oder des Militärs zu verüben. Der gebürtige Slowake nahm allerdings davon Abstand, sein Vorhaben umzusetzen. Er kehrte nach Wien-Favoriten zurück, wo der Schulabbrecher zuletzt lebte und als eine Lehrstelle suchend gemeldet war, und blieb zunächst unbehelligt. Erst im Zuge der umfangreichen Ermittlungen gegen Beran A. stellte sich heraus, dass die beiden Anhänger der radikalislamischen Miliz "Islamischer Staat" (IS) gemeinsam mit einem dritten Glaubensbruder, dem 21-jährigen Hasan E., eine offenbar brandgefährliche Terror-Zelle gebildet haben dürften. Arda K. wurde in weiterer Folge Ende April 2025 festgenommen.

Wie sowohl das Landesgericht Wien als auch das Landesgericht Wiener Neustadt am Freitag der APA bestätigten, wurde das Verfahren gegen Arda K. aus Konnexitätsgründen an Wiener Neustadt abgetreten, wo die Hauptverhandlung gegen Beran A. bereits "auf Schiene" ist. In diese wird nun Arda K. zur gemeinsamen Verhandlung miteinbezogen. Ob das neben den vier vorgesehenen noch zusätzliche Verhandlungstage nötig macht, ist offen. Derzeit seien noch keine weiteren Termine anberaumt, hieß es.

Wie inzwischen feststeht, hatten die dem Gedankengut des IS verhafteten Beran A., Hasan E. und Arda K. zumindest seit dem Frühjahr 2023 engen Kontakt. Sie kamen in weiterer Folge überein, am 11. März 2024 - zu Beginn des Fastenmonats Ramadan - zeitgleich an drei unterschiedlichen Orten im Ausland Attentate zu verüben. Mit den entsprechenden Planungen wurde laut Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden im Februar 2024 begonnen.

Beran A. flog nach Dubai und hatte laut den Ermittlungsergebnissen vor, vor einer Moschee einen Soldaten niederzustechen und anschließend mit dessen Revolver "auf Menschen in der Umgebung zu schießen", wie er später offenbarte. Dann habe ihn aber der Mut verlassen. Er habe sich "im letzten Moment" gegen einen Angriff entschieden, weil er befürchtete, "im Kugelhagel der Polizei zu sterben und davor leiden zu müssen", gestand er nach seiner Festnahme im August 2024 den Ermittlungsbehörden.

Vom Frühjahr bis zum Sommer 2024 dürfte Beran A. damit befasst gewesen sein, einen Anschlag auf das Swift-Konzert in Wien zu planen. Er soll vorgehabt haben, mit einem Auto mit Sprengstoff, Messern und Macheten zum Ernst-Happel-Stadion zu fahren und vor dem Stadion "ungläubige" Swift-Fans zu töten. Ob mittels Sprengstoff oder mit den Stichwaffen, hätte er kurzfristig, angepasst an die konkrete Situation vor Ort entschieden, gestand er in einer Beschuldigteneinvernahme, die er allerdings später widerrief.

Hasan E. flog wiederum Anfang März 2024 über Istanbul nach Mekka und setzte dort seine Terrorpläne um. Er besorgte sich ein Messer und stach vor der Al-Haram-Moschee - die größte Moschee der Welt, in ihrem Hof befindet sich die Kaaba, das zentrale Heiligtum des Islam - damit einem Sicherheitsbeamten in den Hals. Als ihn weitere Sicherheitskräfte überwältigen wollten, stach und hieb er mit dem Messer auf diese ein und verletzte vier weitere Personen.

"Er hat gesagt, dass sein Ziel in SDA (Saudi-Arabien, Anm.) das Töten der saudischen Sicherheitsbeamten und Militärpolizisten ist, weil sie Charidschiten sind und unter der Herrschaft des Tyrannen arbeiten", hieß es in einem Memo der saudischen Behörden, das nach der Festnahme des jungen Niederösterreichers an Österreich übermittelt wurde. Charidschiten sind die Anhänger der ältesten religiösen Sekte im Islam des 7. Jahrhunderts. Ihr Hauptzweig ist heute die kleinste Richtung des Islam, abgespalten hatten sich die Charidschiten aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über die Nachfolge des Propheten, die nach Mohammeds Tod einsetzten.

Hasan E. befindet sich seit über zwei Jahren in Saudi-Arabien in Haft. Ein Prozess gegen den 21-Jährigen ist im Laufen, er wird von der österreichischen Vertretung konsularisch betreut. Über das Schicksal und den Gesundheitszustand des Mannes dringt wenig bis nichts nach außen.

Arda K. werden wiederum Anschlagspläne in Istanbul unterstellt. Der Slowake war am 4. März 2024 nach Istanbul geflogen, wo sich Hasan E. bereits aufhielt. Die beiden hatten in Niederösterreich dieselbe Schule besucht und teilten neben dem Interesse für Kampfsport auch dieselben Glaubensvorstellungen. Sie beteten gemeinsam und besuchten dieselben Moscheen. In Istanbul gingen die beiden essen, besichtigten die Sehenswürdigkeiten und kauften Parfums. Während Hasan E. am 7. März nach Mekka weiterreiste, kehrte Arda K. nach Österreich zurück, ohne dass es zu einem Anschlag in Istanbul gekommen ist.

Der Prozess gegen Beran A. und Arda K. wird am Landesgericht Wiener Neustadt unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Wie am Freitag aus Sicherheitskreisen zu erfahren war, dürfte ein Großaufgebot der Polizei und des Verfassungsschutzes dafür abgestellt werden. Vorgeworfen werden den beiden mutmaßlichen IS-Anhängern zahlreiche terroristische Straftaten, darunter auch Reisen für terroristische Zwecke. Im Fall von anklagekonformen Schuldsprüchen drohen ihnen - unter Berücksichtigung des noch nicht vollendeten 21. Lebensjahrs zu den Tatzeitpunkten - nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bis zu 20 Jahre Haft.

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